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*Das Jahr 1995 war für Hamer durch den Fall der damals fünfjährigen Krebspatientin Olivia [[Helmut Pilhar|Pilhar]] geprägt. Die Eltern der Olivia wurden zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt. (Urteil des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom 11.11.1996 in der Strafsache gegen Erika und Helmut Pilhar, und Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgericht vom 04.09.1997 in der Strafsache gegen Erika und Helmut Pilhar). Sie hatten ihr krebskrankes Kind nach Spanien zu Hamer gebracht. Für Hamer hatte der erfolglose GNM-Therapieversuche keine strafrechtlichen Konsequenzen da er inzwischen von Spanien aus außerhalb von Österreich und Deutschland tätig war. Das Kind wurde letztendlich gegen den Willen der Eltern operiert und lebt heute bei guter Gesundheit.  (Aktenzeichen: GZ 4C E VR S34/95 – 189 Bl. 1082-1120,  Az. 23 Bs 114/97 (Bl. 1121-1141))
 
*Das Jahr 1995 war für Hamer durch den Fall der damals fünfjährigen Krebspatientin Olivia [[Helmut Pilhar|Pilhar]] geprägt. Die Eltern der Olivia wurden zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt. (Urteil des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom 11.11.1996 in der Strafsache gegen Erika und Helmut Pilhar, und Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgericht vom 04.09.1997 in der Strafsache gegen Erika und Helmut Pilhar). Sie hatten ihr krebskrankes Kind nach Spanien zu Hamer gebracht. Für Hamer hatte der erfolglose GNM-Therapieversuche keine strafrechtlichen Konsequenzen da er inzwischen von Spanien aus außerhalb von Österreich und Deutschland tätig war. Das Kind wurde letztendlich gegen den Willen der Eltern operiert und lebt heute bei guter Gesundheit.  (Aktenzeichen: GZ 4C E VR S34/95 – 189 Bl. 1082-1120,  Az. 23 Bs 114/97 (Bl. 1121-1141))
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*1997 wird Hamer in Köln verhaftet und am 9.9.97 vom AG Köln zu 19 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt von denen er zwölf Monate absaß. Ihm wurde unterlassene Hilfeleistung und Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz nachgewiesen. Ausgangspunkt der Anklage waren Anzeigen von Angehörigen nach dem Tode von drei Krebspatienten die erfolglos nach der Germanischen Neuen Medizin behandelt wurden. Hamer wird in einem psychiatrisches Gutachten attestiert: ..''geistesschwache, psychopathische Persönlichkeit mit wahnhaft unbeeinflussbaren Überzeugungen''.., so die Erinnerung des anwesenden Leuzinger. (Verfahren 34 Js 178/95 Amtsgericht Köln)
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*1997 wird Hamer in Köln verhaftet und am 9.9.97 vom AG Köln zu 19 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt von denen er zwölf Monate absaß. Ihm wurde unterlassene Hilfeleistung und Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz nachgewiesen. Ausgangspunkt der Anklage waren Anzeigen von Angehörigen nach dem Tode von drei Krebspatienten die erfolglos nach der Germanischen Neuen Medizin behandelt wurden. Hamer wurde am letzten der fünf Prozeßtage wegen Beleidigung des Gerichts in seine Zelle zurückgeschickt und durfte erst nach dem Ende des Plädoyers seines Anwalts wieder den Gerichtssaal betreten. Hamers Sohn Bernd, der den Richter als 'Arschloch' beschimpfte und den Prozeß mit der NS-Justiz verglich, erhielt drei Tage Ordnungshaft. Hamer wird im Laufe des Prozesses in einem psychiatrisches Gutachten attestiert: ..''geistesschwache, psychopathische Persönlichkeit mit wahnhaft unbeeinflussbaren Überzeugungen''.., so die Erinnerung des anwesenden Leuzinger. (Verfahren 34 Js 178/95 Amtsgericht Köln)
    
*Im Jahre 2001 wurde Hamer in Abwesenheit in Frankreich wegen Mittäterschaft bei der illegalen Ausübung von ärztlichen Tätigkeiten und Betrug zu 3 Jahren Haft und einer Geldstrafe verurteilt. Er war von einem Mann namens Guy C. in Chambery angezeigt worden dessen krebskranke Ehefrau sich erfolglos durch die GNM behandeln ließ und verstarb. Weitere Angehörige zeigten Hamer ebenfalls in Frankreich an. Frankreich erließ einen internationalen Haftbefehl und Hamer wurde am 9. September 2004 in Spanien verhaftet und an Frankreich ausgeliefert wo er in Chambery endgültig nach sechs Jahren der Ermittlungen rechtskräftig verurteilt wurde, ein Teil der ihm zusätzlich vorgworfenen Taten waren inzwischen verjährt und konnten nicht berücksichtigt werden. Am 16 Februar 2006 wurde er aus seiner Haft nahe Paris entlassen. Die zweite Hälfte der Haftstrafe wurde Hamer offenbar aus gesundheitlichen Gründen erlassen. So soll er laut Gerüchten schon seit Jahren an einem Krebsleiden der Wirbelsäule leiden. Entsprechende Röntgenaufnahmen und Befunde reichte Hamer erfolglos ein um den Prozess gegen ihn niederzuschlagen. Die Röntgenaufnahmen sind auf den Webseiten seines Anhängers Helmut Pilhar einzusehen.  
 
*Im Jahre 2001 wurde Hamer in Abwesenheit in Frankreich wegen Mittäterschaft bei der illegalen Ausübung von ärztlichen Tätigkeiten und Betrug zu 3 Jahren Haft und einer Geldstrafe verurteilt. Er war von einem Mann namens Guy C. in Chambery angezeigt worden dessen krebskranke Ehefrau sich erfolglos durch die GNM behandeln ließ und verstarb. Weitere Angehörige zeigten Hamer ebenfalls in Frankreich an. Frankreich erließ einen internationalen Haftbefehl und Hamer wurde am 9. September 2004 in Spanien verhaftet und an Frankreich ausgeliefert wo er in Chambery endgültig nach sechs Jahren der Ermittlungen rechtskräftig verurteilt wurde, ein Teil der ihm zusätzlich vorgworfenen Taten waren inzwischen verjährt und konnten nicht berücksichtigt werden. Am 16 Februar 2006 wurde er aus seiner Haft nahe Paris entlassen. Die zweite Hälfte der Haftstrafe wurde Hamer offenbar aus gesundheitlichen Gründen erlassen. So soll er laut Gerüchten schon seit Jahren an einem Krebsleiden der Wirbelsäule leiden. Entsprechende Röntgenaufnahmen und Befunde reichte Hamer erfolglos ein um den Prozess gegen ihn niederzuschlagen. Die Röntgenaufnahmen sind auf den Webseiten seines Anhängers Helmut Pilhar einzusehen.  
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