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==Schwere allergische Unverträglichkeitsreaktionen nach Anwendung des Mittels Notakehl==
 
==Schwere allergische Unverträglichkeitsreaktionen nach Anwendung des Mittels Notakehl==
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[[image:Notakehl.jpg|Notakehl D3-Zäpfchen|thumb]]
 
Das Berliner Arznei-Telegramm (at) berichtet in seiner Ausgabe 04/12<ref>http://www.arznei-telegramm.de/html/sonder/1204039_03.html</ref> über vier schwerwiegende allergische Reaktionen auf Schimmelpilze im homöopathisch potenzierten Mitteln, darunter Nierenversagen aufgrund interstitieller Nephritis nach Anwendung von Notakehl. Das deutsche Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) berichtet in seinem Pharmakovigilanznachricht vom 8. März 2012 (Abwehr von Gefahren durch Arzneimittel, Stufe II - hier: Penicillium chrysogenum und sonstige Schimmel- und Hefepilz enthaltenden Arzneimittel bis zu einer [[Potenzierung|Potenz]] von D8<ref>http://www.bfarm.de/SharedDocs/1_Downloads/DE/Pharmakovigilanz/stufenplverf/penicilliumhaltige-am-anhoerung.pdf;jsessionid=753AD580FC30B04434612C7B49A0B675.1_cid103?__blob=publicationFile</ref>) über zwei Fälle in ihrer UAW-Datenbank, bei denen es nach Einnahme des Präparats Notakehl zu einer interstitiellen Nephritis kam, einer mitunter auch allergisch bedingten Nierenentzündung. Zwei Berichte umfassen mögliche allergische Lungenreaktionen auf Mucokehl (Mucor racemosus) D5 und Nigersan (Apergillus niger) D5. Das BfArM beruft sich dabei auf Fallberichte aus der DMW.<ref>G. Türkoglu-Raach et al: DMW (2010) 135 (24): S. 1224-1227)</ref> Das Bundesinstitut soll demnach vorhaben, im Rahmen eines Stufenplans die Registrierung einiger [[Homöopathie|homöopathischer]] Arzneimittel zu widerrufen, die Schimmel- und Hefepilzextrakte in niedrigen Potenzen (bis D8) enthalten. Genannte werden Präparate mit Candida albicans, Candida parapsilosis, Aspergillus niger, Mucor mucedo, Mucor racemosus, Penicillium chrysogenum, Penicillium glabrum und Penicillium roquefortii.
 
Das Berliner Arznei-Telegramm (at) berichtet in seiner Ausgabe 04/12<ref>http://www.arznei-telegramm.de/html/sonder/1204039_03.html</ref> über vier schwerwiegende allergische Reaktionen auf Schimmelpilze im homöopathisch potenzierten Mitteln, darunter Nierenversagen aufgrund interstitieller Nephritis nach Anwendung von Notakehl. Das deutsche Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) berichtet in seinem Pharmakovigilanznachricht vom 8. März 2012 (Abwehr von Gefahren durch Arzneimittel, Stufe II - hier: Penicillium chrysogenum und sonstige Schimmel- und Hefepilz enthaltenden Arzneimittel bis zu einer [[Potenzierung|Potenz]] von D8<ref>http://www.bfarm.de/SharedDocs/1_Downloads/DE/Pharmakovigilanz/stufenplverf/penicilliumhaltige-am-anhoerung.pdf;jsessionid=753AD580FC30B04434612C7B49A0B675.1_cid103?__blob=publicationFile</ref>) über zwei Fälle in ihrer UAW-Datenbank, bei denen es nach Einnahme des Präparats Notakehl zu einer interstitiellen Nephritis kam, einer mitunter auch allergisch bedingten Nierenentzündung. Zwei Berichte umfassen mögliche allergische Lungenreaktionen auf Mucokehl (Mucor racemosus) D5 und Nigersan (Apergillus niger) D5. Das BfArM beruft sich dabei auf Fallberichte aus der DMW.<ref>G. Türkoglu-Raach et al: DMW (2010) 135 (24): S. 1224-1227)</ref> Das Bundesinstitut soll demnach vorhaben, im Rahmen eines Stufenplans die Registrierung einiger [[Homöopathie|homöopathischer]] Arzneimittel zu widerrufen, die Schimmel- und Hefepilzextrakte in niedrigen Potenzen (bis D8) enthalten. Genannte werden Präparate mit Candida albicans, Candida parapsilosis, Aspergillus niger, Mucor mucedo, Mucor racemosus, Penicillium chrysogenum, Penicillium glabrum und Penicillium roquefortii.
  
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