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==Wortlaut Urteilsbegründung des Amtsgericht Duisburg von 1996==
 
==Wortlaut Urteilsbegründung des Amtsgericht Duisburg von 1996==
 
Aus der Urteilsbegründung mit Aktenzeichen 46 K 361/04 (NJW 2006, 3577) vom 26. Januar 2006: ''Eine "deutsche Reichsverfassung" vom 19.1.1996, eine kommissarische Reichsregierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist [...] Anders lautende Behauptungen und Rechtsansichten beruhen auf ideologischen Wahnvorstellungen. Sie werden gemeinhin allenfalls von rechtsradikalen Agitatoren (vgl. dazu BVerfGE 2, 1 [56 f.]; Verfassungsschutzbericht 2003, hrsg. vom BMI, 2004, S. 55, 89 f.) oder Psychopathen vertreten [...]''
 
Aus der Urteilsbegründung mit Aktenzeichen 46 K 361/04 (NJW 2006, 3577) vom 26. Januar 2006: ''Eine "deutsche Reichsverfassung" vom 19.1.1996, eine kommissarische Reichsregierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist [...] Anders lautende Behauptungen und Rechtsansichten beruhen auf ideologischen Wahnvorstellungen. Sie werden gemeinhin allenfalls von rechtsradikalen Agitatoren (vgl. dazu BVerfGE 2, 1 [56 f.]; Verfassungsschutzbericht 2003, hrsg. vom BMI, 2004, S. 55, 89 f.) oder Psychopathen vertreten [...]''
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==4+2 Vertrag Artikel 7==
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Artikel 7
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(1) Die Französische Republik, der Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.
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(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
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