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Angaben wie "TÜV-geprüft" sind ebenfalls mit Vorsicht zu betrachten. Zwar sind die Technischen Überwachungsvereine bekanntere und seriöse Prüfdienstleister, es ist aber unbedingt zu fragen, was der TÜV eigentlich untersucht hat, d.h. ob tatsächlich die Wirksamkeit des Produkts überprüft wurde. Meist handelt es sich nur um Standardprüfungen, ob das Produkt bestimmte Vorschriften oder Normen einhält, z.B. zur elektrischen Sicherheit.
 
Angaben wie "TÜV-geprüft" sind ebenfalls mit Vorsicht zu betrachten. Zwar sind die Technischen Überwachungsvereine bekanntere und seriöse Prüfdienstleister, es ist aber unbedingt zu fragen, was der TÜV eigentlich untersucht hat, d.h. ob tatsächlich die Wirksamkeit des Produkts überprüft wurde. Meist handelt es sich nur um Standardprüfungen, ob das Produkt bestimmte Vorschriften oder Normen einhält, z.B. zur elektrischen Sicherheit.
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Eine besondere Betonung, dass ein Produkt das CE-Zeichen trägt, ist Augenwischerei. Die CE-Kennzeichnung steht im Zusammenhang mit der Produktsicherheit. Das Zeichen wird vom Hersteller selbst angebracht. Er versichert damit, dass das Produkt den geltenden europäischen Richtlinien für die jeweilige Produktgruppe (z.B. elektrische Geräte und Komponenten, Maschinen, Spielzeug, Baustoffe) entspricht, muss dies aber nicht nachweisen, um das Produkt in Verkehr bringen zu dürfen.
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Eine besondere Betonung, dass ein Produkt das CE-Zeichen trägt, ist Augenwischerei. Die CE-Kennzeichnung steht im Zusammenhang mit der Produktsicherheit. Das Zeichen wird nicht verliehen, sondern vom Hersteller selbst angebracht. Er versichert damit, dass das Produkt den geltenden europäischen Richtlinien für die jeweilige Produktgruppe (z.B. elektrische Geräte und Komponenten, Maschinen, Spielzeug, Baustoffe) entspricht, muss dies aber nicht nachweisen, um das Produkt in Verkehr bringen zu dürfen.
    
===Referenzen===
 
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Anbieter technisch fragwürdiger Produkte berufen sich oft auf Patente. Ein Patent (oder ein Gebrauchsmuster, das ist eine Art Patent mit geringeren Anforderungen an die Neuartigkeit als beim "echten" Patent) sagt aber nichts darüber aus, ob eine Erfindung überhaupt funktionieren kann. Die Patentwürdigkeit einer Erfindung ergibt sich aus formalen Kriterien wie der Neuheit und der sog. Erfindungshöhe; die prinzipielle Funktionsfähigkeit wird nicht geprüft. Die oft zu lesende Behauptung, Anmeldungen für physikalisch unmögliche [[Perpetuum Mobile|"Perpetuum-Mobile-Erfindungen"]] würden von Patentämtern nicht angenommen, stimmt ebenfalls nicht.<ref>DE&nbsp;10238959&nbsp;A1: ''Verfahren und Vorrichtungen, die es ermöglichen mit Hilfe der Schwerkraft andere Energieformen zu erzeugen, die universell und überall genutzt werden können ohne Verbrauch, Vernichtung oder Abschwächung der Schwerkraft und in unbegrenzter Menge zu jeder Zeit und ohne Umweltbelastung.'' Anmeldetag: 19.08.2002 (Beispiel für eine Patentanmeldung einer physikalisch abseitigen und nicht funktionsfähigen Erfindung)</ref>
 
Anbieter technisch fragwürdiger Produkte berufen sich oft auf Patente. Ein Patent (oder ein Gebrauchsmuster, das ist eine Art Patent mit geringeren Anforderungen an die Neuartigkeit als beim "echten" Patent) sagt aber nichts darüber aus, ob eine Erfindung überhaupt funktionieren kann. Die Patentwürdigkeit einer Erfindung ergibt sich aus formalen Kriterien wie der Neuheit und der sog. Erfindungshöhe; die prinzipielle Funktionsfähigkeit wird nicht geprüft. Die oft zu lesende Behauptung, Anmeldungen für physikalisch unmögliche [[Perpetuum Mobile|"Perpetuum-Mobile-Erfindungen"]] würden von Patentämtern nicht angenommen, stimmt ebenfalls nicht.<ref>DE&nbsp;10238959&nbsp;A1: ''Verfahren und Vorrichtungen, die es ermöglichen mit Hilfe der Schwerkraft andere Energieformen zu erzeugen, die universell und überall genutzt werden können ohne Verbrauch, Vernichtung oder Abschwächung der Schwerkraft und in unbegrenzter Menge zu jeder Zeit und ohne Umweltbelastung.'' Anmeldetag: 19.08.2002 (Beispiel für eine Patentanmeldung einer physikalisch abseitigen und nicht funktionsfähigen Erfindung)</ref>
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Häufig existiert auch in Wirklichkeit kein bzw. noch kein Patent, sondern die Erfindung wurde lediglich zum Patent ''angemeldet''. Eine mit der Anmeldung verbundene sog. Offenlegungsschrift trägt zwar schon die Nummer des eventuellen späteren Patents, sagt aber nichts über die Erfindung aus. Der tatsächliche Status lässt sich durch eine Recherche in Patentdatenbanken<ref>[http://www.patentamt.at/ Das Österreichische Patentamt] (Online-Recherche teilweise kostenpflichtig)</ref><ref>[http://www.swissreg.ch Swissreg - Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum]</ref><ref>[http://depatisnet.dpma.de/ DEPATIS-System des Deutschen Patent- und Markenamtes DPMA]</ref><ref>[http://ep.espacenet.com/ espacenet-Datenbanken des Europäischen Patentamts]</ref> herausfinden.
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Häufig existiert auch in Wirklichkeit kein oder noch kein Patent, sondern die Erfindung wurde lediglich zum Patent ''angemeldet''. Eine sog. Offenlegungsschrift, die vom Patentamt üblicherweise 1&nbsp;1/2 Jahre nach Anmeldung der Erfindung veröffentlicht wird, trägt zwar schon die Nummer des eventuellen späteren Patents, sagt aber nichts über die Erfindung aus. Der tatsächliche Status lässt sich durch eine Recherche in Patentdatenbanken<ref>[http://www.patentamt.at/ Das Österreichische Patentamt] (Online-Recherche teilweise kostenpflichtig)</ref><ref>[http://www.swissreg.ch Swissreg - Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum]</ref><ref>[http://depatisnet.dpma.de/ DEPATIS-System des Deutschen Patent- und Markenamtes DPMA]</ref><ref>[http://ep.espacenet.com/ espacenet-Datenbanken des Europäischen Patentamts]</ref> herausfinden.
    
Auch ein Markenschutz wird oft als eine Art Gütesiegel präsentiert. Ein aufdringlich häufig anmutender Gebrauch des Zeichens &reg; in Verbindung mit dem Produktnamen bedeutet zwar noch nicht, dass das Produkt technisch unwirksam ist, kann aber in Zusammenhang mit anderen hier genannten Kriterien Grund zur Skepsis sein. Irreführende Aussagen wie "beim Patentamt eingetragen" zeigen auf jeden Fall, dass der Anbieter es mit der Wahrheit nicht so genau nimmt: Eine geschützte Wort- oder Bildmarke sagt nichts über das Produkt aus, hat nichts mit einem Patent oder Gebrauchsmusterschutz zu tun und kann von jedermann erworben werden. Es erfolgt dann ein Eintrag ins Markenregister des jeweiligen Landes. Im Zweifelsfall lohnt sich ein Blick ins Markenregister<ref>[http://register.dpma.de/ DPMAregister - Amtliche Publikations- und Registerdatenbank des Deutschen Patent- und Markenamtes]</ref><ref>[http://www.swissreg.ch Swissreg - Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum]</ref><ref>[http://tmview.europa.eu/tmview/welcome.html TMView &ndash; Mrkensuchmaschine des Europäischen Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM)]</ref><ref>[http://www.wipo.int/madrid/en/services/madrid_express.htm Madrid Express Database] der World Intellectual Property Organization WIPO</ref>. Nicht selten stellt sich heraus, dass die Marke nicht existiert oder bereits erloschen ist.
 
Auch ein Markenschutz wird oft als eine Art Gütesiegel präsentiert. Ein aufdringlich häufig anmutender Gebrauch des Zeichens &reg; in Verbindung mit dem Produktnamen bedeutet zwar noch nicht, dass das Produkt technisch unwirksam ist, kann aber in Zusammenhang mit anderen hier genannten Kriterien Grund zur Skepsis sein. Irreführende Aussagen wie "beim Patentamt eingetragen" zeigen auf jeden Fall, dass der Anbieter es mit der Wahrheit nicht so genau nimmt: Eine geschützte Wort- oder Bildmarke sagt nichts über das Produkt aus, hat nichts mit einem Patent oder Gebrauchsmusterschutz zu tun und kann von jedermann erworben werden. Es erfolgt dann ein Eintrag ins Markenregister des jeweiligen Landes. Im Zweifelsfall lohnt sich ein Blick ins Markenregister<ref>[http://register.dpma.de/ DPMAregister - Amtliche Publikations- und Registerdatenbank des Deutschen Patent- und Markenamtes]</ref><ref>[http://www.swissreg.ch Swissreg - Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum]</ref><ref>[http://tmview.europa.eu/tmview/welcome.html TMView &ndash; Mrkensuchmaschine des Europäischen Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM)]</ref><ref>[http://www.wipo.int/madrid/en/services/madrid_express.htm Madrid Express Database] der World Intellectual Property Organization WIPO</ref>. Nicht selten stellt sich heraus, dass die Marke nicht existiert oder bereits erloschen ist.
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