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==Rechtliche Lage in England und Europa==
 
==Rechtliche Lage in England und Europa==
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In England ist das Geistheilen relativ populär. In London sahen sich Geistheiler und Wahrsager im Mai 2008 veranlasst, vor dem Büro des Premierministers gegen ein neues Verbraucherschutzgesetz zu protestieren. Mit ihm sollen Verbraucher vor Betrug geschützt werden. Der seit 1951 in England geltende "Fraudulent Mediums Act", mit dem Schwindel durch Wahrsager, Geistheiler und Medien unterbunden werden soll, wurde am 26. Mai 2008 durch ein EU-Verbraucherschutz-Gesetz ersetzt. Unter dem bisherigen Gesetz mussten die Kläger den Beklagten betrügerische Absichten nachweisen, um erfolgreich ein Urteil zu erstreiten. Durch die neue EU-Richtlinie gegen "Unlautere Geschäftspraktiken" [http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32005L0029:DE:HTML (2005/29/EG)] sind es nun die Beschuldigten, die nachweisen müssen, dass sie nicht betrügen oder anfällige Kunden nötigen. Eine Vereinigung von englischen Geistheilern namens "Spiritual Workers' Association" (SWA) befürchtet nun erfolgreiche Klagen von Skeptikerorganisationen, Kirchen und Privatpersonen. Zudem erkenne der Versuch die "spirituelle Arbeit" dem Verbraucherschutz zu unterstellen, diese Tätigkeiten nicht als angebliche Religion an und degradiere sie stattdessen zu einem Konsumprodukt wie jedes andere auch. "Wenn ich jemand heile, möchte ich mich nicht gleichzeitig sagen müssen, dass ich selbst eigentlich nicht daran glaube, nur, um mich vor möglichen Schadensforderungen zu schützen", erklärt Carole McEntee-Taylor, die Mitbegründerin der SWA.
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==Die Mantra II-Untersuchung==
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In den USA wurde im Rahmen eines "Mantra&nbsp;II"-Experiments untersucht, ob "Gesundbeten aus der Ferne" eine Verbesserung der Heilungschancen bei Herzpatienten erzielen kann. An der Untersuchung nahmen mehr als 700&nbsp;Patienten in neun Kliniken teil. Es beteten verschiedene Gruppen für bestimmte Patienten. Die Gebetsgruppen (Christen, Muslime, Juden und Buddhisten) versammelten sich auf Geheiß der Wissenschaftler außerhalb des Krankenhauses, also weit weg vom Patienten. Bei der Studie wurden 371&nbsp;Patienten Gebetsgruppen zugeordnet, 377&nbsp;Kranke bekamen keinen Beistand dieser Art. Zusätzlich erhielten die Hälfte der Patienten eine Therapie am Krankenbett, bei der sie unter anderem Musik hören konnten und von anderen Menschen berührt wurden – und die andere Hälfte der Kranken bekam nichts dergleichen. Die US-Forscher stellten trotz intensiver Gebete keine Verbesserung für die Herzpatienten fest. Das eindeutige Fazit: «Beten für Patienten, die andernorts behandelt werden, oder eine Therapie am Bett mit Musik und Berührung verbessert nicht messbar die klinischen Ergebnisse», fassen die Autoren unter Leitung von Prof. Mitchell Krucoff von der Duke University in Durham (US-Staat North Carolina) zusammen.<ref>Krucoff MW, Crater SW, Gallup D, Blankenship JC, Cuffe M, Guarneri M, Krieger RA, Kshettry VR, Morris K, Oz M, Pichard A, Sketch MH Jr, Koenig HG, Mark D, Lee KL. ''Music, imagery, touch, and prayer as adjuncts to interventional cardiac care: the Monitoring and Actualisation of Noetic Trainings (MANTRA) II randomised study.'' Lancet. 2005 Juli, 6-22;366(9481):211-7.</ref>
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==Rechtliches zur Geistheilung==
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===Deutschland - Bundesverfassungsgericht: Werbeverbot für Geistheiler===
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Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil entschieden, dass Geistheiler ihre Werbung im Internet nicht verbreiten dürfen. Eine derartige Werbung verstoße gegen das Heilmittelwerbegesetz, welches u.a. Kranke gegen Übertreibungen und Beeinflussungen in der Werbung schützen soll. Anlass zu diesem Urteil war eine Werbung von Geistheilern im Internet, die versprach einen Beckenschiefstand ohne Körperberührung in Sekundenschnelle beheben zu können. In einem zivilrechtlichen Verfahren wurden die Geistheiler verurteilt, diese Werbung zu unterlassen. Dagegen hatten sie Verfassungsbeschwerde eingelegt und die Heilung als einen [[Spiritismus|''spirituellen Vorgang'']] bezeichnet, der folglich nicht unter das Heilmittelwerbegesetz falle. (Aktenzeichen: 1 BvR 1226/06, Urteil vom 20. 3. 2007).<ref>http://www.berufsrecht-aktuell.de/43/</ref><ref>http://www.agpf.de/inf98-4.htm</ref>
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===Eigenverantwortung des Patienten===
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Im amtlicher Leitsatz eines Urteil des OLG Frankfurt vom 14. Dezember 2010 heisst es:
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:''Wer als Patient auf Empfehlung einer "Geistheilerin" notwendige und ärztlich verordnete Medikamente zur Abwehr eines neuen Schubs einer schweren Autoimmunerkrankung (Lupus Erythematodes) unter Missachtung der Warnungen Dritter absetzt, wirkt an der Entstehung des daraus folgenden Schadens in gleichem Maße wie die "Geistheilerin" mit.''<ref>Az: 8 U 108/07</ref>.
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Die geschädigte Klägerin wollte 50.000 € Schmerzensgeld von ihrem Behandler, stattdessen gab es lediglich 5.000 € und von den künftigen Schäden 50 %. Bei dem ärztlich verordneten Medikament handelte es sich um ein Cortison-haltiges Arzneimittel.
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===Rechtliche Lage in England und Europa===
 
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In England ist das Geistheilen relativ populär. In London sahen sich Geistheiler und Wahrsager im Mai 2008 veranlasst, vor dem Büro des Premierministers gegen ein neues Verbraucherschutzgesetz zu protestieren. Mit ihm sollen Verbraucher vor Betrug geschützt werden. Der seit 1951 in England geltende "Fraudulent Mediums Act", mit dem Schwindel durch Wahrsager, Geistheiler und Medien unterbunden werden soll, wurde am 26.&nbsp;Mai 2008 durch ein EU-Verbraucherschutz-Gesetz ersetzt. Unter dem bisherigen Gesetz mussten die Kläger den Beklagten betrügerische Absichten nachweisen, um erfolgreich ein Urteil zu erstreiten. Durch die neue EU-Richtlinie gegen "Unlautere Geschäftspraktiken" [http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32005L0029:DE:HTML (2005/29/EG)] sind es nun die Beschuldigten, die nachweisen müssen, dass sie nicht betrügen oder anfällige Kunden nötigen. Eine Vereinigung von englischen Geistheilern namens "Spiritual Workers' Association" (SWA) befürchtet nun erfolgreiche Klagen von Skeptikerorganisationen, Kirchen und Privatpersonen. Zudem erkenne der Versuch die "spirituelle Arbeit" dem Verbraucherschutz zu unterstellen, diese Tätigkeiten nicht als angebliche Religion an und degradiere sie stattdessen zu einem Konsumprodukt wie jedes andere auch. "Wenn ich jemand heile, möchte ich mich nicht gleichzeitig sagen müssen, dass ich selbst eigentlich nicht daran glaube, nur, um mich vor möglichen Schadensforderungen zu schützen", erklärt Carole McEntee-Taylor, die Mitbegründerin der SWA.
 
In England ist das Geistheilen relativ populär. In London sahen sich Geistheiler und Wahrsager im Mai 2008 veranlasst, vor dem Büro des Premierministers gegen ein neues Verbraucherschutzgesetz zu protestieren. Mit ihm sollen Verbraucher vor Betrug geschützt werden. Der seit 1951 in England geltende "Fraudulent Mediums Act", mit dem Schwindel durch Wahrsager, Geistheiler und Medien unterbunden werden soll, wurde am 26.&nbsp;Mai 2008 durch ein EU-Verbraucherschutz-Gesetz ersetzt. Unter dem bisherigen Gesetz mussten die Kläger den Beklagten betrügerische Absichten nachweisen, um erfolgreich ein Urteil zu erstreiten. Durch die neue EU-Richtlinie gegen "Unlautere Geschäftspraktiken" [http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32005L0029:DE:HTML (2005/29/EG)] sind es nun die Beschuldigten, die nachweisen müssen, dass sie nicht betrügen oder anfällige Kunden nötigen. Eine Vereinigung von englischen Geistheilern namens "Spiritual Workers' Association" (SWA) befürchtet nun erfolgreiche Klagen von Skeptikerorganisationen, Kirchen und Privatpersonen. Zudem erkenne der Versuch die "spirituelle Arbeit" dem Verbraucherschutz zu unterstellen, diese Tätigkeiten nicht als angebliche Religion an und degradiere sie stattdessen zu einem Konsumprodukt wie jedes andere auch. "Wenn ich jemand heile, möchte ich mich nicht gleichzeitig sagen müssen, dass ich selbst eigentlich nicht daran glaube, nur, um mich vor möglichen Schadensforderungen zu schützen", erklärt Carole McEntee-Taylor, die Mitbegründerin der SWA.
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