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In der Vergangenheit gelang es problemlos, Hunde oder Katzen gegen Bezahlung mit akademischen Titeln zu schmücken.<ref>http://www.spiegel.de/unispiegel/wunderbar/0,1518,331362,00.html</ref>
 
In der Vergangenheit gelang es problemlos, Hunde oder Katzen gegen Bezahlung mit akademischen Titeln zu schmücken.<ref>http://www.spiegel.de/unispiegel/wunderbar/0,1518,331362,00.html</ref>
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==Scheinkirchen und Kirchentitel==
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Neben Scheinuniversitäten existieren auch Scheinkirchen. Diese, aber auch offiziell anerkannte Kleinkirchen vergeben gegen Bezahlung wertlose "Ehrendoktortitel" und Scheinwürden wie "Bischof" oder "Reverend". Als Beispiel kann eine "Universal Life Church" (ULC) aus den USA genannt werden. Eine Status als "Kirche" in den USA zu bekommen, ist sehr leicht, hat aber über die USA hinaus keinerlei Wirkung. Titel können zum Beispiel der "Doctor of Divinity" (DD, bzw. "Dr. div.") oder "Doctor of Biblical Studies", "Doctor of Immortality", "Doctor of Metaphysics" usw. sein. Die Führung kirchlicher Würden bedurfte auch früher keiner Genehmigung durch Kultusministerien oder andere Ministerien in Deutschland, da kirchliche Würden keine akademische Bezeichnungen, Grade, Ehrengrade und Titel sind. Kirchliche Würden dürfen legal vermittelt werden, da es sich nicht um akademische Grade und Titel handelt<ref>OLG Duesseldorf: Aktenzeichen 5 Ss 475/78 I</ref>. Das bedeutet aber nicht, dass sie einfach als "Doktortitel" verkauft werden dürfen oder gar im Personalausweis eingetragen werden. Titel, die akademischen Graden zum Verwechseln ähnlich sind, sind nicht erlaubt.<ref>http://www.advokat-online.de/RECHT_AKTUELL/Recht_Aktuell_2000/10___2000_Recht_Aktuell/10___2000_recht_aktuell.html</ref>
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==Rechtliches==
 
Die Verwendung gekaufter Titel ist in Deutschland strafbar gemäß §&nbsp;132a StGB.
 
Die Verwendung gekaufter Titel ist in Deutschland strafbar gemäß §&nbsp;132a StGB.
  
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