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*1997 wird Hamer in Köln verhaftet und am 9.9.97 vom AG Köln zu 19 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt  von denen er zwölf Monate absaß. Ihm wurde unterlassene Hilfeleistung und Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz nachgewiesen. Ausgangspunkt der Anklage waren Anzeigen von Angehörigen nach dem Tode von drei Krebspatienten die erfolglos nach der Germanischen Neuen Medizin behandelt wurden. Hamer wird in einem psychiatrisches Gutachten attestiert: ..''geistesschwache, psychopathische Persönlichkeit mit wahnhaft unbeeinflussbaren Überzeugungen''.., so die Erinnerung des anwesenden Leuzinger. (Verfahren 34 Js 178/95 Amtsgericht Köln)
 
*1997 wird Hamer in Köln verhaftet und am 9.9.97 vom AG Köln zu 19 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt  von denen er zwölf Monate absaß. Ihm wurde unterlassene Hilfeleistung und Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz nachgewiesen. Ausgangspunkt der Anklage waren Anzeigen von Angehörigen nach dem Tode von drei Krebspatienten die erfolglos nach der Germanischen Neuen Medizin behandelt wurden. Hamer wird in einem psychiatrisches Gutachten attestiert: ..''geistesschwache, psychopathische Persönlichkeit mit wahnhaft unbeeinflussbaren Überzeugungen''.., so die Erinnerung des anwesenden Leuzinger. (Verfahren 34 Js 178/95 Amtsgericht Köln)
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*Im Jahre 2001 wurde Hamer in Abwesenheit in Frankreich wegen illegaler Ausübung von ärztlichen Tätigkeiten, Betrug und unterlassener Hilfeleistung zu 4 Jahren Haft und einer Geldstrafe von 200.000 Euro verurteilt. Er war von einem Mann namens Guy C. in Chambery angezeigt worden dessen krebskranke Ehefrau sich erfolglos durch die GNM behandeln ließ und verstarb. Weitere Angehörige zeigten Hamer ebenfalls in Frankreich an. Frankreich erließ einen internationalen Haftbefehl und Hamer wurde in Spanien verhaftet und im September 2004 an Frankreich ausgeliefert wo er in Chambery endgültig nach sechs Jahren der Ermittlungen rechtskräftig verurteilt wurde. Am 16 Februar 2006 wurde er aus seiner Haft nahe Paris entlassen. Die zweite Hälfte der Haftstrafe wurde Hamer offenbar aus gesundheitlichen Gründen erlassen. So soll er laut Gerüchten schon seit Jahren an einem Krebsleiden der Wirbelsäule leiden. Entsprechende Röntgenaufnahmen und Befunde reichte Hamer erfolglos ein um den Prozess gegen ihn niederzuschlagen. Die Röntgenaufnahmen sind auf den Webseiten seines Anhängers Helmut Pilhar einzusehen.
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*Im Jahre 2001 wurde Hamer in Abwesenheit in Frankreich wegen Mittäterschaft bei der illegalen Ausübung von ärztlichen Tätigkeiten und Betrug zu 3 Jahren Haft und einer Geldstrafe verurteilt. Er war von einem Mann namens Guy C. in Chambery angezeigt worden dessen krebskranke Ehefrau sich erfolglos durch die GNM behandeln ließ und verstarb. Weitere Angehörige zeigten Hamer ebenfalls in Frankreich an. Frankreich erließ einen internationalen Haftbefehl und Hamer wurde am 9. September 2004 in Spanien verhaftet und an Frankreich ausgeliefert wo er in Chambery endgültig nach sechs Jahren der Ermittlungen rechtskräftig verurteilt wurde, ein Teil der ihm zusätzlich vorgworfenen Taten waren inzwischen verjährt und konnten nicht berücksichtigt werden. Am 16 Februar 2006 wurde er aus seiner Haft nahe Paris entlassen. Die zweite Hälfte der Haftstrafe wurde Hamer offenbar aus gesundheitlichen Gründen erlassen. So soll er laut Gerüchten schon seit Jahren an einem Krebsleiden der Wirbelsäule leiden. Entsprechende Röntgenaufnahmen und Befunde reichte Hamer erfolglos ein um den Prozess gegen ihn niederzuschlagen. Die Röntgenaufnahmen sind auf den Webseiten seines Anhängers Helmut Pilhar einzusehen.  
    
*zur Zeit (2007) ist ein Verfahren der Staatsanwaltschaft Cottbus wegen Volksverhetzung (§130 StGB) gegen Hamer anhängig. Laut Hamer's eigenen Bekundungen verließ er daher sein spanisches Exil im März 2007 und ist auf der Flucht, um ''in einem unbekannten Land politisches Asyl zu finden''. (Aktenzeichen 1653 Js 2797 / 06, Staatsanwalt Robinek)
 
*zur Zeit (2007) ist ein Verfahren der Staatsanwaltschaft Cottbus wegen Volksverhetzung (§130 StGB) gegen Hamer anhängig. Laut Hamer's eigenen Bekundungen verließ er daher sein spanisches Exil im März 2007 und ist auf der Flucht, um ''in einem unbekannten Land politisches Asyl zu finden''. (Aktenzeichen 1653 Js 2797 / 06, Staatsanwalt Robinek)
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