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Die '''Intravenöse Sauerstofftherapie''' (''Oxyven, Oxyvenierung, Oxyvenierungstherapie nach Regelsberger OVR, intravenöse Sauerstofftherapie, Sauerstoffinfusion, intravenöse Sauerstoffinsufflation, Sauerstoff Infusions Therapie (SIT), Komplexe intravenöse Sauerstofftherapie (KIS)'') ist eine [[pseudomedizin]]ische Behandlungsmethode aus dem Bereich der [[Sauerstoff-Therapie]]n, bei der einem Patienten Sauerstoff durch einen Katheter in eine Vene zugeführt wird. Zumeist wird die Behandlung kurmässig in 10-20 Einzelsitzungen angeboten, mit Gesamtkosten von etwa 600 Euro. Wegen fehlenden Nachweises einer Wirksamkeit über nehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten nicht. Der Gemeinsame Bundesausschuss zählte im Jahre 2006 die intravenöse Sauerstofftherapie zu den "Methoden, die nicht als vertragsärztliche Leistungen zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden dürfen".<ref>Oxyvenierungstherapie nach Regelsberger - Zusammenfassender Bericht des Arbeitsausschusses "Ärztliche Behandlung" des Bundesausschusses der
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Die '''Intravenöse Sauerstofftherapie''' (''Oxyven, Oxyvenierung, Oxyvenierungstherapie nach Regelsberger OVR, intravenöse Sauerstofftherapie, Sauerstoffinfusion, intravenöse Sauerstoffinsufflation, Sauerstoff Infusions Therapie (SIT), Komplexe intravenöse Sauerstofftherapie (KIS)'') ist eine [[pseudomedizin]]ische Behandlungsmethode aus dem Bereich der [[Sauerstoff-Therapie]]n, bei der einem Patienten Sauerstoff durch einen Katheter in eine Vene zugeführt wird. Zumeist wird die Behandlung kurmässig in 10-20 Einzelsitzungen angeboten, mit Gesamtkosten von etwa 600 - 1000 Euro. Wegen fehlenden Nachweises einer Wirksamkeit über nehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten nicht. Der Gemeinsame Bundesausschuss zählte im Jahre 2006 die intravenöse Sauerstofftherapie zu den "Methoden, die nicht als vertragsärztliche Leistungen zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden dürfen".<ref>Oxyvenierungstherapie nach Regelsberger - Zusammenfassender Bericht des Arbeitsausschusses "Ärztliche Behandlung" des Bundesausschusses der
 
Ärzte und Krankenkassen über die Beratungen gemäß §135 Abs.1 SGB V vom 30.03.2001</ref>
 
Ärzte und Krankenkassen über die Beratungen gemäß §135 Abs.1 SGB V vom 30.03.2001</ref>
  
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