Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Änderung der Größe ,  11:26, 17. Jun. 2008
K
Tippfehler
Zeile 63: Zeile 63:     
==Deutsche Lebensmittelüberwachung versagt kläglich==
 
==Deutsche Lebensmittelüberwachung versagt kläglich==
Die deutschen Lebensmittelüberwachungsbehörden des Bundes und der änder unternehmen derzeit überhaupt nichts, um microcystinhaltige Algenprodukte aus dem Verkehr zu nehmen. Dies liegt hauptsächlich daran, dass es keinen etablierten Microcystin-Grenzwert für eine Maximalbelastung in Nahrungsmitteln gibt. Würde dieser dem WHO-Trinkwassergrenzwert entsprechen (maximal 1 ppb bzw. 1 Microgramm pro Liter/kg), wäre allerdings der Fisch- und Muschelhandel in der BRD einzustellen, denn hier gilt ein derzeitiger Maximalwert von 200 ppb als noch toleriert. Da nachweislich bereits ab Belastungen von 30 ppb eine Krebsgefahr (Leberkarzinom) in China nachgewiesen wurde (Yu 1995, Yu und Chen 1994) und im schwangeren Rattenmodell schon ab einer Applikation von 4 ppb Microcystinen ins Bauchfell mikroskopisch erkennbare Organschäden der Rattenfeten gezeigt werden konnten (Zhang et al. 2002), ist offensichtlich, dass die deutschen Lebensmittelüberwachungsbehörden einen neuen Lebensmittelskandal vertuschen helfen wollen. Dieser hätte zur Folge, dass man einmal mehr zugeben müsste, dass in Deutschland verseuchte Lebensmittel legal im Handel sind.
+
Die deutschen Lebensmittelüberwachungsbehörden des Bundes und der Länder unternehmen derzeit überhaupt nichts, um microcystinhaltige Algenprodukte aus dem Verkehr zu nehmen. Dies liegt hauptsächlich daran, dass es keinen etablierten Microcystin-Grenzwert für eine Maximalbelastung in Nahrungsmitteln gibt. Würde dieser dem WHO-Trinkwassergrenzwert entsprechen (maximal 1 ppb bzw. 1 Microgramm pro Liter/kg), wäre allerdings der Fisch- und Muschelhandel in der BRD einzustellen, denn hier gilt ein derzeitiger Maximalwert von 200 ppb als noch toleriert. Da nachweislich bereits ab Belastungen von 30 ppb eine Krebsgefahr (Leberkarzinom) in China nachgewiesen wurde (Yu 1995, Yu und Chen 1994) und im schwangeren Rattenmodell schon ab einer Applikation von 4 ppb Microcystinen ins Bauchfell mikroskopisch erkennbare Organschäden der Rattenfeten gezeigt werden konnten (Zhang et al. 2002), ist offensichtlich, dass die deutschen Lebensmittelüberwachungsbehörden einen neuen Lebensmittelskandal vertuschen helfen wollen. Dieser hätte zur Folge, dass man einmal mehr zugeben müsste, dass in Deutschland verseuchte Lebensmittel legal im Handel sind.
    
Jene deutschen Bundesbehörden und Fachverbände, die für medizinische Produkte zuständig sind, sehen das Microcystinproblem sehr wohl, tragen aber vor, angeblich aus rechtlichen Gründen nicht intervenieren zu können. Die Arzneimittelüberwachung sei nicht für Lebensmittel zuständig. Auch fehlt diesen Behörden offenbar die Laborkapazität und -ausbildung, um im Microcystinbereich überwachend tätig zu werden.
 
Jene deutschen Bundesbehörden und Fachverbände, die für medizinische Produkte zuständig sind, sehen das Microcystinproblem sehr wohl, tragen aber vor, angeblich aus rechtlichen Gründen nicht intervenieren zu können. Die Arzneimittelüberwachung sei nicht für Lebensmittel zuständig. Auch fehlt diesen Behörden offenbar die Laborkapazität und -ausbildung, um im Microcystinbereich überwachend tätig zu werden.
   −
Algenprodukte müssten in der BRD gemäß der EG-Verordnung Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 1997 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten (Amtsblatt Nr. L 043 vom 14/02/1997 S. 0001 - 0006) laut Artikel 1 Abs. 2 d als Lebensmittel und Lebensmittelzutaten aus Mikroorganismen, Pilzen oder Algen betrachtet werden. Da sie vor dem Jahre 1997 nicht in relevanter Menge im Verkehr waren, wären sie gemäß der Novel-Food-Verordnung zulassungspflichtig und ihr derzeitiger Handel erscheint schlicht und ergreifend rechtswidrig. Obwohl bereits heute das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz der Bundesrepublik Deutschland es in § 8 Abs. 2 LMBG untersagt, Stoffe auf den Markt zu bringen, deren Verzehr dazu geeignet ist, die Gesundheit zu schädigen, den Behörden aber durchaus solche Fälle intern bekannt sind, ist dies ein Skandal der besonderen Art. Microcystine stellen eine schleichende Krebsgefahr dar und sind gerade für Kinder und Schwangere gefährlich. Dass die Produkte nicht vom Markt gezogen werden, obgleich die Inverkehrbringung gefährlicher Stoffe nach § 51 Abs. 1 LMBG ein Strafdelikt mit bis zu 3 Jahren Gefängnis ist, zeigt, dass die deutsche Lebensmittelüberwachung faktisch unlautere Anbieter tolieriert. Wo nicht offiziell gesucht wird, wird auch nichts gefunden. Das Versagen der staatlichen Kontrollbehörden muss durch private Initiativen kompensiert werden.
+
Algenprodukte müssten in der BRD gemäß der EG-Verordnung Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 1997 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten (Amtsblatt Nr. L 043 vom 14/02/1997 S. 0001 - 0006) laut Artikel 1 Abs. 2 d als Lebensmittel und Lebensmittelzutaten aus Mikroorganismen, Pilzen oder Algen betrachtet werden. Da sie vor dem Jahre 1997 nicht in relevanter Menge im Verkehr waren, wären sie gemäß der Novel-Food-Verordnung zulassungspflichtig und ihr derzeitiger Handel erscheint schlicht und ergreifend rechtswidrig. Obwohl bereits heute das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz der Bundesrepublik Deutschland es in § 8 Abs. 2 LMBG untersagt, Stoffe auf den Markt zu bringen, deren Verzehr dazu geeignet ist, die Gesundheit zu schädigen, den Behörden aber durchaus solche Fälle intern bekannt sind, ist dies ein Skandal der besonderen Art. Microcystine stellen eine schleichende Krebsgefahr dar und sind gerade für Kinder und Schwangere gefährlich. Dass die Produkte nicht vom Markt gezogen werden, obgleich die Inverkehrbringung gefährlicher Stoffe nach § 51 Abs. 1 LMBG ein Strafdelikt mit bis zu 3 Jahren Gefängnis ist, zeigt, dass die deutsche Lebensmittelüberwachung faktisch unlautere Anbieter toleriert. Wo nicht offiziell gesucht wird, wird auch nichts gefunden. Das Versagen der staatlichen Kontrollbehörden muss durch private Initiativen kompensiert werden.
    
Angesichts dieser chaotischen Situation erscheinen Äußerungen führender grüner Politiker, die im Lebensmittelbereich auf mehr Kontrolle setzen, nur noch lächerlich. Gerade in jenen Kreisen, die solche Politiker unterstützen, ist der Verkauf unwirksamer Produkte besonders stark verbreitet.
 
Angesichts dieser chaotischen Situation erscheinen Äußerungen führender grüner Politiker, die im Lebensmittelbereich auf mehr Kontrolle setzen, nur noch lächerlich. Gerade in jenen Kreisen, die solche Politiker unterstützen, ist der Verkauf unwirksamer Produkte besonders stark verbreitet.
829

Bearbeitungen

Navigationsmenü