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Besonders viel Kritik steckte PETA im Jahr 2004 mit der Kampagne "Der Holocaust auf Ihrem Teller" ein.<ref>http://nadir.org/nadir/initiativ/ci/nf/108/19.html</ref><ref>http://www.asf-ev.de/aktuelles/aktionen/keine_tierrechtskampagne_mit_dem_holocaust/</ref> Diese wurde auch in Tierrechtskreisen sehr kritisch betrachtet.<ref>http://tan.pflanzenmoerder.de/texte/peta_kritik.html</ref> In der Kampagne zieht PETA Parallelen zwischen Massentierhaltung und den Konzentrationslagern der Nazis. Damit verharmlost PETA den Holocaust.
 
Besonders viel Kritik steckte PETA im Jahr 2004 mit der Kampagne "Der Holocaust auf Ihrem Teller" ein.<ref>http://nadir.org/nadir/initiativ/ci/nf/108/19.html</ref><ref>http://www.asf-ev.de/aktuelles/aktionen/keine_tierrechtskampagne_mit_dem_holocaust/</ref> Diese wurde auch in Tierrechtskreisen sehr kritisch betrachtet.<ref>http://tan.pflanzenmoerder.de/texte/peta_kritik.html</ref> In der Kampagne zieht PETA Parallelen zwischen Massentierhaltung und den Konzentrationslagern der Nazis. Damit verharmlost PETA den Holocaust.
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Diese Kampagne wurde in Deutschland und in Österreich gerichtlich untersagt. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart verhinderte den Plakataushang schon im Vorfeld, das Landgericht Berlin untersagte die Kampagne als "Herabsetzung sämtlicher Opfer des Holocaust" und sah die Menschenwürde der Abgebildeten im Kern verletzt. Das Handelsgericht Wien untersagte die Kampagne ebenfalls.
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Diese Kampagne wurde in Deutschland und in Österreich gerichtlich untersagt. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart verhinderte den Plakataushang schon im Vorfeld, das Landgericht Berlin untersagte die Kampagne als "Herabsetzung sämtlicher Opfer des Holocaust" und sah die Menschenwürde der Abgebildeten im Kern verletzt. In der Berufung vor dem zuständigen Kammergericht ist PETA ebenfalls unterlegen. Laut Harald Ullmann, zweiter Vorsitzender von PETA Deutschland, liegt das Verfahren derzeit beim Europäischen Gerichtshof, weil „in Österreich die Holocaust-Kampagne höchstrichterlich komplett für zulässig und begründet ausgeurteilt wurde“. Neben diesen zivilrechtlichen Auseinandersetzungen beschäftigte sich auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart mit dem Fall. Diese endeten erstinstanzlich mit einem Strafbefehl wegen Volksverhetzung für den PETA-Vorstand Harald Ullmann. Das Berufungsverfahren ist im Sommer 2010 gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 10.000 Euro eingestellt worden. Das Handelsgericht Wien untersagte die Kampagne ebenfalls.
    
Im Oktober 2006 entschied der Oberste Gerichtshof in Österreich, dass die "Holocaust auf Ihrem Teller"-Kampagne rechtmäßig sei. Das Gericht hob alle vorherigen Instanzen-Entscheidungen als rechtswidrig auf gab und PETA-Deutschland e.V. vollständig Recht, da die Aktion durch das Grundrecht der der Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt sei.
 
Im Oktober 2006 entschied der Oberste Gerichtshof in Österreich, dass die "Holocaust auf Ihrem Teller"-Kampagne rechtmäßig sei. Das Gericht hob alle vorherigen Instanzen-Entscheidungen als rechtswidrig auf gab und PETA-Deutschland e.V. vollständig Recht, da die Aktion durch das Grundrecht der der Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt sei.
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