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Die Deutsche Angestellten Krankenkasse, die Barmer und die Kaufmännische Krankenkasse haben sich im Jahre 2000 für die Aufnahme der Akupunktur in den gesetzlichen Leistungskatalog eingesetzt. Hintergedanke dieser mit wenig Aussicht auf Erfolg ausgestatteten Marketingkampagne ist offenbar der Versuch, sich junge, gesunde, alternativmedizinisch ausgerichtete Beitragszahler zu sichern. In einem fragwürdigen Modellvorhaben, in dem seit Oktober 2000 Ärzte, die Akupunktur betreiben, ihre Patienten mit Fragebögen hinsichtlich des Therapieerfolgs bewerten sollen, versuchen diese Kassen, einen Wirksamkeitsnachweis der Methode zu generieren. Dabei ist diese Studie methodisch miserabel geplant. Es findet kein Vergleich zu konventionellen Therapiemethoden statt, es wird keine Scheinbehandlung durchgeführt und es werden keine sauberen Indikationen der Patienten ermittelt. Es wird schlichtweg eine unsaubere definierte Reihe von Behandlungsindikationen in einen Topf geworfen mit dem Ziel, eine scheinbare Verbesserung der Leiden durch die Akupunktur zu beweisen.
 
Die Deutsche Angestellten Krankenkasse, die Barmer und die Kaufmännische Krankenkasse haben sich im Jahre 2000 für die Aufnahme der Akupunktur in den gesetzlichen Leistungskatalog eingesetzt. Hintergedanke dieser mit wenig Aussicht auf Erfolg ausgestatteten Marketingkampagne ist offenbar der Versuch, sich junge, gesunde, alternativmedizinisch ausgerichtete Beitragszahler zu sichern. In einem fragwürdigen Modellvorhaben, in dem seit Oktober 2000 Ärzte, die Akupunktur betreiben, ihre Patienten mit Fragebögen hinsichtlich des Therapieerfolgs bewerten sollen, versuchen diese Kassen, einen Wirksamkeitsnachweis der Methode zu generieren. Dabei ist diese Studie methodisch miserabel geplant. Es findet kein Vergleich zu konventionellen Therapiemethoden statt, es wird keine Scheinbehandlung durchgeführt und es werden keine sauberen Indikationen der Patienten ermittelt. Es wird schlichtweg eine unsaubere definierte Reihe von Behandlungsindikationen in einen Topf geworfen mit dem Ziel, eine scheinbare Verbesserung der Leiden durch die Akupunktur zu beweisen.
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Offenbar versuchen einige Krankenkassen, der Akupunktur einen seriösen Anstrich zu verleihen. Nach Angaben des Bundesversicherungsamtes dürten die Kassen jährlich 150-300 Mio. Euro für Akupunktur an Ärzte ausreichen. Dies sind 1.5 Promille aller Gesundheitskosten. Da die Methode bis heute keinen glaubwürdigen Wirksamkeitsnachweis in den behaupteten Indikationsbereichen geliefert hat, versuchte das Bundesversicherungsamt, diesen Abstrom von dringend benötigen Finanzmitteln aus der GKV heraus zu unterbinden. Man scheiterte damit allerdings erstinstanzlich vor dem Sozialgericht in Lübeck (Az. S 8 KR 167/99 ER 2) und zwar aus rein formalen Gründen. Das Bundesversicherungsamt ist schlicht nicht zuständig für die Bewertung und Außerverkehrnahme von fragwürdigen Methoden. Lediglich der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen ist hier weisungs- und entscheidungsbefugt. Allein dieser formale Grund schützte die Pfründe der Akupunkteure, die ohne die fragwürdige Bezuschussung aus dem GKV-Sektor heraus nicht lebensfähig wären, denn im Privatmedizinsektor wird nur ein kleiner Teil des 0.7 Mrd-Umsatzes der Akupunkturszene derzeit erwirtschaftet.
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Offenbar versuchen einige Krankenkassen, der Akupunktur einen seriösen Anstrich zu verleihen. Nach Angaben des Bundesversicherungsamtes dürften die Kassen jährlich 150-300 Mio. Euro für Akupunktur an Ärzte ausreichen. Dies sind 1,5 Promille aller Gesundheitskosten. Da die Methode bis heute keinen glaubwürdigen Wirksamkeitsnachweis in den behaupteten Indikationsbereichen geliefert hat, versuchte das Bundesversicherungsamt, diesen Abstrom von dringend benötigen Finanzmitteln aus der GKV heraus zu unterbinden. Man scheiterte damit allerdings erstinstanzlich vor dem Sozialgericht in Lübeck (Az. S 8 KR 167/99 ER 2) und zwar aus rein formalen Gründen. Das Bundesversicherungsamt ist schlicht nicht zuständig für die Bewertung und Außerverkehrnahme von fragwürdigen Methoden. Lediglich der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen ist hier weisungs- und entscheidungsbefugt. Allein dieser formale Grund schützte die Pfründe der Akupunkteure, die ohne die fragwürdige Bezuschussung aus dem GKV-Sektor heraus nicht lebensfähig wären, denn im Privatmedizinsektor wird nur ein kleiner Teil des 0,7 Mrd-Umsatzes der Akupunkturszene derzeit erwirtschaftet.
    
Ob die deutschen Krankenkassen allerdings wirklich von der Akupunktur profitieren werden, wenn sie ihre kurzsichtige Interessen- und Marketingstrategie verfolgen, bleibt zweifelhaft. Die in der Schweiz vor einigen Jahren durchgeführte HELSANA-Studie zeigt eher das Gegenteil. Patienten, die alternative Methoden ausprobieren, kosten nach dieser Studie eindeutig mehr und sind nicht gesünder als Patienten, die diese Methoden ablehnen.
 
Ob die deutschen Krankenkassen allerdings wirklich von der Akupunktur profitieren werden, wenn sie ihre kurzsichtige Interessen- und Marketingstrategie verfolgen, bleibt zweifelhaft. Die in der Schweiz vor einigen Jahren durchgeführte HELSANA-Studie zeigt eher das Gegenteil. Patienten, die alternative Methoden ausprobieren, kosten nach dieser Studie eindeutig mehr und sind nicht gesünder als Patienten, die diese Methoden ablehnen.
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Die positive Einstellung bestimmter gesetzlicher Krankenkassen in Deutschland gegenüber der Akupunktur hat rein taktische Gründe. Die Akupunktur gilt aus rechtlicher Sicht als 'neue Therapiemethode', weil sie im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) gemäß § 87 SGB V nicht ausgeführt ist. Da der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen am 16.10.2000 die Akupunktur in die Liste der nicht anerkannten Methoden eingruppiert hat und lediglich für drei Indikationen (chronischer Kopfschmerz, chronische Lendenwirbelsäulen-Beschwerden, chronische osteoarthritische Beschwerden), die länger als 6 Monate bestehen, eine Beschlussfassung für drei Jahre ausgesetzt hat, haben die Krankenkassen hier die Möglichkeit, Modellversuche legal durchzuführen, um Wirksamkeitsnachweise zu erbringen. Selbst wenn es zu Gerichtsprozessen bei gescheitertem Wirksamkeitsnachweis und dann negativer Einstufung durch den Bundesausschuss kommt, ist es den GKV-Kassen nicht erlaubt, für diese Indikationen zu bezahlen. Bestimmte Kassen wie die anthroposopisch ausgerichtete Securvita BKK, in deren Vorstand der Geistheilung propagierende, ehemalige Vorsitzende der Berliner Ärztekammer, Dr. med. Ellis Huber, sitzt, haben aber ein primäres Interesse am Verkauf von Versicherungspolicen, die fragwürdige Methoden teilweise oder vollständig zu bezahlen versprechen.
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Die positive Einstellung bestimmter gesetzlicher Krankenkassen in Deutschland gegenüber der Akupunktur hat rein taktische Gründe. Die Akupunktur gilt aus rechtlicher Sicht als 'neue Therapiemethode', weil sie im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) gemäß § 87 SGB V nicht ausgeführt ist. Da der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen am 16.10.2000 die Akupunktur in die Liste der nicht anerkannten Methoden eingruppiert hat und lediglich für drei Indikationen (chronischer Kopfschmerz, chronische Lendenwirbelsäulen-Beschwerden, chronische osteoarthritische Beschwerden), die länger als 6 Monate bestehen, eine Beschlussfassung für drei Jahre ausgesetzt hat, haben die Krankenkassen hier die Möglichkeit, Modellversuche legal durchzuführen, um Wirksamkeitsnachweise zu erbringen. Selbst wenn es zu Gerichtsprozessen bei gescheitertem Wirksamkeitsnachweis und dann negativer Einstufung durch den Bundesausschuss kommt, ist es den GKV-Kassen nicht erlaubt, für diese Indikationen zu bezahlen. Bestimmte Kassen wie die anthroposophisch ausgerichtete Securvita BKK, in deren Vorstand der Geistheilung propagierende, ehemalige Vorsitzende der Berliner Ärztekammer, Dr. med. Ellis Huber, sitzt, haben aber ein primäres Interesse am Verkauf von Versicherungspolicen, die fragwürdige Methoden teilweise oder vollständig zu bezahlen versprechen.
    
Diese Krankenkassen versuchen deshalb verzweifelt, gemäß §§ 63 ff. SGB V im Rahmen von Modellversuchen Wirksamkeitsnachweise für die Akupunktur zu erzeugen, obwohl in der medizinischen Fachliteratur keine glaubhaften Nachweise existieren. Mit entsprechenden positiven Pressemeldungen über angebliche Erfolge des derzeit laufenden, methodisch drittklassig konzipierten, Modellversuchs im Bereich der Akupunktur verfolgen einige GKV-Kassen das Ziel, juristische Fakten zu schaffen. Sie sind offenbar immer noch der Ansicht, durch komplementäre Methoden junge, zahlungskräftige Mitglieder aus anderen Kassen abzuwerben.
 
Diese Krankenkassen versuchen deshalb verzweifelt, gemäß §§ 63 ff. SGB V im Rahmen von Modellversuchen Wirksamkeitsnachweise für die Akupunktur zu erzeugen, obwohl in der medizinischen Fachliteratur keine glaubhaften Nachweise existieren. Mit entsprechenden positiven Pressemeldungen über angebliche Erfolge des derzeit laufenden, methodisch drittklassig konzipierten, Modellversuchs im Bereich der Akupunktur verfolgen einige GKV-Kassen das Ziel, juristische Fakten zu schaffen. Sie sind offenbar immer noch der Ansicht, durch komplementäre Methoden junge, zahlungskräftige Mitglieder aus anderen Kassen abzuwerben.
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