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Das bislang als Medizinprodukt der Klasse I verkaufte Mittel ist nicht als Arzneimittel zugelassen und wurde bis zum gerichtlich erzwungenen Verkaufsstop als "Infektblocker Lutschtablette", Sud und Gurgellösung angeboten. Um nicht in die Nähe kostenintensiv zuzulassener Arzneimittel zu gelangen, wird in der Werbung für Cystus052 darauf verwiesen, dass dieses Medizinprodukt "auf rein physikalisch-chemische Art lokal" wirke und somit keine systemischen Wirkungen entfalte.  
 
Das bislang als Medizinprodukt der Klasse I verkaufte Mittel ist nicht als Arzneimittel zugelassen und wurde bis zum gerichtlich erzwungenen Verkaufsstop als "Infektblocker Lutschtablette", Sud und Gurgellösung angeboten. Um nicht in die Nähe kostenintensiv zuzulassener Arzneimittel zu gelangen, wird in der Werbung für Cystus052 darauf verwiesen, dass dieses Medizinprodukt "auf rein physikalisch-chemische Art lokal" wirke und somit keine systemischen Wirkungen entfalte.  
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Laut einem rechtskräftigen Urteil vom März 2010 ist Cystus 052 nicht mehr als Medizinprodukt der Klasse I verkehrsfähig und darf daher nicht weiter verkauft werden. Der Vertrieb der Präparate wurde daraufhin eingestellt. Neuerdings bietet Hersteller "Dr. Pandalis Urheimische Medizin" ein angeblich neues Produkt an: "Cystus 052 Bio Halspastillen", dessen Rezeptur mit Cystus 052 Infektblocker® Tabletten identisch ist. Dieses ist schon seit Jahren als Lebensmittel im Markt und soll von der Einstufung als Arzneimittel nicht betroffen sein.<ref>http://www.anonym.to/?http://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/recht/news/2010/06/09/cystus-052-in-neuem-gewand-kein-arzneimittel.html</ref>
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Laut einem rechtskräftigen Urteil vom März 2010 ist Cystus 052 nicht mehr als Medizinprodukt der Klasse I verkehrsfähig und darf daher nicht weiter verkauft werden. Der Vertrieb der Präparate wurde daraufhin eingestellt. Neuerdings bietet Hersteller "Dr. Pandalis Urheimische Medizin" ein angeblich neues Produkt an: "Cystus 052 Bio Halspastillen", dessen Rezeptur mit Cystus 052 Infektblocker® Tabletten identisch ist. Dieses ist schon seit Jahren als Lebensmittel im Markt und soll von der Einstufung als Arzneimittel nicht betroffen sein.<ref>http://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/recht/news/2010/06/09/cystus-052-in-neuem-gewand-kein-arzneimittel.html</ref>
    
==Inhaltsstoffe==
 
==Inhaltsstoffe==
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