Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
Zeile 39: Zeile 39:  
Anbieter technisch fragwürdiger Produkte berufen sich oft auf Patente. Ein Patent (oder ein Gebrauchsmuster, das ist eine Art Patent mit geringeren Anforderungen an die Neuartigkeit als beim "echten" Patent) sagt aber nichts darüber aus, ob eine Erfindung überhaupt funktionieren kann. Die Patentwürdigkeit einer Erfindung ergibt sich aus formalen Kriterien wie der Neuheit und der sog. Erfindungshöhe; die prinzipielle Funktionsfähigkeit wird nicht geprüft. Die oft zu lesende Behauptung, Anmeldungen für physikalisch unmögliche [[Perpetuum Mobile|"Perpetuum-Mobile-Erfindungen"]] würden von Patentämtern nicht angenommen, stimmt ebenfalls nicht.<ref>DE&nbsp;10238959&nbsp;A1: ''Verfahren und Vorrichtungen, die es ermöglichen mit Hilfe der Schwerkraft andere Energieformen zu erzeugen, die universell und überall genutzt werden können ohne Verbrauch, Vernichtung oder Abschwächung der Schwerkraft und in unbegrenzter Menge zu jeder Zeit und ohne Umweltbelastung.'' Anmeldetag: 19.08.2002 (Beispiel für eine Patentanmeldung einer physikalisch abseitigen und nicht funktionsfähigen Erfindung)</ref>
 
Anbieter technisch fragwürdiger Produkte berufen sich oft auf Patente. Ein Patent (oder ein Gebrauchsmuster, das ist eine Art Patent mit geringeren Anforderungen an die Neuartigkeit als beim "echten" Patent) sagt aber nichts darüber aus, ob eine Erfindung überhaupt funktionieren kann. Die Patentwürdigkeit einer Erfindung ergibt sich aus formalen Kriterien wie der Neuheit und der sog. Erfindungshöhe; die prinzipielle Funktionsfähigkeit wird nicht geprüft. Die oft zu lesende Behauptung, Anmeldungen für physikalisch unmögliche [[Perpetuum Mobile|"Perpetuum-Mobile-Erfindungen"]] würden von Patentämtern nicht angenommen, stimmt ebenfalls nicht.<ref>DE&nbsp;10238959&nbsp;A1: ''Verfahren und Vorrichtungen, die es ermöglichen mit Hilfe der Schwerkraft andere Energieformen zu erzeugen, die universell und überall genutzt werden können ohne Verbrauch, Vernichtung oder Abschwächung der Schwerkraft und in unbegrenzter Menge zu jeder Zeit und ohne Umweltbelastung.'' Anmeldetag: 19.08.2002 (Beispiel für eine Patentanmeldung einer physikalisch abseitigen und nicht funktionsfähigen Erfindung)</ref>
   −
Häufig existiert auch in Wirklichkeit kein bzw. noch kein Patent, sondern das fragliche Produkt wurde lediglich zum Patent ''angemeldet''. Eine aus der Anmeldung resultierende sog. Offenlegungsschrift frägt zwar schon die Nummer des eventuellen späteren Patents, sagt aber nicht, ob dieses jemals erteilt wird. Der tatsächliche Status lässt sich durch eine Recherche in Patentdatenbanken<ref>[http://www.patentamt.at/ Das Österreichische Patentamt] (Online-Recherche teilweise kostenpflichtig)</ref><ref>[http://www.swissreg.ch Swissreg - Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum]</ref><ref>[http://depatisnet.dpma.de/ DEPATIS-System des Deutschen Patent- und Markenamtes DPMA]</ref><ref>[http://ep.espacenet.com/ espacenet-Datenbanken des Europäischen Patentamts]</ref> herausfinden.
+
Häufig existiert auch in Wirklichkeit kein bzw. noch kein Patent, sondern das fragliche Produkt wurde lediglich zum Patent ''angemeldet''. Eine aus der Anmeldung resultierende sog. Offenlegungsschrift trägt zwar schon die Nummer des eventuellen späteren Patents, sagt aber nicht, ob dieses jemals erteilt wird. Der tatsächliche Status lässt sich durch eine Recherche in Patentdatenbanken<ref>[http://www.patentamt.at/ Das Österreichische Patentamt] (Online-Recherche teilweise kostenpflichtig)</ref><ref>[http://www.swissreg.ch Swissreg - Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum]</ref><ref>[http://depatisnet.dpma.de/ DEPATIS-System des Deutschen Patent- und Markenamtes DPMA]</ref><ref>[http://ep.espacenet.com/ espacenet-Datenbanken des Europäischen Patentamts]</ref> herausfinden.
    
===Marken===
 
===Marken===
8.366

Bearbeitungen

Navigationsmenü