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2 Bytes entfernt ,  13:05, 3. Jun. 2010
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Die Forderung nach Tierrechten hätte neben den Konsequenzen für die menschliche Ernährung die Folge, dass Tiere in eine Art Rechtsverhältnis eintreten würden und dass sie in der Lage sein müssten, moralische Entscheidungen zu treffen, die Rechte anderer zu respektieren oder Rechtskonzepte in irgendeiner Form zu verstehen. Dies wiederum würde neben den Rechten auch Pflichten für das Tier ergeben.
 
Die Forderung nach Tierrechten hätte neben den Konsequenzen für die menschliche Ernährung die Folge, dass Tiere in eine Art Rechtsverhältnis eintreten würden und dass sie in der Lage sein müssten, moralische Entscheidungen zu treffen, die Rechte anderer zu respektieren oder Rechtskonzepte in irgendeiner Form zu verstehen. Dies wiederum würde neben den Rechten auch Pflichten für das Tier ergeben.
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Da die moralischen Forderungen des Menschen im Umgang mit dem Tier auch umgekehrt ein entsprechendes Verhalten des Tieres zum Menschen und zu anderen Tieren nach sich ziehen, würden sich z.B. Fleischfresser strafbar machen, wenn sie nicht auch zu einer vaganen Lebensführung finden würden. Beließe man Fleischfresser bei ihrer normalen Ernährung, käme es wiederum zu einer Ungleichbehandlung mit den Menschen, die ihrerseits auf Tierprodukte verzichten müssen.
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Da die ethischen Forderungen des Menschen im Umgang mit dem Tier auch umgekehrt ein entsprechendes Verhalten des Tieres zum Menschen und zu anderen Tieren nach sich ziehen, würden sich z.B. Fleischfresser strafbar machen, wenn sie nicht auch zu einer vaganen Lebensführung finden würden. Beließe man Fleischfresser bei ihrer normalen Ernährung, käme es wiederum zu einer Ungleichbehandlung mit den Menschen, die ihrerseits auf Tierprodukte verzichten müssen.
    
Da die verschiedenen Tierarten sehr unterschiedliche Anforderungen an ihre Umwelt und ihre Ernährung haben, ist die Postulierung allübergreifender Tierrechte zudem für die meisten Spezies nicht artgerecht und würde eine Missachtung der jeweils spezifischen Ansprüche bedeuten.
 
Da die verschiedenen Tierarten sehr unterschiedliche Anforderungen an ihre Umwelt und ihre Ernährung haben, ist die Postulierung allübergreifender Tierrechte zudem für die meisten Spezies nicht artgerecht und würde eine Missachtung der jeweils spezifischen Ansprüche bedeuten.
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