Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 31: Zeile 31:     
==staatliche Förderung==
 
==staatliche Förderung==
Die Ausbildung zum Heilpraktiker wird als zertifizierte Weiterbildungsmaßnahme nach § 85 SGB III und AZWV durch die Arbeitsagentur gefördert. Beginn soll der 1. Juni 2010 sein<ref>http://www.samuelhahnemannschule.de/9ftp/M9-INFO-fortlauf-2010-02-21.pdf</ref>. Die Kosten für eine zwei Jahre dauernde Maßnahme belaufen sich bei einer Stundenzahl von 3.600 Unterrichtsstunden (Stundensatz: 4,18 €) in 104 Wochen folgendermaßen:
+
Die Ausbildung zum Heilpraktiker wird als zertifizierte Weiterbildungsmaßnahme (Trägernummer:
 +
955 / 20576) nach § 85 SGB III und AZWV durch die Arbeitsagentur gefördert. Beginn der Maßnahmen soll der 1. Juni 2010 sein<ref>http://www.samuelhahnemannschule.de/9ftp/M9-INFO-fortlauf-2010-02-21.pdf</ref>. Die Kosten für eine zwei Jahre dauernde Maßnahme belaufen sich bei einer Stundenzahl von 3.600 Unterrichtsstunden (Stundensatz: 4,18 €) in 104 Wochen folgendermaßen:
    
*Schulgebühr: 13.320,00 €
 
*Schulgebühr: 13.320,00 €
8.902

Bearbeitungen

Navigationsmenü