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==Urteil des OVG NRW vom 15.​03.​2010 in Sachen Cystus 052==
 
==Urteil des OVG NRW vom 15.​03.​2010 in Sachen Cystus 052==
 
Am 15. März 2010 entschied das Oberverwaltungsgericht NRW<ref>Az 24 K 4394/08</ref>, dass das Produkt Cys­tus 052 In­fekt­blo­ck­er® als ein Arzneimittel einzustufen sei und erst nach einer Zulassung verkehrsfähig sei. Das VG Köln hatte auf Be­trei­ben des Bun­des­in­sti­tu­tes für Arz­nei­mit­tel und Me­di­zin­pro­duk­te (BfArM) die Me­di­zin­pro­duk­te Cys­tus 052 In­fekt­blo­ck­er® Ta­blet­ten und die Cys­tus 052® Gur­gel­lö­sung als Arzneimittel eingestuft. In einer Pressemeldung der Teu­to­Phar­ma GmbH und der Dr. Pan­da­lis Ur­hei­mi­sche Me­di­zin GmbH & Co. KG wurde der Beschluss damit kommentiert, dass dies ein "Ge­richt­li­cher Stopp des In­flu­en­za­schut­zes mit Cys­tus 052® In­fekt­blo­ck­er" sei, und dass es Bür­ge­rin­nen und Bür­gern er­heb­lich erschwert sei, sich bei vi­ra­len Epi­de­mi­en wirk­sam zu schüt­zen. Dies sei desshalb verwerflich weil gleichzeitig "unwirksame" und "nebenwirkungsreiche" antivirale Medikamente seit 2005 von den Behörden eingelagert worden seien, und 2009 für über 400 Millionen Euro angekauften Schweinegrippe Impfstoffe nicht von der Bevölkerung akzeptiert worden seien.  
 
Am 15. März 2010 entschied das Oberverwaltungsgericht NRW<ref>Az 24 K 4394/08</ref>, dass das Produkt Cys­tus 052 In­fekt­blo­ck­er® als ein Arzneimittel einzustufen sei und erst nach einer Zulassung verkehrsfähig sei. Das VG Köln hatte auf Be­trei­ben des Bun­des­in­sti­tu­tes für Arz­nei­mit­tel und Me­di­zin­pro­duk­te (BfArM) die Me­di­zin­pro­duk­te Cys­tus 052 In­fekt­blo­ck­er® Ta­blet­ten und die Cys­tus 052® Gur­gel­lö­sung als Arzneimittel eingestuft. In einer Pressemeldung der Teu­to­Phar­ma GmbH und der Dr. Pan­da­lis Ur­hei­mi­sche Me­di­zin GmbH & Co. KG wurde der Beschluss damit kommentiert, dass dies ein "Ge­richt­li­cher Stopp des In­flu­en­za­schut­zes mit Cys­tus 052® In­fekt­blo­ck­er" sei, und dass es Bür­ge­rin­nen und Bür­gern er­heb­lich erschwert sei, sich bei vi­ra­len Epi­de­mi­en wirk­sam zu schüt­zen. Dies sei desshalb verwerflich weil gleichzeitig "unwirksame" und "nebenwirkungsreiche" antivirale Medikamente seit 2005 von den Behörden eingelagert worden seien, und 2009 für über 400 Millionen Euro angekauften Schweinegrippe Impfstoffe nicht von der Bevölkerung akzeptiert worden seien.  
Pangalis schreckte auch nicht davor zurück Verschwörungstheorien zu bemühen: ''Die in Deutschland offensichtlich sehr mächtige Pharmaindustrie hat es bislang stets erfolgreich geschafft, ein effektives Konkurrenzprodukt eines mittelständischen Unternehmens am Markt zu behindern oder zu verleumden'', hiess es in einem Brief an das pharmakritische Arznei Telegramm aus Berlin. Das at hatte zuvor versucht bei Pangalis sich über die Evidenzlage zu Cystus 052 zu informieren. Statt Belege zum Nutzen erhielt die Redaktion einen Brief der vom Hersteller "Dr. Pandalis Urheimische Medizin" beauftragten Anwaltskanzlei mit der obigen Verschwörungstheorie, der in der aktuellen Ausgabe des unabhängigen Arzneimittelinformationsdienstes dokumentiert ist. Der Pangalis-Anwalt wies auch darauf hin, dass Medizinproduktehersteller nicht verpflichtet seien, etwaige Studienergebnisse zu veröffentlichen. Das Arznei Telegramm kam zu dem Fazit, dass die veröffentlichten randomisierten Studien aus ihrer Sicht weder Nutzen noch Sicherheit der CYSTUS-052-Produkte hinreichend belegten.
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Pangalis schreckte auch nicht davor zurück Verschwörungstheorien zu bemühen: ''Die in Deutschland offensichtlich sehr mächtige Pharmaindustrie hat es bislang stets erfolgreich geschafft, ein effektives Konkurrenzprodukt eines mittelständischen Unternehmens am Markt zu behindern oder zu verleumden'', hiess es in einem Brief an das pharmakritische Arznei Telegramm aus Berlin. Das at hatte zuvor versucht bei Pangalis sich über die Evidenzlage zu Cystus 052 zu informieren. Statt Belege zum Nutzen erhielt die Redaktion einen Brief der vom Hersteller "Dr. Pandalis Urheimische Medizin" beauftragten Anwaltskanzlei mit der obigen Verschwörungstheorie, der in der aktuellen Ausgabe des unabhängigen Arzneimittelinformationsdienstes dokumentiert ist. Der Pangalis-Anwalt wies auch darauf hin, dass Medizinproduktehersteller nicht verpflichtet seien, etwaige Studienergebnisse zu veröffentlichen. Das Arznei Telegramm kam zu dem Fazit, dass die veröffentlichten randomisierten Studien aus ihrer Sicht weder Nutzen noch Sicherheit der CYSTUS-052-Produkte hinreichend belegten.<ref>http://www.arznei-telegramm.de/zeit/1003_a.php3</ref>
    
==Weblinks==
 
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