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'''Amalgam''' (Gr. μαλακός „weich“ , d.h. das „Nicht-Erweichende“, nach anderer Etymologie von arab. ''al malagma'' = erweichende Salbe) ist in der Chemie eine Legierung des Quecksilbers.
'''Amalgam''' (Gr. μαλακός „weich“ , d. h. das „Nicht-Erweichende“, nach anderer Etymologie von arab. ''al malagma'' = erweichende Salbe) ist in der Chemie eine Legierung des Quecksilbers.
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Als Amalgam im weiteren Sinne werden oft auch Vermischungen anderer Stoffe bezeichnet, meist die Legierung mehrerer Metalle.
Als Amalgam im weiteren Sinne werden oft auch Vermischungen anderer Stoffe bezeichnet, meist die Legierung mehrerer Metalle.  
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In der [[Alternativmedizin]] spielt die Diskussion um Amalgamfüllungen (Zahnamalgam) in Zähnen eine besondere Rolle. Die Anwesenheit von Zahnamalgamen wird dabei mit einer grossen Zahl unterschiedlichster Erkrankungen in Zusammenhang gebracht. Gleichzeitig finden sich im gleichen Umfeld eine Vielzahl von Behandlern und Ärzten die entweder [[Entschlackung|"Gift-Ausleitungen"]] anbieten. Hinzu kommen Zahnärzte die "Amalgam-Sanierungen" anbieten, also die Entfernung sämtlicher zahnamalgamhaltiger Zahnfüllungen. Ein Austausch intakter Amalgamfüllungen wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet, wie das Bundessozialgericht wiederholt festgestellt hat. <ref>BSG, Urteil vom 6. Oktober 1999 [http://www.lexetius.com/2000/9/4 B1 KR 13/97 R]</ref>
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In der [[Alternativmedizin]] spielt die Diskussion um Amalgamfüllungen (Zahnamalgam) in Zähnen eine besondere Rolle. Die Anwesenheit von Zahnamalgamen wird dabei mit einer großen Zahl unterschiedlichster Erkrankungen in Zusammenhang gebracht. Gleichzeitig finden sich im gleichen Umfeld eine Vielzahl von Behandlern und Ärzten, die [[Entschlackung|"Gift-Ausleitungen"]] anbieten. Hinzu kommen Zahnärzte die "Amalgam-Sanierungen" anbieten, also die Entfernung sämtlicher amalgamhaltiger Zahnfüllungen. Ein Austausch intakter Amalgamfüllungen wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet, wie das Bundessozialgericht wiederholt festgestellt hat.<ref>BSG, Urteil vom 6.&nbsp;Oktober 1999 [http://www.lexetius.com/2000/9/4 B1 KR 13/97 R]</ref><ref>BSG, Urteil vom 30.&nbsp;Oktober 2002 [http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Datum=2006&nr=8536&linked=urt B1 KR 31/01 R]</ref>
<ref>BSG, Urteil vom 30. Oktober 2002 [http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Datum=2006&nr=8536&linked=urt B1 KR 31/01 R]</ref>
      
==Zahnamalgam==
 
==Zahnamalgam==
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==Quellennachweise==
 
==Quellennachweise==
 
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