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==Geschichte==
 
==Geschichte==
 
Die historischen Wurzeln des Heilpraktikerberufs in Deutschland liegen in der Erfahrungs- und Laienheilkunde. Bis zum Jahre 1939 durfte im Deutschen Reich jeder, der sich zum Heilen berufen fühlte, seine Dienste anbieten. Eine qualifizierte medizinische Ausbildung war dazu nicht notwendig.  
 
Die historischen Wurzeln des Heilpraktikerberufs in Deutschland liegen in der Erfahrungs- und Laienheilkunde. Bis zum Jahre 1939 durfte im Deutschen Reich jeder, der sich zum Heilen berufen fühlte, seine Dienste anbieten. Eine qualifizierte medizinische Ausbildung war dazu nicht notwendig.  
In den folgenden Jahren sollten medizinische Tätigkeiten jedoch in die Hände von staatlich ausgebildeten Ärzten gelegt werden. Die bis dahin tätigen Heilpraktiker durften allerdings ihre Tätigkeit weiter ausführen. Als gesetzliche Grundlage dafür trat das Heilpraktikergesetz in Kraft. Dadurch wurden tausende medizinische Therapeuten im Gebiet des Deutschen Reichs ohne ärztliche Ausbildung auf einen Schlag legalisiert. Neue Heiler sollten aber nur noch in Ausnahmefällen zulassen werden, so dass es dieser Beruf aussterben sollte. Diese Übergangsregelung wurde in der Bundesrepublik Deutschland jedoch im Jahre 1957 dahingehend ausgelegt, dass jeder als Heilpraktiker zugelassen werden musste, der die Voraussetzungen dafür erfüllte, da ein Zulassungsverbot für Heilpraktiker als verfassungswidrig angesehen wird. In der DDR durften bereits tätige Heilpraktiker weiter ihre Tätigkeit ausüben. Neue Heilpraktiker wurden nicht mehr zugelassen, so dass im Jahr 1989 noch genau elf Heilpraktiker aktiv waren, allesamt solche, die schon vor der Staatsgründung der DDR als Heilpraktiker gearbeitet hatten<ref>http://www.toxcenter.de/artikel/Heilpraktiker-ein-schnoedes-Hitlererbe.php</ref>.
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In den folgenden Jahren sollten medizinische Tätigkeiten jedoch in die Hände von staatlich ausgebildeten Ärzten gelegt werden. Die bis dahin tätigen Heilpraktiker durften allerdings ihre Tätigkeit weiter ausführen. Als gesetzliche Grundlage dafür trat das Heilpraktikergesetz in Kraft. Dadurch wurden tausende medizinische Therapeuten im Gebiet des Deutschen Reichs ohne ärztliche Ausbildung auf einen Schlag legalisiert. Neue Heiler sollten aber nur noch in Ausnahmefällen zulassen werden, so dass es dieser Beruf aussterben sollte. Diese Übergangsregelung wurde in der Bundesrepublik Deutschland jedoch im Jahre 1957 dahingehend ausgelegt, dass jeder als Heilpraktiker zugelassen werden musste, der die Voraussetzungen dafür erfüllte, da ein Zulassungsverbot für Heilpraktiker als verfassungswidrig angesehen wird. In der DDR durften bereits tätige Heilpraktiker weiter ihre Tätigkeit ausüben. Neue Heilpraktiker wurden nicht mehr zugelassen, so dass hier im Jahr 1989 noch genau elf Heilpraktiker aktiv waren, allesamt solche, die schon vor der Staatsgründung der DDR als Heilpraktiker gearbeitet hatten<ref>http://www.toxcenter.de/artikel/Heilpraktiker-ein-schnoedes-Hitlererbe.php</ref>.
    
==Esowatch-Kommentar zum Thema Heilpraktiker==  
 
==Esowatch-Kommentar zum Thema Heilpraktiker==  
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