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*Es gibt im Tierreich mehrere gut untersuchte Krebsformen, die von Tier zu Tier durch Bisse oder den Deckakt übertragbar sind. Es sind die '''übertragbaren Tumoren'''. Dazu gehören das Sticker-Sarkom der Hunde (CTVT) und die DFTD-Tumoren des tasmanischen Beutelteufels. Darüber hinaus lässt sich Krebs bei Inzucht-Versuchstieren experimentell übertragen. Diese Form der Krebsentstehung ist mit der GNM nicht kompatibel.
 
*Es gibt im Tierreich mehrere gut untersuchte Krebsformen, die von Tier zu Tier durch Bisse oder den Deckakt übertragbar sind. Es sind die '''übertragbaren Tumoren'''. Dazu gehören das Sticker-Sarkom der Hunde (CTVT) und die DFTD-Tumoren des tasmanischen Beutelteufels. Darüber hinaus lässt sich Krebs bei Inzucht-Versuchstieren experimentell übertragen. Diese Form der Krebsentstehung ist mit der GNM nicht kompatibel.
 
*Die bekanntlich '''im Reagenzglas induzierbare Veränderung einer isolierten Zelle''' zu einer Krebszelle bedürfte des Einflusses einer steuernden, zellulären Psyche, die es aber nicht gibt (so müsste ein Nervensystem aus Neuronen innerhalb einer Zelle bestehen können. Anhänger der GNM gehen mitunter trotzdem von der Existenz einer ''zellulären Psyche'' aus, um das Paradoxon zu ermöglichen. Dann jedoch benötigte eine Körperzelle keines ''biologischen Konfliktes'' im zentralen Nervensystem (bzw. Hirn), um sich zu einer Krebszelle umzuwandeln. Mit einer derartigen Argumentationsweise widerspricht sich die GNM daher ebenfalls selbst. Die Umwandlung einzelner Zellen bei Anwesenheit krebserregender Substanzen oder Strahlen unter Laborbedingungen widerlegt bereits die "Naturgesetze" von Hamer.
 
*Die bekanntlich '''im Reagenzglas induzierbare Veränderung einer isolierten Zelle''' zu einer Krebszelle bedürfte des Einflusses einer steuernden, zellulären Psyche, die es aber nicht gibt (so müsste ein Nervensystem aus Neuronen innerhalb einer Zelle bestehen können. Anhänger der GNM gehen mitunter trotzdem von der Existenz einer ''zellulären Psyche'' aus, um das Paradoxon zu ermöglichen. Dann jedoch benötigte eine Körperzelle keines ''biologischen Konfliktes'' im zentralen Nervensystem (bzw. Hirn), um sich zu einer Krebszelle umzuwandeln. Mit einer derartigen Argumentationsweise widerspricht sich die GNM daher ebenfalls selbst. Die Umwandlung einzelner Zellen bei Anwesenheit krebserregender Substanzen oder Strahlen unter Laborbedingungen widerlegt bereits die "Naturgesetze" von Hamer.
*Tumoren können sich auch in '''transplantierten Organen''' neu bilden, trotz der Unterbrechung der Nervenversorgung. Siehe Literaturangaben weiter unten. Diese Tatsache ist mit den ''Hamerschen biologischen Gesetzen'' überhaupt nicht vereinbar und widerlegt diese. Israelische Forscher publizierten im Februar 2009 eine Studie über einen Hirntumor, der sich bei einem Kind aus transplantierten Zellen einer Stammzellentransplantation entwickelte.<ref>Amariglio N et al: Donor-derived brain tumor following neural stem cell transplantation in an ataxia telangiectasia patient. PLoS Med 6(2): e1000029. doi:10.1371/journal. pmed.1000029. [http://www.pubmedcentral.nih.gov/articlerender.fcgi?tool=pubmed&pubmedid=19226183][http://www.quackwatch.org/06ResearchProjects/stemcell_tumor.pdf]</ref>
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*Tumoren können sich auch in '''transplantierten Organen''' neu bilden, trotz der Unterbrechung der Nervenversorgung. Siehe Literaturangaben weiter unten. Diese Tatsache ist mit den ''Hamerschen biologischen Gesetzen'' überhaupt nicht vereinbar und widerlegt diese. Israelische Forscher publizierten im Februar 2009 eine Studie über einen Hirntumor, der sich bei einem Kind aus transplantierten Zellen einer Stammzellentransplantation entwickelte.<ref>Amariglio N et al: Donor-derived brain tumor following neural stem cell transplantation in an ataxia telangiectasia patient. PLoS Med 6(2): e1000029. doi:10.1371/journal. pmed.1000029. [http://www.pubmedcentral.nih.gov/articlerender.fcgi?tool=pubmed&pubmedid=19226183][http://www.quackwatch.org/06ResearchProjects/stemcell_tumor.pdf]</ref>. Nach einer Meldung des österreichischen ORF vom 9. Sezember 2009 wurde im Juli 2007 einem Dialysepatienten an der LKH Klagenfurt eine Spendeniere transplantiert, die Tumorzellen enthielt. Der Spender hatte mehrere bis zu fünf Zentimeter große Tumore in verschiedenen Organen. So wurden etwa in Lunge und Milz des 57 Jahre alten Villacher Organspenders zwei Zentimeter große Tumore festgestellt und in der Harnblase waren fünf Zentimeter grosse Tumoren. Als bei einem anderen Patienten, der eine Spenderniere des gleichen Spenders erhalten sollte, Metastasen im Spenderorgan entdeckt wurden, entschloss man sich die transplantierte Niere nach nur zwölf Stunden zu explantieren. Zwei Jahre später, im April starb der transplantierte Patient jedoch. Eine DNA-Analyse zeigte, dass das Tumorgewebe des Steirers vom Spendertumor stammte. Im Nachhinein ergab sich dass eine Ultraschalluntersuchung vior der transplantation die mikrometastasen nicht erkennen liess. Ein positiver Tumormarkertest wurde ignoriert<ref>http://steiermark.orf.at/stories/408828/</ref>.
 
*[[image:peteosthor.jpg|Krebserkrankungen nach Peteosthor-Einnahme (Radium-224) und A-Bombenabwurf|300px|thumb]][[image:xray.jpg|Erste Röntgenuntersuchungen bei denen der Untersucher mitbestrahlt wurde|left|thumb]]
 
*[[image:peteosthor.jpg|Krebserkrankungen nach Peteosthor-Einnahme (Radium-224) und A-Bombenabwurf|300px|thumb]][[image:xray.jpg|Erste Röntgenuntersuchungen bei denen der Untersucher mitbestrahlt wurde|left|thumb]]
 
Die GNM-Lehre akzeptiert zwar, dass grundsätzlich Krebs nach Einwirkung von '''ionisierender Strahlung''' (Röntgen-/Gammastrahlung sowie Korpuskularstrahlung) nach einer Latenzzeit auftritt, führt dies aber auf angebliche ''Panik'' oder Angst bei den Bestrahlten zurück, die zu einem ''biologischen Konflik'' führe. Diese Vermutung lässt sich leicht anhand der Medizingeschichte widerlegen: Den ersten Ärzten die Röntgenuntersuchungen durchführten, waren die Gefahren ionisierender (Röntgen-)Strahlung natürlich nicht bekannt. Daher wurde zu Beginn des 20.&nbsp;Jahrhunderts auch kein Schutz vor den Strahlen vorgesehen. Folge waren typische Krebserkrankungen bei den damaligen Radiologen, die erst mit der Einführung von Schutzmaßnahmen nicht mehr auftraten. Aber auch die Einführung der radioaktiven Thorotrast-Kontrastmittel in der Radiologie 1928 und ihre Folgen widerlegen diese Vermutung. Aufgrund der Strahlenschäden durch Throtrast starb damals etwa ein Drittel der Behandelten (die meisten davon an Krebs). Die Patienten und anwendenden Ärzte wussten aber nichts über die Beschaffenheit des Kontrastmittels und deren Gefahren.<ref>van Kaick G, Thorotrast-induced liver cancer: results of the German thorotrast study, Radiologe. 1999 Aug;39(8):643-51</ref><ref>http://www.staff.uni-marburg.de/~kunih/all-doc/radmed.pdf</ref>
 
Die GNM-Lehre akzeptiert zwar, dass grundsätzlich Krebs nach Einwirkung von '''ionisierender Strahlung''' (Röntgen-/Gammastrahlung sowie Korpuskularstrahlung) nach einer Latenzzeit auftritt, führt dies aber auf angebliche ''Panik'' oder Angst bei den Bestrahlten zurück, die zu einem ''biologischen Konflik'' führe. Diese Vermutung lässt sich leicht anhand der Medizingeschichte widerlegen: Den ersten Ärzten die Röntgenuntersuchungen durchführten, waren die Gefahren ionisierender (Röntgen-)Strahlung natürlich nicht bekannt. Daher wurde zu Beginn des 20.&nbsp;Jahrhunderts auch kein Schutz vor den Strahlen vorgesehen. Folge waren typische Krebserkrankungen bei den damaligen Radiologen, die erst mit der Einführung von Schutzmaßnahmen nicht mehr auftraten. Aber auch die Einführung der radioaktiven Thorotrast-Kontrastmittel in der Radiologie 1928 und ihre Folgen widerlegen diese Vermutung. Aufgrund der Strahlenschäden durch Throtrast starb damals etwa ein Drittel der Behandelten (die meisten davon an Krebs). Die Patienten und anwendenden Ärzte wussten aber nichts über die Beschaffenheit des Kontrastmittels und deren Gefahren.<ref>van Kaick G, Thorotrast-induced liver cancer: results of the German thorotrast study, Radiologe. 1999 Aug;39(8):643-51</ref><ref>http://www.staff.uni-marburg.de/~kunih/all-doc/radmed.pdf</ref>
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