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==Aktivitäten==
 
==Aktivitäten==
Der DGH betreibt die Lobbyarbeit für die deutsche Geistheilerszene und setzt sich insbesondere dafür ein die Methoden des Geistheilen in die bestehende Medizin zu integrieren. Der DGH vergibt auch das Zertifikat ''Durch den DGH anerkannte/r Heiler/in''. Jährlich wird vom DGH ein „Kongress Geistiges Heilen“ veranstaltet.
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Der DGH betreibt die Lobbyarbeit für die deutsche Geistheilerszene und setzt sich insbesondere dafür ein die Methoden des Geistheilen in die bestehende Medizin zu integrieren. Der DGH vergibt auch das Zertifikat ''Durch den DGH anerkannte/r Heiler/in''. Jährlich wird vom DGH ein „Kongress Geistiges Heilen“ veranstaltet. Geladene Gäste der Vergangenheit waren Personen wie [[Uri Geller]] oder [[Trutz Hardo]].
    
Des weiteren gab der Verein 1995 Empfehlungen wie medizinische Laien ihre Dienstleistungen durchführen sollen, ohne juristisch durch das Heilpraktikergesetz belangt werden zu können. Der frühere DGH-Vorsitzende gab auch Ratschläge für den Fall einer Hausdurchsuchung: [...] ''"Passen Sie Ihre Wohnverhältnisse den Verhaltensregeln für Heiler an: Entfernen Sie medizinisches Inventar aus Ihrem Behandlungszimmer. Hängen Sie die Dankschreiben Ihrer Patienten und Ihre falschen Titel von der Wand. Stellen Sie Ihre Bach-Blüten ins Bad oder die Küche".''<ref>Aus: Dr. Bernhard Firgau: Rechtshandbuch für Heiler, Seite 45, Vorschläge für etwaige Hausdurchsuchungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der verbotenen Heilbehandlung</ref> [...]  
 
Des weiteren gab der Verein 1995 Empfehlungen wie medizinische Laien ihre Dienstleistungen durchführen sollen, ohne juristisch durch das Heilpraktikergesetz belangt werden zu können. Der frühere DGH-Vorsitzende gab auch Ratschläge für den Fall einer Hausdurchsuchung: [...] ''"Passen Sie Ihre Wohnverhältnisse den Verhaltensregeln für Heiler an: Entfernen Sie medizinisches Inventar aus Ihrem Behandlungszimmer. Hängen Sie die Dankschreiben Ihrer Patienten und Ihre falschen Titel von der Wand. Stellen Sie Ihre Bach-Blüten ins Bad oder die Küche".''<ref>Aus: Dr. Bernhard Firgau: Rechtshandbuch für Heiler, Seite 45, Vorschläge für etwaige Hausdurchsuchungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der verbotenen Heilbehandlung</ref> [...]  
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