Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
128 Bytes hinzugefügt ,  06:24, 28. Mai 2009
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 2: Zeile 2:     
Die Stevia-Pflanze enthält u. a. ein sehr süß schmeckendes Glycosid, Steviosid, was in vielen Ländern zu ihrer Verwendung als kohlenhydratfreien Zuckerersatz führte. Stevia unterliegt in Deutschland der Novel-Food-Verordnung und ist EU-weit als Lebensmittel nicht zugelassen. In andren Ländern, vor allem Japan hingegen wird Stevia bereits seit einigen Jahren verschiedenen Lebensmitteln als Süßungsmittel zugesetzt.
 
Die Stevia-Pflanze enthält u. a. ein sehr süß schmeckendes Glycosid, Steviosid, was in vielen Ländern zu ihrer Verwendung als kohlenhydratfreien Zuckerersatz führte. Stevia unterliegt in Deutschland der Novel-Food-Verordnung und ist EU-weit als Lebensmittel nicht zugelassen. In andren Ländern, vor allem Japan hingegen wird Stevia bereits seit einigen Jahren verschiedenen Lebensmitteln als Süßungsmittel zugesetzt.
 +
 +
Die Süßkraft von Steviosid ist mit Schwankungen von ca. 70-fach bis zu 450-fach um ein vielfaches höher als von Rohrzucker.
8.902

Bearbeitungen

Navigationsmenü