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Im April 2021 wurde bekannt, dass das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz PI-News beobachtet. Die Behörde teilte der Wochenzeitschrift Der Spiegel mit, dass der Blog als »erwiesen extremistisch« eingestuft wurde.<ref>https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/pi-news-bundesamt-fuer-verfassungsschutz-stuft-islamfeindlichen-blog-als-erwiesen-extremistisch-ein-a-e2995ba3-0002-0001-0000-000177330635</ref><ref>https://www.juedische-allgemeine.de/politik/verfassungsschutz-stuft-pi-news-als-rechtsextremistisch-ein/</ref><ref>„PI-NEWS“ wurde Ende 2020 auf Grundlage von § 3 Absatz 1 Nummer 1, § 4 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c, Absatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) als „erwiesen extremistisch“ eingestuft. Das in zahlreichen „PI-NEWS“-Artikeln festgestellte, ethnisch-homogene Volks- und Gesellschaftsverständnis sowie die vielfachen islamund fremdenfeindlichen Äußerungen auf „PI-NEWS“ sind mit der grundgesetzlich garantierten Menschenwürde nicht vereinbar. In einer Vielzahl von „PI-NEWS“-Beiträgen werden insbesondere Zuwanderer
 
Im April 2021 wurde bekannt, dass das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz PI-News beobachtet. Die Behörde teilte der Wochenzeitschrift Der Spiegel mit, dass der Blog als »erwiesen extremistisch« eingestuft wurde.<ref>https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/pi-news-bundesamt-fuer-verfassungsschutz-stuft-islamfeindlichen-blog-als-erwiesen-extremistisch-ein-a-e2995ba3-0002-0001-0000-000177330635</ref><ref>https://www.juedische-allgemeine.de/politik/verfassungsschutz-stuft-pi-news-als-rechtsextremistisch-ein/</ref><ref>„PI-NEWS“ wurde Ende 2020 auf Grundlage von § 3 Absatz 1 Nummer 1, § 4 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c, Absatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) als „erwiesen extremistisch“ eingestuft. Das in zahlreichen „PI-NEWS“-Artikeln festgestellte, ethnisch-homogene Volks- und Gesellschaftsverständnis sowie die vielfachen islamund fremdenfeindlichen Äußerungen auf „PI-NEWS“ sind mit der grundgesetzlich garantierten Menschenwürde nicht vereinbar. In einer Vielzahl von „PI-NEWS“-Beiträgen werden insbesondere Zuwanderer
 
mit muslimischem Hintergrund pauschalisierend als ihrer Natur nach kriminell, aggressiv, triebgesteuert und gefährlich dargestellt. Durch die von „PI-NEWS“-Autoren gewählten Formulierungen werden Migranten
 
mit muslimischem Hintergrund pauschalisierend als ihrer Natur nach kriminell, aggressiv, triebgesteuert und gefährlich dargestellt. Durch die von „PI-NEWS“-Autoren gewählten Formulierungen werden Migranten
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und Flüchtlinge wiederkehrend in besonderem Maße und in mit der Menschenwürde nicht vereinbarer Form herabgewürdigt.
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und Flüchtlinge wiederkehrend in besonderem Maße und in mit der Menschenwürde nicht vereinbarer Form herabgewürdigt.<br><br>„PI-NEWS“ selbst versteht sich gemäß den veröffentlichten Leitlinien
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explizit als Blog. Das BfV berücksichtigt bei der Beobachtung von „PI-NEWS“ strikt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Dies schließt die Berücksichtigung der Meinungsfreiheit bei der Anwendung der zugrundeliegenden Befugnisnormen des BfV ein. Ob „PI-NEWS“ als Presseunternehmen im Sinne des Artikels 5 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) einzustufen ist, kann dahinstehen, da die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Rahmen der „Junge Freiheit“-Entscheidung für die Beobachtung von Presseunternehmen aufgestellten Voraussetzungen, insbesondere betrifft dies die Randnummern 73 und 75 der Urteilsniederschrift, im Fall von „PI-NEWS“ erfüllt sind.
    
Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/19/311/1931171.pdf</ref> Zuvor war bereits der PI-News Autor Michael Stürzenberger vom bayerischen LFV beobachtet worden.
 
Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/19/311/1931171.pdf</ref> Zuvor war bereits der PI-News Autor Michael Stürzenberger vom bayerischen LFV beobachtet worden.
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