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Auch eine computergestützte Heilsteinberatung ist als Dienstleistung verfügbar. Dabei werden Steine individuell von einem Spezialisten unter Berücksichtigung von Geburtsminute und -ort ausgetestet (http://www.prima-fit.de/Heilsteine/heilsteine.html). Durch eine zweijährige Ausbildung bei einem Dozenten für Steinheilkunde avanciert man sogar zur VHS-Dozentin (http://members.tripod.de/SusiHo/). Wochenendkurse für 150 Euro liefern den designierten Heilsteinexperten ein lukratives Nebeneinkommen.
 
Auch eine computergestützte Heilsteinberatung ist als Dienstleistung verfügbar. Dabei werden Steine individuell von einem Spezialisten unter Berücksichtigung von Geburtsminute und -ort ausgetestet (http://www.prima-fit.de/Heilsteine/heilsteine.html). Durch eine zweijährige Ausbildung bei einem Dozenten für Steinheilkunde avanciert man sogar zur VHS-Dozentin (http://members.tripod.de/SusiHo/). Wochenendkurse für 150 Euro liefern den designierten Heilsteinexperten ein lukratives Nebeneinkommen.
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==Urteil des Landgerichts Hamburg zur Werbung mit Heilsteinen==
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In einem Rechtsstreit wurde vom Hamburger LG entschieden, daß es gemäß §§ 3, 4 Nr. 11, 5 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) und gemäß §§ 1 I Nr. 2, 3 S. 2 Nr. 1 HWG (Heilmittelwerbegesetz) irreführend ist bestimmten Steinen krankheitslindernde und/oder krankheitsheilende Wirkung zuzuschreiben, da es keinerlei Anhaltspunkte dafür gebe, dass die sogenannten „Heilsteine“ heilende Wirkung entfalten. Insbesondere sei es verboten, für krankheitsbezogen beworbene Mittel/Gegenstände in der Weise zu werben, dass der Käufer therapeutische Wirkungen erwartet, denen das Mittel in Wahrheit nicht gerecht wird oder deren Wirkung nicht hinreichend gesichert ist. Gleichgültig soll es dabei sein, ob mit konkreten Wirkungen der Steine geworben oder den Steinen in allgemeiner Weise heilende Wirkung zugesprochen wird.
    
==Quellennachweise==
 
==Quellennachweise==
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