| | '''Kolloidales Lithium''' ist eine Bezeichnung für flüssige lithiumhaltige Suspensionen in Wasser, die auf dem Markt für [[alternativmedizin]]ische Produkte als [[Nahrungsergänzungsmittel]] zum Eigenverzehr im Handel sind, so beim [[Kopp Verlag]], [[AUF1 TV]]-Shop, [[Narayana Verlag]], Ebay oder Amazon. In der EU sind Lithiumpräparate zur Einnahme jedoch nur als verschreibungspflichtige Arzneimittel (z.B. Lithiumcarbonat) zugelassen und erfordern eine engmaschige ärztliche Überwachung wegen ihrer geringen therapeutischen Breite. Als Nahrungsergänzungsmittel würden sie als Lebensmittel gelten. Im Anhang II der Nahrungsergänzungsmittel-Richtlinie sind alle erlaubten Vitamin- und Mineralstoffverbindungen aufgeführt. Lithium gehört nicht dazu, die Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln ist somit verboten, egal ob als Oroat, „kolloidal“ oder „ionisch“. Der Verkauf als Nahrungsergänzungsmittel ist eine Straftat und zeugt nicht von der Seriösität eines Händlers.<ref>https://www.verbraucherzentrale.de/faq/lebensmittel/lithiumorotat-40582#:~:text=Die%20Einnahme%20sollte%20immer%20mit,der%20Schild%2D%20und%20Nebenschilddr%C3%BCsen%20m%C3%B6glich.</ref> | | '''Kolloidales Lithium''' ist eine Bezeichnung für flüssige lithiumhaltige Suspensionen in Wasser, die auf dem Markt für [[alternativmedizin]]ische Produkte als [[Nahrungsergänzungsmittel]] zum Eigenverzehr im Handel sind, so beim [[Kopp Verlag]], [[AUF1 TV]]-Shop, [[Narayana Verlag]], Ebay oder Amazon. In der EU sind Lithiumpräparate zur Einnahme jedoch nur als verschreibungspflichtige Arzneimittel (z.B. Lithiumcarbonat) zugelassen und erfordern eine engmaschige ärztliche Überwachung wegen ihrer geringen therapeutischen Breite. Als Nahrungsergänzungsmittel würden sie als Lebensmittel gelten. Im Anhang II der Nahrungsergänzungsmittel-Richtlinie sind alle erlaubten Vitamin- und Mineralstoffverbindungen aufgeführt. Lithium gehört nicht dazu, die Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln ist somit verboten, egal ob als Oroat, „kolloidal“ oder „ionisch“. Der Verkauf als Nahrungsergänzungsmittel ist eine Straftat und zeugt nicht von der Seriösität eines Händlers.<ref>https://www.verbraucherzentrale.de/faq/lebensmittel/lithiumorotat-40582#:~:text=Die%20Einnahme%20sollte%20immer%20mit,der%20Schild%2D%20und%20Nebenschilddr%C3%BCsen%20m%C3%B6glich.</ref> |