| − | Eine '''Hausgeburt''' ist eine Form der außerklinischen Geburt, die in einer Privatwohnung stattfindet. Die Geburten werden meist von einer Hebamme geleitet. Ärztliche Betreuung ist meist nicht vorhanden. Hausgeburten waren bis Anfang der 20. Jahrhunderts in allen Teilen der Welt die vorherrschende Geburtsart. Eine besondere Form der Hausgeburt ist die Alleingeburt, bei der nicht einmal eine Hebamme anwesend ist. Sollte das Kind jedoch unter der Geburt Schaden erleiden, den eine Hebamme hätte verhindern können, macht die Mutter sich unter Umständen der fahrlässigen Körperverletzung oder gar fahrlässigen Tötung (§§ 222 und 229 StGB) schuldig.(<ref>http://bundesrecht.juris.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG005302307</ref> Auch eine Verurteilung wegen Totschlags (§212 StGB) ist möglich.<ref>http://openjur.de/u/739937.html</ref> | + | Eine '''Hausgeburt''' ist eine Form der außerklinischen Geburt, die in einer Privatwohnung stattfindet. Die Geburten werden meist von einer Hebamme geleitet. Ärztliche Betreuung ist meist nicht vorhanden. Hausgeburten waren bis Anfang der 20. Jahrhunderts in allen Teilen der Welt die vorherrschende Geburtsart. Eine besondere Form der Hausgeburt ist die Alleingeburt, bei der nicht einmal eine Hebamme anwesend ist. (siehe dazu [[Free Birth Society]] USA) Sollte das Kind jedoch unter der Geburt Schaden erleiden, den eine Hebamme hätte verhindern können, macht die Mutter sich unter Umständen der fahrlässigen Körperverletzung oder gar fahrlässigen Tötung (§§ 222 und 229 StGB) schuldig.(<ref>http://bundesrecht.juris.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG005302307</ref> Auch eine Verurteilung wegen Totschlags (§212 StGB) ist möglich.<ref>http://openjur.de/u/739937.html</ref> |