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In einer im August 2012 anonym erschienenen Kleinanzeige bot eine unbekannte Person aus St. Gallen in der Schweiz Rechte zu Sanazon-Heilmitteln zum Verkauf an.<ref>''Sanazon Info<br/>Inserent aktiv seit: heute<br/>Standort:CH-9000 St. Gallen<br/>Naturheilkundliches Erfolgskonzept bekannt aus TV und Presse mit 90%iger Heilungsquote bei Krebs zu verkaufen an Höchstgebot. Internationaler Patientenstamm und Millionenumsätze sprechen für sich. Es wird nur die Rezeptur (Namen der zu kaufenden Injektionsampullen) und das Diagnoseverfahren verkauft-nicht das Namenspatent! Identität des Verkäufers bleibt anonym. Abwicklung über Notar/RAE. Nur seriöse+diskrete Anfragen finden eine Antwort.<br/>Medizinkonzepte@aol.de''<br/>http://www.quoka.de/stellenangebote/stellenangebote/c3001a97424594/sanazon-info.html</ref>
 
In einer im August 2012 anonym erschienenen Kleinanzeige bot eine unbekannte Person aus St. Gallen in der Schweiz Rechte zu Sanazon-Heilmitteln zum Verkauf an.<ref>''Sanazon Info<br/>Inserent aktiv seit: heute<br/>Standort:CH-9000 St. Gallen<br/>Naturheilkundliches Erfolgskonzept bekannt aus TV und Presse mit 90%iger Heilungsquote bei Krebs zu verkaufen an Höchstgebot. Internationaler Patientenstamm und Millionenumsätze sprechen für sich. Es wird nur die Rezeptur (Namen der zu kaufenden Injektionsampullen) und das Diagnoseverfahren verkauft-nicht das Namenspatent! Identität des Verkäufers bleibt anonym. Abwicklung über Notar/RAE. Nur seriöse+diskrete Anfragen finden eine Antwort.<br/>Medizinkonzepte@aol.de''<br/>http://www.quoka.de/stellenangebote/stellenangebote/c3001a97424594/sanazon-info.html</ref>
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==Zitate==
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*"Landgericht Hildesheim – Irreführende Indikationsangaben in Heilpraktikerwerbung<br>Eine Heilpraktikerin hatte im Internet für eine "SanaZon-Therapie" geworben, die auf einer Diagnose mittels Dunkelfeldmikroskopie, Iris-Diagnose und Gespräch beruht und die Elemente Ozon, Isopathie, Spagyrik und Homöopathie enthält. Für diese Therapie hatte sie in ihrer Werbung verschiedene Anwendungsgebiete angegeben, u.a. Herz-Kreislauf-Leiden, Schlaganfälle, Thrombosen und Augenkrankheiten. Das Landgericht Hildesheim untersagte der Heilpraktikerin die Werbung mit den betreffenden Anwendungsgebieten, da wissenschaftlich nicht nachgewiesen ist, dass die von der Heilpraktikerin beworbene Therapie die genannten Krankheiten heilen oder lindern kann. Grundlage für das Verbot ist § 3 Ziffer 1 Heilmittelwerbegesetz (HWG). Nach dieser gesetzlichen Vorschrift ist eine Werbung irreführend, mit der Verfahren, Behandlungen oder anderen Mitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben. Die Heilpraktikerin hatte angeboten, in ihrer Werbung den einschränkenden Zusatz zu veröffentlichen, dass ihre Therapie und Methoden schulmedizinisch nicht gesichert seien. Das Gericht stellte fest, dass ein derartiger Zusatz nichts an der Unzulässigkeit der verbotenen Angaben ändern würde. (Urteil 11 O 19/09 vom 04.11.2009)"
    
==Literatur==
 
==Literatur==
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