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Zur Zeit der Coronaviruspandemie bewirbt Fischer insbesondere [[Behandlungsexperimente der COVID-19 Erkrankung mit Chlordioxid|experimentelle Menschenversuche mit Chlordioxid bei an COVID-19 Erkrankten]]. Chlordioxid ist jedoch nicht als Arzneimittel zugelassen und wird in keiner Leitlinie zur Behandlung der COVID-19 Krankheit erwähnt. Zahlreiche Gesundheitsbehörden weltweit waren vor Chlordioxid oder MMS-Behandlungen. Als Heilpraktiker ist es Fischer nicht erlaubt Infektionskrankheiten zu behandeln. Fischer befürwortet  Chlordioxid-Infusionen bei COVID-19 und macht dazu Dosierungsvorschläge. So solle man etwa 5-10 mL Chlordioxid mit 500 mL Kochsalzlösung einmal täglich infundieren, oder rektal über einen Schlauch zuführen. Hartmut Fischer geht soweit zu behauptet, dass das Wirkprinzip der von ihm gemeinten experimentellen Chlordioxidbehandlung bei COVID-19 die Denaturierung der Oberflächen Spike-Proteine (chem. gesehen Eiweisse) des CoV-2 Virus sei. Unter dem Einfluss von ClO2 käme es nach Fischer zu einem "Zerschneiden" der Tertiärstruktur der viralen Spike Proteine und somit zu einer Inaktivierung. Worauf die Annahme von Fischer basiert bleibt unklar. Auch wenn hohe Konzentrationen von Chlordioxid in vitro (also in einer Petri-Schale im Labor ausserhalb des Körpers) eine derartige Inaktivierung durch das Desinfektionsmittel Chlordioxid bewirken, bedeutet dies nicht dass innerhalb des menschlichen Körpers entsprechend ausreichend hohe Konzentrationen erreicht werden können ohne gleichzeitig alle Eisweisse (Proteine) des Menschen zu schädigen. Fischer nennt kein Prinzip, welches eine selektive Schädigung der Spike-Proteine des neuen Coronavirus durch Chlordioxid erklären könnte und nennt auch keine seriöse Quelle die eine solche selektive Wirkung zeigt. Eine therapeutische Bandbreite ist daher gar nicht gegeben und bleibt im besten Fall unbekannt. Explizit geht Fischer auf die [https://de.wikipedia.org/wiki/Penicilline Penicilline] als angeblich vergleichbare Substanzen ein. Penicillin sei in Anfangszeiten auch experimentell bei bakteriell Infizierten eingesetzt worden und die Penicillinanwendung habe sich durchgesetzt. Die Penicilline haben jedoch - ganz im Gegensatz zum Desinfektionsmittel Chlordioxid - eine selektiv schädigende Wirkung auf die Synthese der Zellwand penicillinsensitiver Bakterien und führt nur dadurch zu ihrer Lyse, also dem Zerplatzen und ihrer Vernichtung. Die selektive Wirkung ist alleine durch die völlig unterschiedliche Wirksamkeit bei den verschiedenen Bakterienstämmen und auch durch die mögliche Resistenz erkennbar. So wirken Penicilline nicht bei gramnegativen Bakterien wie den Salmonellen und werden daher dann auch nicht eingesetzt. Vor dem ersten Einsatz beim Menschen wurden Untersuchungen durchgeführt um unerwünschte Wirkungen zu erkennen und um eine wirksame Dosierung zu finden. So wurden Versuche mit weissen Blutkörperchen, isolierten menschlichen Zellen oder Zellen von Kaninchen durchgeführt, lange bevor Penicillin zum Arzneimittel wurde. Vor dem ersten Einsatz beim Menschen kam es in den dreissiger Jahren bis 1940 des 20. Jahrhunderts zum Tierversuch an der Maus, der erfogreich verlief. Der erste Penicillin-Patient ging in die Medizingeschichte ein. Der englische Polizist Albert Alexander wurde am 12. Februar 1941 als erster Mensch mit Penicillin behandelt.
 
Zur Zeit der Coronaviruspandemie bewirbt Fischer insbesondere [[Behandlungsexperimente der COVID-19 Erkrankung mit Chlordioxid|experimentelle Menschenversuche mit Chlordioxid bei an COVID-19 Erkrankten]]. Chlordioxid ist jedoch nicht als Arzneimittel zugelassen und wird in keiner Leitlinie zur Behandlung der COVID-19 Krankheit erwähnt. Zahlreiche Gesundheitsbehörden weltweit waren vor Chlordioxid oder MMS-Behandlungen. Als Heilpraktiker ist es Fischer nicht erlaubt Infektionskrankheiten zu behandeln. Fischer befürwortet  Chlordioxid-Infusionen bei COVID-19 und macht dazu Dosierungsvorschläge. So solle man etwa 5-10 mL Chlordioxid mit 500 mL Kochsalzlösung einmal täglich infundieren, oder rektal über einen Schlauch zuführen. Hartmut Fischer geht soweit zu behauptet, dass das Wirkprinzip der von ihm gemeinten experimentellen Chlordioxidbehandlung bei COVID-19 die Denaturierung der Oberflächen Spike-Proteine (chem. gesehen Eiweisse) des CoV-2 Virus sei. Unter dem Einfluss von ClO2 käme es nach Fischer zu einem "Zerschneiden" der Tertiärstruktur der viralen Spike Proteine und somit zu einer Inaktivierung. Worauf die Annahme von Fischer basiert bleibt unklar. Auch wenn hohe Konzentrationen von Chlordioxid in vitro (also in einer Petri-Schale im Labor ausserhalb des Körpers) eine derartige Inaktivierung durch das Desinfektionsmittel Chlordioxid bewirken, bedeutet dies nicht dass innerhalb des menschlichen Körpers entsprechend ausreichend hohe Konzentrationen erreicht werden können ohne gleichzeitig alle Eisweisse (Proteine) des Menschen zu schädigen. Fischer nennt kein Prinzip, welches eine selektive Schädigung der Spike-Proteine des neuen Coronavirus durch Chlordioxid erklären könnte und nennt auch keine seriöse Quelle die eine solche selektive Wirkung zeigt. Eine therapeutische Bandbreite ist daher gar nicht gegeben und bleibt im besten Fall unbekannt. Explizit geht Fischer auf die [https://de.wikipedia.org/wiki/Penicilline Penicilline] als angeblich vergleichbare Substanzen ein. Penicillin sei in Anfangszeiten auch experimentell bei bakteriell Infizierten eingesetzt worden und die Penicillinanwendung habe sich durchgesetzt. Die Penicilline haben jedoch - ganz im Gegensatz zum Desinfektionsmittel Chlordioxid - eine selektiv schädigende Wirkung auf die Synthese der Zellwand penicillinsensitiver Bakterien und führt nur dadurch zu ihrer Lyse, also dem Zerplatzen und ihrer Vernichtung. Die selektive Wirkung ist alleine durch die völlig unterschiedliche Wirksamkeit bei den verschiedenen Bakterienstämmen und auch durch die mögliche Resistenz erkennbar. So wirken Penicilline nicht bei gramnegativen Bakterien wie den Salmonellen und werden daher dann auch nicht eingesetzt. Vor dem ersten Einsatz beim Menschen wurden Untersuchungen durchgeführt um unerwünschte Wirkungen zu erkennen und um eine wirksame Dosierung zu finden. So wurden Versuche mit weissen Blutkörperchen, isolierten menschlichen Zellen oder Zellen von Kaninchen durchgeführt, lange bevor Penicillin zum Arzneimittel wurde. Vor dem ersten Einsatz beim Menschen kam es in den dreissiger Jahren bis 1940 des 20. Jahrhunderts zum Tierversuch an der Maus, der erfogreich verlief. Der erste Penicillin-Patient ging in die Medizingeschichte ein. Der englische Polizist Albert Alexander wurde am 12. Februar 1941 als erster Mensch mit Penicillin behandelt.
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Mit Stand von 2021 engagiert sich Fischer auch für die schwefelhaltige organische Substanz [https://de.wikipedia.org/wiki/NBMI NBMI] (N,N′-Bis(2-mercaptoethyl)isophthalamid), die allerdings unter den Bezeichnungen B9, Irminix, OSR#1, BDTH2, BDET; BDETH2 besser bekannt ist (IUPAC N1,N3-Bis(2-sulfanylethyl)benzene-1,3-dicarboxamide, PubChem CID 16043475). Die Substanz hat eine begrenzte Bedeutung als Substanz zur Isolierung von Schwermetalle aus kontaminierten Böden. Aufgrund seiner Fettlöslichkeit scheint NBMI hierfür jedoch nur begrenzt anwendbar zu sein. Auch für die Anwendung beim Menschen scheint NBMI nur begrenzt einsetzbar zu sein. Die europäische EMA stufte NBMI-Produkte als Arzneimittel ein, es handelt sich also dann nicht um [[Nahrungsergänzungsmittel]]. Zuvor war NBMI unter dem Handelsnamen OSR#1 als "Nahrungsergänzung" (de facto Präsentationsarzneimittel) gegen Autismus auf dem Markt, bis der Verkauf verboten wurde, da es keinen Beleg für Wirksamkeit gegen Autismus gibt und Nahrungsergänzungsmittel nicht zur Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten dienen. Die deutschsprachige Wikipedia schreibt zu NBMI:
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Mit Stand von 2021 engagiert sich Fischer auch für die schwefelhaltige organische Substanz [https://de.wikipedia.org/wiki/NBMI NBMI] (N,N′-Bis(2-mercaptoethyl)isophthalamid), die allerdings unter den Bezeichnungen B9, Irminix, OSR1, BDTH2, BDET; BDETH2 besser bekannt ist (IUPAC N1,N3-Bis(2-sulfanylethyl)benzene-1,3-dicarboxamide, PubChem CID 16043475). Die Substanz hat eine begrenzte Bedeutung als Substanz zur Isolierung von Schwermetalle aus kontaminierten Böden. Aufgrund seiner Fettlöslichkeit scheint NBMI hierfür jedoch nur begrenzt anwendbar zu sein. Auch für die Anwendung beim Menschen scheint NBMI nur begrenzt einsetzbar zu sein. Die europäische EMA stufte NBMI-Produkte als Arzneimittel ein, es handelt sich also dann nicht um [[Nahrungsergänzungsmittel]]. Zuvor war NBMI unter dem Handelsnamen OSR1 als "Nahrungsergänzung" (de facto Präsentationsarzneimittel) gegen Autismus auf dem Markt, bis der Verkauf verboten wurde, da es keinen Beleg für Wirksamkeit gegen Autismus gibt und Nahrungsergänzungsmittel nicht zur Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten dienen. Die deutschsprachige Wikipedia schreibt zu NBMI:
 
:''..Im Januar 2012 wurde NBMI durch die Europäische Kommission der Status „Arzneimittel gegen eine seltene Krankheit“ zuerkannt, wodurch der Fa. CTI Science zehnjährige Exklusivrechte ab Marktzulassung garantiert werden. Am 1. Juli 2016 wurde die Phase 2a der Zulassung abgeschlossen.<br>Tierversuche mit anorganischem Quecksilber zeigen, dass NBMI Quecksilber im Körper wirksam bindet, wobei es langsam ausgeschieden wird. Versuchstiere zeigten keine Vergiftungserscheinungen. Dabei bleibt die Frage, wie sich die NBMI-Quecksilber-Verbindung langfristig verhält. Im Gegensatz zu DMPS und DMSA ist NBMI fettlöslich und kann daher in anderes Gewebe, wie in das Gehirn und das Knochenmark, eindringen. Im Tierversuch wurde die Menge an Quecksilber im Gehirn nicht erhöht, aber auch nicht signifikant verringert. Es gibt jedoch Hinweise darauf, dass sich die NBMI-Quecksilber-Verbindung ins Fettgewebe umlagert. Es ist nicht bekannt, wie NBMI im Menschen bei Methylquecksilber wirkt... Im Gegensatz zu DMPS und DMSA scheint die Bindungsfähigkeit von NBMI zu schwach zu sein, um Kupfer und Zink im Körper zu binden, während Eisen wahrscheinlich gebunden wird. Weiter besitzt es keine Affinität zu Ca2+, Mg2+, Na+ und K+.[5]..''<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/NBMI</ref>
 
:''..Im Januar 2012 wurde NBMI durch die Europäische Kommission der Status „Arzneimittel gegen eine seltene Krankheit“ zuerkannt, wodurch der Fa. CTI Science zehnjährige Exklusivrechte ab Marktzulassung garantiert werden. Am 1. Juli 2016 wurde die Phase 2a der Zulassung abgeschlossen.<br>Tierversuche mit anorganischem Quecksilber zeigen, dass NBMI Quecksilber im Körper wirksam bindet, wobei es langsam ausgeschieden wird. Versuchstiere zeigten keine Vergiftungserscheinungen. Dabei bleibt die Frage, wie sich die NBMI-Quecksilber-Verbindung langfristig verhält. Im Gegensatz zu DMPS und DMSA ist NBMI fettlöslich und kann daher in anderes Gewebe, wie in das Gehirn und das Knochenmark, eindringen. Im Tierversuch wurde die Menge an Quecksilber im Gehirn nicht erhöht, aber auch nicht signifikant verringert. Es gibt jedoch Hinweise darauf, dass sich die NBMI-Quecksilber-Verbindung ins Fettgewebe umlagert. Es ist nicht bekannt, wie NBMI im Menschen bei Methylquecksilber wirkt... Im Gegensatz zu DMPS und DMSA scheint die Bindungsfähigkeit von NBMI zu schwach zu sein, um Kupfer und Zink im Körper zu binden, während Eisen wahrscheinlich gebunden wird. Weiter besitzt es keine Affinität zu Ca2+, Mg2+, Na+ und K+.[5]..''<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/NBMI</ref>
 
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Hartmut Fischer bewirbt eine tägliche Einnahme von 100 bis 300 mg NBMI. Die Substanz sei angeblich hilfreich bei Implantaten, allen neurodegenerative Erkrankungsbilder (genannt werden Morbus Parkinson, Demenz, Multiple Sklerose und Polyneuropathien), Lungenerkrankungen, Entwicklungsverzögerungen, Impfschäden, Konzentrationsstörungen, Epilepsie und Schwindel. Von Autismus spricht Fischer nicht.
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
 
*[[Behandlungsexperimente der COVID-19 Erkrankung mit Chlordioxid]]
 
*[[Behandlungsexperimente der COVID-19 Erkrankung mit Chlordioxid]]
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