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Andere Beispiele finden sich etwa beim österreichischen Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, dessen SIC-Code 9411<ref>https://www.upik.de/512a0732ac36bae319fc64f8e8f4a0fd/upik_datensatz.cgi?view=1&senden=Weiter&id=7&crypt=d0483935b6cd03e5bff7d4e7b7dcbd3d&code=gopdodo&senden=Weiter</ref> zu einer Bildungsbehörde (Administration of Educational Programs) gehört<ref>https://www.osha.gov/pls/imis/sic_manual.display?id=240&tab=description</ref> und der weißrussischen Botschaft in Österreich, deren Klassifizierung<ref>https://www.upik.de/512a0732ac36bae319fc64f8e8f4a0fd/upik_datensatz.cgi?view=1&senden=Weiter&id=8&crypt=572ee8d880f29939bb0a9b4d08e788af&code=fkp8g5v&senden=Weiter</ref> unter internationale Angelegenheiten (International Affairs) fällt.<ref>https://www.osha.gov/pls/imis/sic_manual.display?id=346&tab=description</ref>
 
Andere Beispiele finden sich etwa beim österreichischen Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, dessen SIC-Code 9411<ref>https://www.upik.de/512a0732ac36bae319fc64f8e8f4a0fd/upik_datensatz.cgi?view=1&senden=Weiter&id=7&crypt=d0483935b6cd03e5bff7d4e7b7dcbd3d&code=gopdodo&senden=Weiter</ref> zu einer Bildungsbehörde (Administration of Educational Programs) gehört<ref>https://www.osha.gov/pls/imis/sic_manual.display?id=240&tab=description</ref> und der weißrussischen Botschaft in Österreich, deren Klassifizierung<ref>https://www.upik.de/512a0732ac36bae319fc64f8e8f4a0fd/upik_datensatz.cgi?view=1&senden=Weiter&id=8&crypt=572ee8d880f29939bb0a9b4d08e788af&code=fkp8g5v&senden=Weiter</ref> unter internationale Angelegenheiten (International Affairs) fällt.<ref>https://www.osha.gov/pls/imis/sic_manual.display?id=346&tab=description</ref>
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Eine weitere zentrale These Ungers ist die Existenz von fünf besonderen "Rechtskreisen". Diese Ansichten dürfte sie relativ nahtlos aus ihrer Zeit bei [[Dagmar Tietsch]] übernommen haben, da auch schon der Ur-Kanzler [[Wolfgang Ebel]], in dessen KRR Tietsch tätig war, von verschiedenen „Rechtsebenen“ ausging, die übereinander stehen sollten. Nach Ungers Ansicht gliedern sich diese Kreise in das Handelsrecht an unterster Stelle, auf das aufsteigend Staats-, Völker-, Menschen- sowie letztlich das Naturrecht folgten. In der Rechtswissenschaft existiert allerdings schlicht keine Einteilung von Rechtskreisen/Rechtsebenen dieser Art. Tatsächlich stützt Unger ihre Argumentation darauf, dass ihre Interpretation "die allgemein verständliche und daher gültige Rangfolge der fünf Rechtskreise" sein müsse.<ref>http://archiv1.staatenbund.at/radio2015/Radio_Staat_Steiermark_Sendung_Nr.13.pdf</ref> Im Gegensatz zum Verständnis Ungers wird unter einem [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtskreis Rechtskreis] für gewöhnlich eine Gruppe von verwandten Rechtsordnungen verstanden.
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Eine weitere zentrale These Ungers ist die Existenz von fünf besonderen "Rechtskreisen". Diese Ansichten dürfte sie relativ nahtlos aus ihrer Zeit bei Dagmar Tietsch übernommen haben, da auch schon der Ur-Kanzler [[Wolfgang Ebel]], in dessen KRR Tietsch tätig war, von verschiedenen „Rechtsebenen“ ausging, die übereinander stehen sollten. Nach Ungers Ansicht gliedern sich diese Kreise in das Handelsrecht an unterster Stelle, auf das aufsteigend Staats-, Völker-, Menschen- sowie letztlich das Naturrecht folgten. In der Rechtswissenschaft existiert allerdings schlicht keine Einteilung von Rechtskreisen/Rechtsebenen dieser Art. Tatsächlich stützt Unger ihre Argumentation darauf, dass ihre Interpretation "die allgemein verständliche und daher gültige Rangfolge der fünf Rechtskreise" sein müsse.<ref>http://archiv1.staatenbund.at/radio2015/Radio_Staat_Steiermark_Sendung_Nr.13.pdf</ref> Im Gegensatz zum Verständnis Ungers wird unter einem [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtskreis Rechtskreis] für gewöhnlich eine Gruppe von verwandten Rechtsordnungen verstanden.
    
===Bundesbereinigungsgesetze der Republik Österreich===
 
===Bundesbereinigungsgesetze der Republik Österreich===
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