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Eckard Pinnow brüstet sich in der obigen Forum-Ausgabe, dass es gerichtlich verboten sei, Warnungen vor AFA®-Algen zu veröffentlichen. Diese Behauptung ist offensichtlich erlogen, denn seine Produkte sind nachweislich belastet. Trotzdem kommt Pinnow mit seinen Lügen legal über die Runden.
 
Eckard Pinnow brüstet sich in der obigen Forum-Ausgabe, dass es gerichtlich verboten sei, Warnungen vor AFA®-Algen zu veröffentlichen. Diese Behauptung ist offensichtlich erlogen, denn seine Produkte sind nachweislich belastet. Trotzdem kommt Pinnow mit seinen Lügen legal über die Runden.
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Der Trick, mit dem Pinnow bisher der prozessuale Sieg gegenüber sorgenvoll warnender Elternverbände von ADHS-Betroffenen und -Kindern gelang, ist leicht erklärt. Er ließ die entsprechenden Organisationen von einer Anwaltskanzlei abmahnen. Da in der strittigen Äußerung das Wort "AFA-Algen" (eine in der Fachliteratur durchaus übliche Abkürzung) genannt worden war, Sanacell (wie auch Algavital) sich ähnlich klingende Namen aber als Produktbezeichnung schützen ließen, konnten sie daraus eine Aktivlegitimation und somit Klagefähigkeit ableiten. Die Abmahnung enthielt allerdings so lächerliche Passagen, dass sie von den prozessunerfahrenen Verbänden nicht ernst genommen wurden. Es wurde deshalb keine Schutzschrift hinterlegt, so dass der gegnerische Anwaltskanzlei (Radeck/Berlin) einfach zum Landgericht marschierte, eine Einstweilige Verfügung beantragte und diese auch bewilligt erhielt. Die schockierten Verbände bekamen erst Wind von der Sache, als ihnen die Verfügung ins Haus flatterte (vgl. Kritiker leben gefährlich). Auf diese Weise war es Pinnow möglich, öffentliche Warnungen vor seinen giftbelasteten Algenprodukten bis zur Hauptverhandlung stillzulegen.
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Der Trick, mit dem Pinnow bisher der prozessuale Sieg gegenüber sorgenvoll warnender Elternverbände von ADHS-Betroffenen und -Kindern gelang, ist leicht erklärt. Er ließ die entsprechenden Organisationen von einer Anwaltskanzlei abmahnen. Da in der strittigen Äußerung das Wort "AFA-Algen" (eine in der Fachliteratur durchaus übliche Abkürzung) genannt worden war, Sanacell (wie auch Algavital) sich ähnlich klingende Namen aber als Produktbezeichnung schützen ließen, konnten sie daraus eine Aktivlegitimation und somit Klagefähigkeit ableiten. Die Abmahnung enthielt allerdings so lächerliche Passagen, dass sie von den prozessunerfahrenen Verbänden nicht ernst genommen wurden. Es wurde deshalb keine Schutzschrift hinterlegt, so dass die gegnerische Anwaltskanzlei (Radeck/Berlin) einfach zum Landgericht marschierte, eine Einstweilige Verfügung beantragte und diese auch bewilligt erhielt. Die schockierten Verbände bekamen erst Wind von der Sache, als ihnen die Verfügung ins Haus flatterte (vgl. Kritiker leben gefährlich). Auf diese Weise war es Pinnow möglich, öffentliche Warnungen vor seinen giftbelasteten Algenprodukten bis zur Hauptverhandlung stillzulegen.
    
Nachdem die ADHS-Verbände Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung eingelegt hatten, kam es zu einer mündlichen Verhandlung. Die Richter Mauck, Gollan und Becker verurteilten erstinstanzlich mit haarsträubenden Begründungen die ADHS-Verbände und gaben Sanacell vollumfänglich Recht. So glaubten sie den Ausführungen Sanacells, dass diese in der Lage sei, Microcystine aus den Algenprodukten durch ein geeignetes Filterverfahren zu entfernen. Die Richter schrieben: "Diese Behauptung wird gestützt durch die Ausführungen auf Seite 53 des Buches 'Die Heilkraft der AFA-Alge', wonach die AFA-Alge viel kleiner ist als die Microcystine und das Sieb passiert, während jene zurückgehalten werden.". Dass auch Aphanozimenon-Stämme Microcystine produzieren können, ist in der Fachliteratur bekannt und beschrieben. Das Microcystine winzige Moleküle sind, ergibt sich zwangsläufig von selbst. Kein Gift ist besonders groß, die gefährlichsten sind sogar sehr klein, weil sie sonst Schwierigkeiten hätten, in den Organismus aufgenommen zu werden. Es hätte sogar einem Richter mit normaler Schulbildung auffallen müssen, dass ein Bakterium nichts produzieren kann, was größer als es selbst ist. Schon gar nicht hätten drei Richter den obigen Unfug schreiben dürfen. Dieser bedeutet im übertragenen Sinne, dass ein Gemisch aus Wackersteinen (Afa-Algen) und Staub (Microcystinen) durch ein Sieb geschüttelt werden kann, in dem der Staub liegen bleibt, die Wackersteine aber hindurchfallen. Dass dergleichen Inkompetenz an deutschen Gerichten ein Richteramt ausüben darf, ist einer der vielen Skandale im AFA-Algenzirkus. Dass sich die Richter offenbar aus lauter Faulheit sogar auf die Schriften der die AFA-Algen propagierenden Heilpraktikerin Barbara Simonsohn (siehe Fünf Tibeter) stützten, ist ein Schlag ins Gesicht jedes wissenschaftlichen Sachverstandes.
 
Nachdem die ADHS-Verbände Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung eingelegt hatten, kam es zu einer mündlichen Verhandlung. Die Richter Mauck, Gollan und Becker verurteilten erstinstanzlich mit haarsträubenden Begründungen die ADHS-Verbände und gaben Sanacell vollumfänglich Recht. So glaubten sie den Ausführungen Sanacells, dass diese in der Lage sei, Microcystine aus den Algenprodukten durch ein geeignetes Filterverfahren zu entfernen. Die Richter schrieben: "Diese Behauptung wird gestützt durch die Ausführungen auf Seite 53 des Buches 'Die Heilkraft der AFA-Alge', wonach die AFA-Alge viel kleiner ist als die Microcystine und das Sieb passiert, während jene zurückgehalten werden.". Dass auch Aphanozimenon-Stämme Microcystine produzieren können, ist in der Fachliteratur bekannt und beschrieben. Das Microcystine winzige Moleküle sind, ergibt sich zwangsläufig von selbst. Kein Gift ist besonders groß, die gefährlichsten sind sogar sehr klein, weil sie sonst Schwierigkeiten hätten, in den Organismus aufgenommen zu werden. Es hätte sogar einem Richter mit normaler Schulbildung auffallen müssen, dass ein Bakterium nichts produzieren kann, was größer als es selbst ist. Schon gar nicht hätten drei Richter den obigen Unfug schreiben dürfen. Dieser bedeutet im übertragenen Sinne, dass ein Gemisch aus Wackersteinen (Afa-Algen) und Staub (Microcystinen) durch ein Sieb geschüttelt werden kann, in dem der Staub liegen bleibt, die Wackersteine aber hindurchfallen. Dass dergleichen Inkompetenz an deutschen Gerichten ein Richteramt ausüben darf, ist einer der vielen Skandale im AFA-Algenzirkus. Dass sich die Richter offenbar aus lauter Faulheit sogar auf die Schriften der die AFA-Algen propagierenden Heilpraktikerin Barbara Simonsohn (siehe Fünf Tibeter) stützten, ist ein Schlag ins Gesicht jedes wissenschaftlichen Sachverstandes.
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