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==Beate Bahner als Autorin==
 
==Beate Bahner als Autorin==
 
Bahner ist Autorin mehrerer Sachbücher, unter anderem zu den Themen: Werberecht für Ärzte, Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei Ärzten und Zahnärzten, Honorarkürzungen, Arzneimittelregresse und Heilmittelregresse, sowie Recht im Bereitschaftsdienst.
 
Bahner ist Autorin mehrerer Sachbücher, unter anderem zu den Themen: Werberecht für Ärzte, Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei Ärzten und Zahnärzten, Honorarkürzungen, Arzneimittelregresse und Heilmittelregresse, sowie Recht im Bereitschaftsdienst.
==Aktivitäten zur Zeit der Coronavirus-Pandemie 2020 und Krankenhausaufenthalt nach PsychKHG BaWü==
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==Aktivitäten zur Zeit der Coronavirus-Pandemie 2020==
 
Am 3. April 2020 kündigte Bahner an, gegen die Maßnahmen der Länder und der Bundesregierung, die zum Schutze vor der COVID-19-Pandemie erlassen worden waren, juristisch vorzugehen. Sie bezeichnete diese als "größten Rechtsskandal, den die Bundesrepublik Deutschland je erlebt hat". Am 7. April veröffentlichte Bahner eine 19-seitige Erklärung zur aus ihrer Sicht vorliegenden Verfassungswidrigkeit der Verordnungen, worin sie zu bundesweiten Demonstrationen aufrief. Daraufhin wurde ein Ermittlungsverfahren durch den Staatsschutz der Kriminalpolizei Heidelberg eingeleitet wegen des Verdachts der öffentlichen Anstiftung zu rechtswidrigen Versammlungen, die in Anwendung des § 28 IfSG zur Bewältigung der Pandemie verboten wurden. Ebenfalls wurde erwirkt, dass Bahners Website für einige Stunden gesperrt wurde. Ihr darauf folgender Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 BVerfGG „wegen Angriffs auf den Bestand der Bundesrepublik Deutschland durch die Corona-Verordnungen aller 16 Bundesländer“ wurde am 8. April verfasst. Bahner ersucht mit dem Antrag an das Bundesverfassungsgericht um Feststellung der Zulässigkeit der Demonstrationen und teilt mit, dass sie „zeitgleich einen Antrag auf Aussetzung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gestellt“ hat.
 
Am 3. April 2020 kündigte Bahner an, gegen die Maßnahmen der Länder und der Bundesregierung, die zum Schutze vor der COVID-19-Pandemie erlassen worden waren, juristisch vorzugehen. Sie bezeichnete diese als "größten Rechtsskandal, den die Bundesrepublik Deutschland je erlebt hat". Am 7. April veröffentlichte Bahner eine 19-seitige Erklärung zur aus ihrer Sicht vorliegenden Verfassungswidrigkeit der Verordnungen, worin sie zu bundesweiten Demonstrationen aufrief. Daraufhin wurde ein Ermittlungsverfahren durch den Staatsschutz der Kriminalpolizei Heidelberg eingeleitet wegen des Verdachts der öffentlichen Anstiftung zu rechtswidrigen Versammlungen, die in Anwendung des § 28 IfSG zur Bewältigung der Pandemie verboten wurden. Ebenfalls wurde erwirkt, dass Bahners Website für einige Stunden gesperrt wurde. Ihr darauf folgender Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 BVerfGG „wegen Angriffs auf den Bestand der Bundesrepublik Deutschland durch die Corona-Verordnungen aller 16 Bundesländer“ wurde am 8. April verfasst. Bahner ersucht mit dem Antrag an das Bundesverfassungsgericht um Feststellung der Zulässigkeit der Demonstrationen und teilt mit, dass sie „zeitgleich einen Antrag auf Aussetzung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gestellt“ hat.
    
Am 10. April 2020 lehnte das Bundesverfassungsgericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung als unzulässig ab.
 
Am 10. April 2020 lehnte das Bundesverfassungsgericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung als unzulässig ab.
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In Folge erliess Beate Bahne als Privatperson eine so genannte "Corona-Verordnung". Ausserdem verbreitete sie, von dem "lauteste[n] Polizeihelikopter aller Zeiten" verfolgt zu werden. Nach Presseberichten sei sie auf die Strasse gegangen und habe Autofahrer angehalten mit der Bitte die Polizei zu rufen, da sie sich von zwei mutmasslichen Killern verfolgt fühle.<ref>https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_87699240/corona-polizei-bringt-coronoia-anwaeltin-beate-bahner-in-die-psychiatrie-.html</ref> Die Rhein-Neckar-Zeitung berichtete, dass sie der Polizei gegenüber "einen sehr verwirrten Eindruck gemacht" habe, und gegen ihren Willen in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht worden sei.<ref>https://www.rnz.de/nachrichten/heidelberg_artikel,-nach-aufruf-zu-corona-demo-heidelberger-anwaeltin-in-psychiatrischer-einrichtung-update-_arid,508747.html</ref> Das baden-würtembergische Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz - PsychKHG) in der Fassung vom 25. November 2014/25. Juni 2019 regelt die Einschränkungen von Grundrechten psychisch Kranker. Im Landesgesetz heisst es:  
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In Folge erliess Beate Bahne als Privatperson eine so genannte "Corona-Verordnung". Ausserdem verbreitete sie, von dem "lauteste[n] Polizeihelikopter aller Zeiten" verfolgt zu werden.  
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===Unterbringung nach PsychKHG BaWü===
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Nach Presseberichten sei sie auf die Strasse gegangen und habe Autofahrer angehalten mit der Bitte die Polizei zu rufen, da sie sich von zwei mutmasslichen Killern verfolgt fühle.<ref>https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_87699240/corona-polizei-bringt-coronoia-anwaeltin-beate-bahner-in-die-psychiatrie-.html</ref> Die Rhein-Neckar-Zeitung berichtete, dass sie der Polizei gegenüber "einen sehr verwirrten Eindruck gemacht" habe, und gegen ihren Willen in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht worden sei.<ref>https://www.rnz.de/nachrichten/heidelberg_artikel,-nach-aufruf-zu-corona-demo-heidelberger-anwaeltin-in-psychiatrischer-einrichtung-update-_arid,508747.html</ref> Das baden-würtembergische Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz - PsychKHG) in der Fassung vom 25. November 2014/25. Juni 2019 regelt die Einschränkungen von Grundrechten psychisch Kranker. Im Landesgesetz heisst es:  
 
:..''§ 13 Voraussetzungen der Unterbringung - (1) Personen im Sinne von § 1 Nummer 1 können gegen ihren Willen in einer nach § 14 anerkannten Einrichtung untergebracht werden, wenn sie unterbringungsbedürftig sind...(3) Unterbringungsbedürftig ist, wer infolge einer psychischen Störung nach § 1 Nummer 1 sein Leben oder seine Gesundheit erheblich gefährdet oder eine erhebliche gegenwärtige Gefahr für Rechtsgüter anderer darstellt, wenn die Gefährdung oder Gefahr nicht auf andere Weise abgewendet werden kann..§ 16 - Fürsorgliche Aufnahme und Zurückhaltung - (3) Die aufgenommene oder zurückgehaltene Person ist unverzüglich von einer Ärztin oder einem Arzt der anerkannten Einrichtung zu untersuchen. Bestätigt die Untersuchung die Annahme der Voraussetzungen für eine Unterbringung nicht, so ist die Person sofort zu entlassen. (4) Die anerkannte Einrichtung hat den Antrag auf Anordnung der Unterbringung unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf des zweiten Tags nach der Aufnahme oder Zurückhaltung abzusenden, falls eine weitere Unterbringung gegen den Willen der betroffenen Person erforderlich erscheint. Fällt die Aufnahme oder Zurückhaltung auf einen Freitag, ist der Antrag spätestens bis zum darauffolgenden Montag, zwölf Uhr, zu stellen..''
 
:..''§ 13 Voraussetzungen der Unterbringung - (1) Personen im Sinne von § 1 Nummer 1 können gegen ihren Willen in einer nach § 14 anerkannten Einrichtung untergebracht werden, wenn sie unterbringungsbedürftig sind...(3) Unterbringungsbedürftig ist, wer infolge einer psychischen Störung nach § 1 Nummer 1 sein Leben oder seine Gesundheit erheblich gefährdet oder eine erhebliche gegenwärtige Gefahr für Rechtsgüter anderer darstellt, wenn die Gefährdung oder Gefahr nicht auf andere Weise abgewendet werden kann..§ 16 - Fürsorgliche Aufnahme und Zurückhaltung - (3) Die aufgenommene oder zurückgehaltene Person ist unverzüglich von einer Ärztin oder einem Arzt der anerkannten Einrichtung zu untersuchen. Bestätigt die Untersuchung die Annahme der Voraussetzungen für eine Unterbringung nicht, so ist die Person sofort zu entlassen. (4) Die anerkannte Einrichtung hat den Antrag auf Anordnung der Unterbringung unverzüglich, spätestens aber bis zum Ablauf des zweiten Tags nach der Aufnahme oder Zurückhaltung abzusenden, falls eine weitere Unterbringung gegen den Willen der betroffenen Person erforderlich erscheint. Fällt die Aufnahme oder Zurückhaltung auf einen Freitag, ist der Antrag spätestens bis zum darauffolgenden Montag, zwölf Uhr, zu stellen..''
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Für Aufmerksamkeit sorgten nicht nur die Medien, sondern auch Henryk M. Broders "Die Achse des Guten", [[Jouwatch]], KenFM von [[Ken Jebsen]], [[MMnews]], [[Hans Tolzin]] (''Ab jetzt kann JEDER Bundesbürger, der sich irgendwie kritisch zu den Lockdown-Maßnahmen äußert, damit rechnen, JEDERZEIT willkürlich verhaftet und in die Psychiatrie weggesperrt werden!''), [[Gloria TV]], [[Bewusst TV]] von [[Jo Conrad]], [[Hagen Grell]], Vera Lengsfeld, [[PI-News]] oder [[Tichys Einblick]]. Eine Verlinkung auf der Webseite von Beate Bahner erweckt den Anschein für Sympathien für [[Impfgegner]]. Auf ihrer Website befindet sich ein Link, der auf die Website impfkritik.de des Impfgegners und [[HIV/AIDS-Leugnung|AIDS-Leugners]] [[Hans Tolzin]] verlinkt.
 
Für Aufmerksamkeit sorgten nicht nur die Medien, sondern auch Henryk M. Broders "Die Achse des Guten", [[Jouwatch]], KenFM von [[Ken Jebsen]], [[MMnews]], [[Hans Tolzin]] (''Ab jetzt kann JEDER Bundesbürger, der sich irgendwie kritisch zu den Lockdown-Maßnahmen äußert, damit rechnen, JEDERZEIT willkürlich verhaftet und in die Psychiatrie weggesperrt werden!''), [[Gloria TV]], [[Bewusst TV]] von [[Jo Conrad]], [[Hagen Grell]], Vera Lengsfeld, [[PI-News]] oder [[Tichys Einblick]]. Eine Verlinkung auf der Webseite von Beate Bahner erweckt den Anschein für Sympathien für [[Impfgegner]]. Auf ihrer Website befindet sich ein Link, der auf die Website impfkritik.de des Impfgegners und [[HIV/AIDS-Leugnung|AIDS-Leugners]] [[Hans Tolzin]] verlinkt.
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===Versammlung in Heidelberg am 15. April 2020===
    
==Zitate==
 
==Zitate==
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