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..II. Feststellungen zur Sache
 
..II. Feststellungen zur Sache
 
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a)Im Sommer 1982 hielt sich der Angeklagte urlaubshalber im Kreis
Im Sommer 1982 hielt sich der Angeklagte urlaubshalber im Kreis
   
Schleswig-Flensburg auf. Am 4. August 1982, an einem Tag, an
 
Schleswig-Flensburg auf. Am 4. August 1982, an einem Tag, an
 
welchem das Wetter nicht besonders sonnig war, begab der
 
welchem das Wetter nicht besonders sonnig war, begab der
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Gesundheitsamt der Stadt F an, gab sich als Arzt aus und erkundigte
 
Gesundheitsamt der Stadt F an, gab sich als Arzt aus und erkundigte
 
sich, ob die ausgeschriebene Stelle noch vakant sei und ob er sich
 
sich, ob die ausgeschriebene Stelle noch vakant sei und ob er sich
bejahendenfalls vorstellen könne. Ihm wurde bedeutet, daß er
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bejahendenfalls vorstellen könne. Ihm wurde bedeutet, daß er sofort vorbeikommen könne.<br>
sofort vorbeikommen könne. So begab sich der Angeklagte
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So begab sich der Angeklagte
 
unverzüglich zum Gesundheitsamt, wo er sich dem dortigen
 
unverzüglich zum Gesundheitsamt, wo er sich dem dortigen
 
Verwaltungsleiter, dem Zeugen C, als Dr. Dr. Bartholdy vorstellte
 
Verwaltungsleiter, dem Zeugen C, als Dr. Dr. Bartholdy vorstellte
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im Gesundheitsamt dauerte insgesamt nicht mehr als 20 - 25
 
im Gesundheitsamt dauerte insgesamt nicht mehr als 20 - 25
Minuten.
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b)
 
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Da dem Zeugen Dr. W sehr daran gelegen war, die vakante Stelle
 
Da dem Zeugen Dr. W sehr daran gelegen war, die vakante Stelle
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