Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
276 Bytes hinzugefügt ,  12:35, 21. Mär. 2020
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1: −
[[image:SternArtikelHeilpraktiker01.jpg|Stern Artikel über Heilpraktiker in Deutschland|300px|thumb]] [[image:SternArtikelHeilpraktiker02.jpg|Stern Artikel über Heilpraktiker in Deutschland, siehe Weblinks|300px|thumb]]
+
[[image:SternArtikelHeilpraktiker01.jpg|Stern Artikel über Heilpraktiker in Deutschland|320px|thumb]] [[image:SternArtikelHeilpraktiker02.jpg|Stern Artikel über Heilpraktiker in Deutschland, siehe Weblinks|320px|thumb]]
 +
[[image:Coronavirus Heilpraktiker 2020.jpg|gesetzlich verbotenes Angebot einer Heilpraktikin zu einem [[pseudomedizin]]ischen "Reseten" des Coronavirus zum Zeitpunkt der CoV-2 - Pandemie 2020. Heilpraktikern ist die Behandlung von Infektionskrankheiten verboten|320px|thumb]]
 
'''Heilpraktiker''' (HP) ist in Deutschland eine Bezeichnung für Personen, die ohne medizinische Ausbildung kranke Menschen behandeln dürfen. Zur Ausübung genügen ein Hauptschulabschluss, ein Mindestalter von 25 Jahren, ein ärztliches Attest, ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Test beim Gesundheitsamt, mit dem überprüft werden soll, ob der angehende HP eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt. Dazu muss der Prüfling in einem schriftlichen Multiple-Choice-Test (mit 60 Fragen, von denen 45 richtig beantwortet sein müssen) und einer mündlichen Prüfung zeigen, dass er in der Lage ist, allgemeingefährdende Infektionskrankheiten und akute Krankheitszustände zu erkennen, um entsprechende Patienten umgehend an ausgebildete Ärzte weiterzuleiten. Weiterhin werden Grundlagen der Hygiene und der Differentialdiagnose abgefragt.  
 
'''Heilpraktiker''' (HP) ist in Deutschland eine Bezeichnung für Personen, die ohne medizinische Ausbildung kranke Menschen behandeln dürfen. Zur Ausübung genügen ein Hauptschulabschluss, ein Mindestalter von 25 Jahren, ein ärztliches Attest, ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Test beim Gesundheitsamt, mit dem überprüft werden soll, ob der angehende HP eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt. Dazu muss der Prüfling in einem schriftlichen Multiple-Choice-Test (mit 60 Fragen, von denen 45 richtig beantwortet sein müssen) und einer mündlichen Prüfung zeigen, dass er in der Lage ist, allgemeingefährdende Infektionskrankheiten und akute Krankheitszustände zu erkennen, um entsprechende Patienten umgehend an ausgebildete Ärzte weiterzuleiten. Weiterhin werden Grundlagen der Hygiene und der Differentialdiagnose abgefragt.  
  
81.394

Bearbeitungen

Navigationsmenü