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==Grander Wasser==
 
==Grander Wasser==
 
[[image:Grander Wasserbeleber.jpg|thumb|Grander-Wasserbeleber, in Wasserleitung eingebaut|320px]]
 
[[image:Grander Wasserbeleber.jpg|thumb|Grander-Wasserbeleber, in Wasserleitung eingebaut|320px]]
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[[image:Grander-aufgeschnitten.jpg|thumb|320px|Aufgeschnittener Grander-Wasserbeleber älterer Bauart. In der Mitte die Bohrung für den Wasserdurchfluss, außen vier mit Granderwasser bzw. "Informationswasser" gefüllte Kammern]]
 
Das gemeinte Grander-Wasser entsteht in so genannten "Grander-Wasserbelebern". Es handelt sich dabei um Vorrichtungen, die in Leitungen der Trinkwasserversorgung eingebaut werden und vom Trinkwasser durchflossen werden. Diese Vorrichtungen weisen Kammern (beispielsweise zwei) auf, die räumlich neben dem vom Wasser durchflossenen Rohr angeordnet sind. In ihnen soll sich eine Flüssigkeit befindet, die "informiertes Wasser" oder [[Wasserbelebung|Informationswasser]] genannt wird. Dadurch soll das Wasser in seiner "Struktur" verändert werden und besondere, positive Eigenschaften erlangen. Angeblich soll auch ein Trinkglas mit Granderwasser durch Informationsübertragung das Wasser in einem daneben stehenden Glas so verändern können, dass es die Eigenschaften des Granderwassers übernimmt.
 
Das gemeinte Grander-Wasser entsteht in so genannten "Grander-Wasserbelebern". Es handelt sich dabei um Vorrichtungen, die in Leitungen der Trinkwasserversorgung eingebaut werden und vom Trinkwasser durchflossen werden. Diese Vorrichtungen weisen Kammern (beispielsweise zwei) auf, die räumlich neben dem vom Wasser durchflossenen Rohr angeordnet sind. In ihnen soll sich eine Flüssigkeit befindet, die "informiertes Wasser" oder [[Wasserbelebung|Informationswasser]] genannt wird. Dadurch soll das Wasser in seiner "Struktur" verändert werden und besondere, positive Eigenschaften erlangen. Angeblich soll auch ein Trinkglas mit Granderwasser durch Informationsübertragung das Wasser in einem daneben stehenden Glas so verändern können, dass es die Eigenschaften des Granderwassers übernimmt.
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Im dem Verfahren 4 R 1/06f urteilte das Oberlandesgericht Wien am 17. August 2006, dass die Bezeichnung ''"aus dem Esoterik-Milieu stammender, parawissenschaftlicher Unfug"'' für Granderwasser sachlich begründet ist, ebenso wie der Vorwurf, dass ''"Menschen, die an gefährlichen Krankheiten wie etwa Borreliose oder Krebs leiden, möglicherweise leichtgläubig auf dringend notwendige medizinische Behandlung verzichten und auf die Wirkung des Wunderwassers vertrauen"''. Betrug dürfe man dem Unternehmen jedoch nicht unterstellen, befand das Gericht, da die Käufer ein Rücktrittsrecht hätten.<ref>http://homepage.univie.ac.at/erich.eder/wasser/</ref>
 
Im dem Verfahren 4 R 1/06f urteilte das Oberlandesgericht Wien am 17. August 2006, dass die Bezeichnung ''"aus dem Esoterik-Milieu stammender, parawissenschaftlicher Unfug"'' für Granderwasser sachlich begründet ist, ebenso wie der Vorwurf, dass ''"Menschen, die an gefährlichen Krankheiten wie etwa Borreliose oder Krebs leiden, möglicherweise leichtgläubig auf dringend notwendige medizinische Behandlung verzichten und auf die Wirkung des Wunderwassers vertrauen"''. Betrug dürfe man dem Unternehmen jedoch nicht unterstellen, befand das Gericht, da die Käufer ein Rücktrittsrecht hätten.<ref>http://homepage.univie.ac.at/erich.eder/wasser/</ref>
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[[image:Grander-aufgeschnitten.jpg|thumb|400px|Aufgeschnittener Grander-Wasserbeleber älterer Bauart. In der Mitte die Bohrung für den Wasserdurchfluss, außen vier mit Granderwasser bzw. "Informationswasser" gefüllte Kammern]]
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In der Schweiz ist es seit 1999 verboten, mit einer therapeutischen Wirkung des Wassers zu werben. Auch in Deutschland gilt Wasser als Lebensmittel und darf nach dem [[LFGB|LFGB-Gesetz]] (Lebensmittel- und Futtergesetzbuch) nicht mit unbelegten gesundheitsbezogenen Angaben beworben werden. Im Jahr 2005 wurde in Neuseeland die Vertriebsfirma für Grander-Wasser zu einer Strafe und Schadensersatz von umgerechnet 72.000 € verurteilt. Die Richterin bezeichnete die entsprechenden Produkte als Quacksalberei und Pseudowissenschaft.<ref>http://www.comcom.govt.nz/MediaCentre/MediaReleases/200506/livingwaterquackeryresultsin136000.aspx</ref> Von der Website Granders sind mittlerweile alle Behauptungen, die eine therapeutische Wirkung des Wassers versprechen, entfernt worden.
 
In der Schweiz ist es seit 1999 verboten, mit einer therapeutischen Wirkung des Wassers zu werben. Auch in Deutschland gilt Wasser als Lebensmittel und darf nach dem [[LFGB|LFGB-Gesetz]] (Lebensmittel- und Futtergesetzbuch) nicht mit unbelegten gesundheitsbezogenen Angaben beworben werden. Im Jahr 2005 wurde in Neuseeland die Vertriebsfirma für Grander-Wasser zu einer Strafe und Schadensersatz von umgerechnet 72.000 € verurteilt. Die Richterin bezeichnete die entsprechenden Produkte als Quacksalberei und Pseudowissenschaft.<ref>http://www.comcom.govt.nz/MediaCentre/MediaReleases/200506/livingwaterquackeryresultsin136000.aspx</ref> Von der Website Granders sind mittlerweile alle Behauptungen, die eine therapeutische Wirkung des Wassers versprechen, entfernt worden.
 
   
 
   
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