Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
1 Byte hinzugefügt ,  18:42, 16. Feb. 2019
Zeile 20: Zeile 20:  
[[image:Wilhelm Mohorn Jo Conrad.jpg|[[Jo Conrad]] mit dem [[Scientology|Scientologen]] [[Wilhelm Mohorn]], Erfinder des Scharlatanerieprodukts [[Aquapol]], beim Werbesender [[Bewusst TV]] (''Entfeuchten mit Raumenergie'') im Okt. 2017|300px|thumb]]
 
[[image:Wilhelm Mohorn Jo Conrad.jpg|[[Jo Conrad]] mit dem [[Scientology|Scientologen]] [[Wilhelm Mohorn]], Erfinder des Scharlatanerieprodukts [[Aquapol]], beim Werbesender [[Bewusst TV]] (''Entfeuchten mit Raumenergie'') im Okt. 2017|300px|thumb]]
 
===Landgericht München, 2008===
 
===Landgericht München, 2008===
Das Landgericht München&nbsp;1 hat einem Vertreiber des Produktes der Firma Aquapol am 23.&nbsp;Oktober 2008 unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000&nbsp;€ untersagt, die unlautere Werbung für das Produkt fortzusetzen.<ref>LG München 1, 4HK 0 21180/07 [http://www.dhbv.de/dokumente/upload/Urteil%20Aquapol%20ges.pdf]</ref> Anzeigender war der Verband Sozialer Wettbewerb. So wurde der Firma unter anderem untersagt, beim Vertrieb des Kästchens mit Aussagen zu werben, wie ''"die Gammastrahlung in der Raumluft verringert sich"'', oder dass das ''"Aquapol System geologische [[Störfeld|Störfelder]] signifikant dämpfen kann"'' und ''"dass die Radioaktivität der Luft reduziert wird"''. Ferner wurde untersagt, werbend zu verbreiten, dass nach Montage des Aquapolgerätes in feuchten Räumen ''"der Modergeruch verschwinde und die Wände austrockneten"'', dass Aquapol-Anwender ''"besser schlafen, sich das Raumklima verbessere und verschiedene Unbehaglichkeiten verschwinden"'' und dass diese Geräte dazu geeignet sind, ''"Mauern von Gebäuden trocken zu legen"''. Nicht geworben werden darf ferner mit Aussagen und Begriffen wie ''"nie mehr feuchte Mauern, Mauertrockenlegung, Trockenlegung von feuchten Mauern, erfolgreiche Mauertrockenlegung, umweltfreundliche Mauertrockenlegung, Mauerentfeuchtungsgerät, Mauerentfeuchtung durch Umpolung der Wassermoleküle, Mauertrockenlegung durch Erdkräfte, Gebäudetrockenlegung''" sowie ''"Aquapol gewinnt den Kampf gegen feuchte Mauern"''. In dem Urteil führt das Landgericht in seinen Entscheidungsgründen folgendes aus:
+
Das Landgericht München&nbsp;1 hat einem Vertreiber des Produktes der Firma Aquapol am 23.&nbsp;Oktober 2008 unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000&nbsp;€ untersagt, die unlautere Werbung für das Produkt fortzusetzen.<ref>LG München 1, 4HK 0 21180/07 [http://www.dhbv.de/dokumente/upload/Urteil%20Aquapol%20ges.pdf]</ref> Anzeigender war der Verband Sozialer Wettbewerb. So wurde der Firma unter anderem untersagt, beim Vertrieb des Kästchens mit Aussagen zu werben wie ''"die Gammastrahlung in der Raumluft verringert sich"'', oder dass das ''"Aquapol System geologische [[Störfeld|Störfelder]] signifikant dämpfen kann"'' und ''"dass die Radioaktivität der Luft reduziert wird"''. Ferner wurde untersagt, werbend zu verbreiten, dass nach Montage des Aquapolgerätes in feuchten Räumen ''"der Modergeruch verschwindet und die Wände austrocknen"'', dass Aquapol-Anwender ''"besser schlafen, sich das Raumklima verbessert und verschiedene Unbehaglichkeiten verschwinden"'' und dass diese Geräte dazu geeignet seie, ''"Mauern von Gebäuden trocken zu legen"''. Nicht geworben werden darf ferner mit Aussagen und Begriffen wie ''"nie mehr feuchte Mauern, Mauertrockenlegung, Trockenlegung von feuchten Mauern, erfolgreiche Mauertrockenlegung, umweltfreundliche Mauertrockenlegung, Mauerentfeuchtungsgerät, Mauerentfeuchtung durch Umpolung der Wassermoleküle, Mauertrockenlegung durch Erdkräfte, Gebäudetrockenlegung''" sowie ''"Aquapol gewinnt den Kampf gegen feuchte Mauern"''. In dem Urteil führt das Landgericht in seinen Entscheidungsgründen Folgendes aus:
*Mit den untersagten Werbeaussagen verstoße die Firma Aquapol gegen die Bestimmungen des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb.
+
*Mit den untersagten Werbeaussagen verstoße die Firma Aquapol gegen die Bestimmungen des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb.  
*Die behaupteten Wirkungen des umgangssprachlich so genannten "Zauberkästchens" können nicht wissenschaftlich nachgewiesen oder bestätigt werden. Ein derartiger Nachweis ergäbe sich nicht einmal aus den eigenen Behauptungen der Vertreiberin.
+
 
*Außer den von der beklagten Firma behaupteten Werbesprüchen gäbe es keinerlei Nachweise dafür, dass die Aussagen tatsächlich richtig sein könnten.
+
*Die behaupteten Wirkungen des umgangssprachlich so genannten "Zauberkästchens" können nicht wissenschaftlich nachgewiesen oder bestätigt werden. Ein derartiger Nachweis ergebe sich nicht einmal aus den eigenen Behauptungen der Vertreiberin.  
Im Prozeß ließ die Vertreiberin der "Zauberkästchen" selbst einräumen, dass "zum jetzigen Zeitpunkt der Nachweis nach den Regeln der anerkannten Physik nicht durchführbar sei". Ferner musste die Beklagte einräumen, dass die Wirkung der beworbenen Geräte durch Sachverständigengutachten zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht belegt sei. Zur Zeit sei nicht nachzuweisen, dass eine eventuelle Trocknung von Mauern und Gebäuden tatsächlich auf den Einsatz der beworbenen Geräte zurückzuführen sei. Sofern sich der Feuchtigkeitsgehalt von Gebäuden verbessere, können derartige Ergebnisse nicht als gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse diesen Geräten zugeschrieben werden.
+
 
 +
*Außer den von der beklagten Firma behaupteten Werbesprüchen gebe es keinerlei Nachweise dafür, dass die Aussagen tatsächlich richtig sein könnten.
 +
 
 +
Im Prozeß ließ die Vertreiberin der "Zauberkästchen" selbst einräumen, dass "zum jetzigen Zeitpunkt der Nachweis nach den Regeln der anerkannten Physik nicht durchführbar" sei. Ferner musste die Beklagte einräumen, dass die Wirkung der beworbenen Geräte durch Sachverständigengutachten zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht belegt sei. Zur Zeit sei nicht nachzuweisen, dass eine eventuelle Trocknung von Mauern und Gebäuden tatsächlich auf den Einsatz der beworbenen Geräte zurückzuführen sei. Sofern sich der Feuchtigkeitsgehalt von Gebäuden verbessere, können derartige Ergebnisse nicht als gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse diesen Geräten zugeschrieben werden.
    
===Klage gegen Betreiber der Webseite www.aquapol-unzufriedene.at===
 
===Klage gegen Betreiber der Webseite www.aquapol-unzufriedene.at===
8.396

Bearbeitungen

Navigationsmenü