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===Friedensvertrag und Besatzung in Österreich===
 
===Friedensvertrag und Besatzung in Österreich===
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Des weiteren beruft sie sich wie ihre deutschen Gesinnungsgenossen auf das Fehlen eines Friedensvertrages mit den ehemaligen Alliierten des zweiten Weltkriegs. Zwar ist es korrekt, dass auch Österreich nicht über einen formellen [[Friedensvertrag]] verfügt, ein solcher wurde allerdings auch als obsolet betrachtet, da die Alliierten den Anschluss an das deutsche Reich im Nachhinein als Annexion von deutscher Seite ansahen.<ref>[http://www.ibiblio.org/pha/policy/1943/431000a.html Moskauer Deklaration]</ref> Die Besatzung in Österreich wurde durch den "Staatsvertrag betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich"<ref name="Staatsvertrag">[http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1955_152_0/1955_152_0.pdf Österreichischer Staatsvertrag]</ref> vom 15.05.1955 beendet. Auch der genannte Vertrag steht in der Kritik Ungers, da aus ihrer Sicht der Geltungsbereich 2002 gestrichen wurde. Da es sich bei einem Vertrag allerdings nicht um ein Gesetz handelt, das tatsächlich einen räumlichen Geltungsbereich benötigt und der sich zumeist aus den Grenzen des jeweiligen Staates ergibt, sondern für die jeweils abschließenden Parteien gilt, kann auch diese Kritik nicht als Beweis für Ungers Thesen gelten. Zudem wurde der österreichische Staatsvertrag nicht geändert, auch im Jahre 2002 nicht. Desweiteren wird seitens des Ungerschen Dunstkreises behauptet, der genannte Vertrag sei "an den Friedensvertrag von Deutschland gebunden".<ref>[http://www.oesterreich-rundschau.at/staatenbund-oesterreich/aufklaerung-deutsches-reich-staatsvertrag-von-1955-friedensvertrag/ Österreich Rundschau: Aufklärung YDeutsches Reich - Staatsvertrag von 1955] gesichert: [http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:http://www.oesterreich-rundschau.at/staatenbund-oesterreich/aufklaerung-deutsches-reich-staatsvertrag-von-1955-friedensvertrag/ google cache]</ref> Als Beweis wird Artikel 3 des Staatsvertrages angeführt. Vereinbart wird in diesem Artikel allerdings nur, dass in einem zukünftigen deutschen Friedensvertrag eine Bestimmung enthalten sein soll, die "die Anerkennung der Souveränität und Unabhängigkeit Österreichs durch Deutschland" sowie "den Verzicht Deutschlands auf alle territorialen und politischen Ansprüche in Bezug auf Österreich und österreichisches Staatsgebiet" sicherstellt.<ref name="Staatsvertrag"/> Dass die Geltung des Staatsvertrages in irgendeiner Form an einen Friedensvertrag der Alliierten mit Deutschland gebunden wäre, kann aus diesem Artikel wohl kaum herausgelesen werden.  
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Des weiteren beruft sie sich wie ihre deutschen Gesinnungsgenossen auf das Fehlen eines Friedensvertrages mit den ehemaligen Alliierten des zweiten Weltkriegs. Zwar ist es korrekt, dass auch Österreich nicht über einen formellen Friedensvertrag verfügt, ein solcher wurde allerdings auch als obsolet betrachtet, da die Alliierten den Anschluss an das deutsche Reich im Nachhinein als Annexion von deutscher Seite ansahen.<ref>[http://www.ibiblio.org/pha/policy/1943/431000a.html Moskauer Deklaration]</ref> Die Besatzung in Österreich wurde durch den "Staatsvertrag betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich"<ref name="Staatsvertrag">[http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1955_152_0/1955_152_0.pdf Österreichischer Staatsvertrag]</ref> vom 15.05.1955 beendet. Auch der genannte Vertrag steht in der Kritik Ungers, da aus ihrer Sicht der Geltungsbereich 2002 gestrichen wurde. Da es sich bei einem Vertrag allerdings nicht um ein Gesetz handelt, das tatsächlich einen räumlichen Geltungsbereich benötigt und der sich zumeist aus den Grenzen des jeweiligen Staates ergibt, sondern für die jeweils abschließenden Parteien gilt, kann auch diese Kritik nicht als Beweis für Ungers Thesen gelten. Zudem wurde der österreichische Staatsvertrag nicht geändert, auch im Jahre 2002 nicht. Desweiteren wird seitens des Ungerschen Dunstkreises behauptet, der genannte Vertrag sei "an den Friedensvertrag von Deutschland gebunden".<ref>[http://www.oesterreich-rundschau.at/staatenbund-oesterreich/aufklaerung-deutsches-reich-staatsvertrag-von-1955-friedensvertrag/ Österreich Rundschau: Aufklärung YDeutsches Reich - Staatsvertrag von 1955] gesichert: [http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:http://www.oesterreich-rundschau.at/staatenbund-oesterreich/aufklaerung-deutsches-reich-staatsvertrag-von-1955-friedensvertrag/ google cache]</ref> Als Beweis wird Artikel 3 des Staatsvertrages angeführt. Vereinbart wird in diesem Artikel allerdings nur, dass in einem zukünftigen deutschen Friedensvertrag eine Bestimmung enthalten sein soll, die "die Anerkennung der Souveränität und Unabhängigkeit Österreichs durch Deutschland" sowie "den Verzicht Deutschlands auf alle territorialen und politischen Ansprüche in Bezug auf Österreich und österreichisches Staatsgebiet" sicherstellt.<ref name="Staatsvertrag"/> Dass die Geltung des Staatsvertrages in irgendeiner Form an einen Friedensvertrag der Alliierten mit Deutschland gebunden wäre, kann aus diesem Artikel wohl kaum herausgelesen werden.  
    
Unger geht zudem von einer Vorgeltung der Alliierten Kontrollratsgesetze sowie der SHAEF- und SMAD-Befehle aus, die wie die bereits zuvor angesprochenen Bundesbereinigungsgesetze niemals Geltung in Österreich hatten.<ref>[https://www.youtube.com/watch?v=LQgStiDagds Der Polizist Johannes Spitaler im Gespräch mit monika:unger]</ref>
 
Unger geht zudem von einer Vorgeltung der Alliierten Kontrollratsgesetze sowie der SHAEF- und SMAD-Befehle aus, die wie die bereits zuvor angesprochenen Bundesbereinigungsgesetze niemals Geltung in Österreich hatten.<ref>[https://www.youtube.com/watch?v=LQgStiDagds Der Polizist Johannes Spitaler im Gespräch mit monika:unger]</ref>
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