Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
273 Bytes hinzugefügt ,  21:09, 4. Sep. 2018
Zeile 35: Zeile 35:  
Als Probensubstanzen kämen Kohlenhydrate, Eiweiße, Fette, Enzyme usw. in Betracht, und zwar vorzugsweise in [[Homöopathie|homöopathischer Verdünnung]]. Die Proben sollen sich in Ampullen aus Aluminium oder Glas im Gerät befinden. Warum beispielsweise Fett ein elektrisches Signal abgeben soll, zumal wenn es infolge extremer Verdünnung selbst nicht mehr vorhanden ist, welcher Art dieses Signal sei und wie es von der Probe abgegriffen werde, ist Geheimnis des Herstellers.<ref>In der Patentschrift findet sich folgende Passage, mit der sich die Erfinder gegen eventuelle Einwände, dass es sich bei den Probensignalen um Hokuspokus handeln könnte, zu immunisieren versuchen: ''"Weiter oben ist schon angedeutet worden, daß der Fachmann bei dem Aufbau des Testgeräts gemäß dem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung unter Umständen durch die elektrisch angekoppelten Proben keine Beeinflussung des von dem Rauschgenerator kommenden Signals erwarten und unter Umständen auch nur schwer meßtechnisch nachweisen können wird. Jedoch zeigen vielfältige Versuche, daß die bei einer getesteten Person erzeugbare Reaktion ganz wesentlich davon abhängt, ob eine Probe an den Rauschgenerator angekoppelt ist oder nicht, und insbesondere auch, um was für eine Probe es sich dabei handelt, also welche Probesubstanz sie enthält."'' Ein Signal, das mit gewöhnlicher elektronischer Schaltungstechnik verarbeitet werden kann, sich aber andererseits der Messbarkeit (mit elektronischen Geräten) entzieht, ist tatsächlich ungewöhnlich. Und die erwähnten "vielfältigen Versuche", mit sauberem Studiendesign durchgeführt, wären bei den behaupteten Resultaten eine medizinisch-wissenschaftliche Sensation.</ref> Vergleichbare Aussagen finden sich indes auch bei anderen pseudomedizinischen Geräten, vor allem in der [[Radionik]], beim sog. Resonanztest der [[Elektroakupunktur nach Voll]] sowie bei davon inspirierten Erfindungen wie dem [[Wave Transfer]]- und dem [[Timewaver]]-Gerät.
 
Als Probensubstanzen kämen Kohlenhydrate, Eiweiße, Fette, Enzyme usw. in Betracht, und zwar vorzugsweise in [[Homöopathie|homöopathischer Verdünnung]]. Die Proben sollen sich in Ampullen aus Aluminium oder Glas im Gerät befinden. Warum beispielsweise Fett ein elektrisches Signal abgeben soll, zumal wenn es infolge extremer Verdünnung selbst nicht mehr vorhanden ist, welcher Art dieses Signal sei und wie es von der Probe abgegriffen werde, ist Geheimnis des Herstellers.<ref>In der Patentschrift findet sich folgende Passage, mit der sich die Erfinder gegen eventuelle Einwände, dass es sich bei den Probensignalen um Hokuspokus handeln könnte, zu immunisieren versuchen: ''"Weiter oben ist schon angedeutet worden, daß der Fachmann bei dem Aufbau des Testgeräts gemäß dem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung unter Umständen durch die elektrisch angekoppelten Proben keine Beeinflussung des von dem Rauschgenerator kommenden Signals erwarten und unter Umständen auch nur schwer meßtechnisch nachweisen können wird. Jedoch zeigen vielfältige Versuche, daß die bei einer getesteten Person erzeugbare Reaktion ganz wesentlich davon abhängt, ob eine Probe an den Rauschgenerator angekoppelt ist oder nicht, und insbesondere auch, um was für eine Probe es sich dabei handelt, also welche Probesubstanz sie enthält."'' Ein Signal, das mit gewöhnlicher elektronischer Schaltungstechnik verarbeitet werden kann, sich aber andererseits der Messbarkeit (mit elektronischen Geräten) entzieht, ist tatsächlich ungewöhnlich. Und die erwähnten "vielfältigen Versuche", mit sauberem Studiendesign durchgeführt, wären bei den behaupteten Resultaten eine medizinisch-wissenschaftliche Sensation.</ref> Vergleichbare Aussagen finden sich indes auch bei anderen pseudomedizinischen Geräten, vor allem in der [[Radionik]], beim sog. Resonanztest der [[Elektroakupunktur nach Voll]] sowie bei davon inspirierten Erfindungen wie dem [[Wave Transfer]]- und dem [[Timewaver]]-Gerät.
   −
Die Gemeinschaftsmarke EVA 3000 wurde am 14. Februar 2002 von der der Horisan GmbH angemeldet und am 17. Februar 2006 für die HoriSan GmbH eingetragen.
+
Die Gemeinschaftsmarke EVA 3000 mit Eintragungsnummer 2576833 wurde am 14. Februar 2002 von der der Horisan GmbH angemeldet und am 17. Februar 2006 für die HoriSan GmbH eingetragen. Es kam im Verlauf zu einer Markenübertragungsvereinbarung über mehrere Marken zwischen der Horisan GmbH und der in Spanien residierenden Firma Hovital s.l. aus Alicante.<ref>Hovital s.l., Cm. Higinio, N.° 9, E-03727 Jalón (Alicante)</ref>
    
==Quellennachweise und Anmerkungen==
 
==Quellennachweise und Anmerkungen==
81.394

Bearbeitungen

Navigationsmenü