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==Überschätzungen eigener Fähigkeiten und die tödlichen Folgen==
 
==Überschätzungen eigener Fähigkeiten und die tödlichen Folgen==
HP müssen schwer kranke Patienten zum Arzt schicken. Einem Heilpraktiker, der diese Grenzen nicht erkennt bzw. nicht danach handelt, kann die Berufserlaubnis entzogen werden. Ein Heilpraktiker darf also das Unterlassen der Inanspruchnahme notwendiger ärztlicher Hilfe nicht veranlassen oder Patienten in der Nichtinanspruchnahme bestärken (VGH Baden-Württemberg, 02.10.2008 Aktenzeichen 9 S 1782/08 -). Er hat auch die Aufforderung zur Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe zu dokumentieren. Das Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg kam angelegentlich einer schwerwiegenden Fehldiagnose im Jahr 2008 zu dieser Entscheidung.<ref>Beschluss des VGH&nbsp;Mannheim vom 2.&nbsp;Oktober 2008. Aktenzeichen 9&nbsp;S&nbsp;1782/08, NJW&nbsp;2009,&nbsp;458</ref> Patienten dürfen nicht im Glauben gelassen werden, der Besuch beim HP ersetze eine ärztliche Behandlung, so der Richter. Ein HP hatte geklagt, nachdem er seine Zulassung verloren hatte. Er hatte einer seiner Patientinnen mit einer bioelektrischen [[Bioresonanz]]methode untersucht. Mit dieser Art der Elektro-Akupunktur hatte er einen Krebstumor in ihrer Brust als vermeintlich gutartige Wucherung erklärt. An dieser Diagnose hielt er bis zuletzt fest. Auch als das Geschwür auf eine Größe von 24&nbsp;Zentimeter Durchmesser angewachsen und aufgebrochen war und die Patientin bereits stark an Gewicht verloren hatte. Ein Arzt diagnostizierte dagegen einen bösartigen Tumor mit Tochtergeschwülsten, an dessen Folgen die Frau starb. Dem Mann sei die HP-Erlaubnis zu Recht entzogen worden, urteilte das Gericht. Sein Verhalten rechtfertige den Schluss, dass ihm die für die Berufsausübung erforderliche Zuverlässigkeit fehle und die Volksgesundheit gefährdet sei, wenn er die Heilkunde ausübe.<ref>http://www.wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/15/0,1872,7391311,00.html</ref>
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HP müssen schwer kranke Patienten zum Arzt schicken. Einem Heilpraktiker, der diese Grenzen nicht erkennt bzw. nicht danach handelt, kann die Berufserlaubnis entzogen werden. Ein Heilpraktiker darf also das Unterlassen der Inanspruchnahme notwendiger ärztlicher Hilfe nicht veranlassen oder Patienten in der Nichtinanspruchnahme bestärken (VGH Baden-Württemberg, 02.10.2008 Aktenzeichen 9 S 1782/08 -). Er hat auch die Aufforderung zur Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe zu dokumentieren. Das Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg kam angelegentlich einer schwerwiegenden Fehldiagnose im Jahr 2008 zu dieser Entscheidung.<ref>Beschluss des VGH&nbsp;Mannheim vom 2.&nbsp;Oktober 2008. Aktenzeichen 9&nbsp;S&nbsp;1782/08, NJW&nbsp;2009,&nbsp;458</ref> Patienten dürfen nicht im Glauben gelassen werden, der Besuch beim HP ersetze eine ärztliche Behandlung, so der Richter. Ein HP hatte geklagt, nachdem er seine Zulassung verloren hatte. Er hatte einer seiner Patientinnen mit einer bioelektrischen [[Bioresonanz]]methode untersucht. Mit dieser Art der Elektro-Akupunktur hatte er einen Krebstumor in ihrer Brust als vermeintlich gutartige Wucherung erklärt. An dieser Diagnose hielt er bis zuletzt fest, auch als das Geschwür auf eine Größe von 24&nbsp;Zentimeter Durchmesser angewachsen und aufgebrochen war und die Patientin bereits stark an Gewicht verloren hatte. Ein Arzt diagnostizierte dagegen einen bösartigen Tumor mit Tochtergeschwülsten, an dessen Folgen die Frau starb. Dem Mann sei die HP-Erlaubnis zu Recht entzogen worden, urteilte das Gericht. Sein Verhalten rechtfertige den Schluss, dass ihm die für die Berufsausübung erforderliche Zuverlässigkeit fehle und die Volksgesundheit gefährdet sei, wenn er die Heilkunde ausübe.<ref>http://www.wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/15/0,1872,7391311,00.html</ref>
    
Zur Abwehr lebensbedrohlicher Folgen ist in Deutschland Heilpraktikern seit 2006 verboten, invasive Formen der [[Neuraltherapie]] zu praktizieren. Sie dürfen lediglich "quaddeln", also das Betäubungsmittel unter die Haut spritzen. Ebenso dürfen sie keine [[Chiropraktik|chiropraktischen]] Behandlungen der Halswirbelsäule durchführen.
 
Zur Abwehr lebensbedrohlicher Folgen ist in Deutschland Heilpraktikern seit 2006 verboten, invasive Formen der [[Neuraltherapie]] zu praktizieren. Sie dürfen lediglich "quaddeln", also das Betäubungsmittel unter die Haut spritzen. Ebenso dürfen sie keine [[Chiropraktik|chiropraktischen]] Behandlungen der Halswirbelsäule durchführen.
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