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*2008 wurde gegen Klehr in Salzburg Anklage erhoben mit dem Vorwurf des Betruges an vier Patienten. Laut Artikel in "Salzburger Fenster" bestritt Klehr beim Prozessauftakt den Vorwurf der Täuschung und erklärte sich für nicht schuldig. Eine krebskranke Frau habe für die Behandlung von Oktober 2002 bis Juli 2003 rund 30.500&nbsp;Euro bezahlen müssen. Den anderen drei Patienten stellte er offenbar jeweils 11.000, 12.000 sowie 15.000&nbsp;Euro in Rechnung. Die Anzeige erstatteten die Ärztekammer Salzburg, die Bundespolizeidirektion Salzburg, das Amt der Salzburger Landesregierung und das LKH&nbsp;Hartberg. Ins Rollen kam der Fall nach dem Tod eines krebskranken Slowenen. Dieser ließ sich im April und Mai 2008 in der Praxis des deutschen Arztes in Salzburg behandeln. Die von ihm zu bezahlenden Kosten lagen bei fast 13.000&nbsp;Euro. Der Slowene starb eineinhalb Monate nach seiner Rückkehr aus Österreich, obwohl ihm der Arzt Genesung oder Verlängerung des Lebens um mindestens fünf Jahre versprochen habe. Nach dem Tod des Slowenen sprachen slowenische Onkologen von "dubiosen Praktiken" und schalteten die österreichische Ärztekammer ein. In einem Expertengutachten wurde dem Alternativmediziner "Schwindel, Geldmacherei und Ausnützung des Leids von Patienten" vorgeworfen. Einem anderen Patienten soll Klehr gesagt haben, dass die bei einer Röntgenuntersuchung festgestellte Vergrößerung eines Tumors in seinem Körper "eine positive Reaktion auf die Klehr-Therapie gewesen sei". Der Beschuldigte wies jede Schuld von sich.<ref>http://salzburg.orf.at/stories/322157/</ref>
 
*2008 wurde gegen Klehr in Salzburg Anklage erhoben mit dem Vorwurf des Betruges an vier Patienten. Laut Artikel in "Salzburger Fenster" bestritt Klehr beim Prozessauftakt den Vorwurf der Täuschung und erklärte sich für nicht schuldig. Eine krebskranke Frau habe für die Behandlung von Oktober 2002 bis Juli 2003 rund 30.500&nbsp;Euro bezahlen müssen. Den anderen drei Patienten stellte er offenbar jeweils 11.000, 12.000 sowie 15.000&nbsp;Euro in Rechnung. Die Anzeige erstatteten die Ärztekammer Salzburg, die Bundespolizeidirektion Salzburg, das Amt der Salzburger Landesregierung und das LKH&nbsp;Hartberg. Ins Rollen kam der Fall nach dem Tod eines krebskranken Slowenen. Dieser ließ sich im April und Mai 2008 in der Praxis des deutschen Arztes in Salzburg behandeln. Die von ihm zu bezahlenden Kosten lagen bei fast 13.000&nbsp;Euro. Der Slowene starb eineinhalb Monate nach seiner Rückkehr aus Österreich, obwohl ihm der Arzt Genesung oder Verlängerung des Lebens um mindestens fünf Jahre versprochen habe. Nach dem Tod des Slowenen sprachen slowenische Onkologen von "dubiosen Praktiken" und schalteten die österreichische Ärztekammer ein. In einem Expertengutachten wurde dem Alternativmediziner "Schwindel, Geldmacherei und Ausnützung des Leids von Patienten" vorgeworfen. Einem anderen Patienten soll Klehr gesagt haben, dass die bei einer Röntgenuntersuchung festgestellte Vergrößerung eines Tumors in seinem Körper "eine positive Reaktion auf die Klehr-Therapie gewesen sei". Der Beschuldigte wies jede Schuld von sich.<ref>http://salzburg.orf.at/stories/322157/</ref>
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*Im Zusammenhang mit Behauptungen, das Berliner Universitätsklinikum "Charité" habe ein positives Gutachten zur Klehrschen Krebsbehandlung angefertigt, findet eine gerichtliche Auseinandersetzung zwischen Charité und Klehr statt. (Stand 2010)
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*Im Zusammenhang mit Behauptungen, das Berliner Universitätsklinikum "Charité" habe ein positives Gutachten zur Klehrschen Krebsbehandlung angefertigt, kam es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen der Charité und Klehr. (Stand 2010)
    
Der Präsident der Deutschen Krebsgesellschaft bezeichnete Klehr laut Spiegel<ref>Spiegel 7.&nbsp;August 1995</ref> als "Scharlatan". Noch deutlicher wurde Hans Hege, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer: Er bezeichnete Klehr als "erwerbsgetriebenes Ungeheuer" und ebenfalls als "Scharlatan".<ref>Stern, Nr.&nbsp;17, 18.&nbsp;April 1996, Seite&nbsp;268 [http://www.psiram.com/media/Sternartikel_Klehr.pdf]</ref><ref>Hans Hege (Bayerische Landesärztekammer): ''"Wir sind der Überzeugung, dass ein Mensch, der sich so verhält wie Herr Dr.&nbsp;Klehr, entweder ein Ungeheuer ist, ein - ich sage bewusst: ein erwerbsgetriebenes Ungeheuer ist, oder aber - nämlich dann, wenn er wirklich eine wirksame Methode haben sollte - oder aber schlicht und einfach, und das ist meine persönliche Überzeugung, ein Scharlatan, der mit der Hoffnung von Krebskranken Geld macht."'' Sendung Panorama (ARD) vom 10.&nbsp;Dezember 1998</ref>
 
Der Präsident der Deutschen Krebsgesellschaft bezeichnete Klehr laut Spiegel<ref>Spiegel 7.&nbsp;August 1995</ref> als "Scharlatan". Noch deutlicher wurde Hans Hege, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer: Er bezeichnete Klehr als "erwerbsgetriebenes Ungeheuer" und ebenfalls als "Scharlatan".<ref>Stern, Nr.&nbsp;17, 18.&nbsp;April 1996, Seite&nbsp;268 [http://www.psiram.com/media/Sternartikel_Klehr.pdf]</ref><ref>Hans Hege (Bayerische Landesärztekammer): ''"Wir sind der Überzeugung, dass ein Mensch, der sich so verhält wie Herr Dr.&nbsp;Klehr, entweder ein Ungeheuer ist, ein - ich sage bewusst: ein erwerbsgetriebenes Ungeheuer ist, oder aber - nämlich dann, wenn er wirklich eine wirksame Methode haben sollte - oder aber schlicht und einfach, und das ist meine persönliche Überzeugung, ein Scharlatan, der mit der Hoffnung von Krebskranken Geld macht."'' Sendung Panorama (ARD) vom 10.&nbsp;Dezember 1998</ref>
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1993 wurde Klehr wegen Steuerhinterziehung angeklagt. Des Weiteren lief in Bayern ein "pharmazierechtliches Verwaltungsstrafverfahren" gegen ihn. 2009 wurde ihm die Herstellung der Eigenblut-Präparate in seinem Labor in Grünwald verboten. Nachdem Klehr dagegen erfolglos vor dem Verwaltungsgericht München klagte, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) im Februar 2014 endgültig, dass das Verbot rechtmäßig ist.<ref>[http://www.sueddeutsche.de/muenchen/blutlabor-in-gruenwald-arzt-darf-krebs-killerzellen-nicht-mehr-herstellen-1.1897272 Arzt darf angebliche Krebs-Killerzellen nicht mehr herstellen. Sueddeutsche.de, 25. Februar 2014]</ref> Ein weiteres Gerichtsverfahren betraf einen
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1993 wurde Klehr wegen Steuerhinterziehung angeklagt. Des Weiteren lief in Bayern ein "pharmazierechtliches Verwaltungsstrafverfahren" gegen ihn. 2009 wurde ihm die Herstellung der Eigenblut-Präparate in seinem Labor in Grünwald verboten. Nachdem Klehr dagegen erfolglos vor dem Verwaltungsgericht München geklagt hatte, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) im Februar 2014 endgültig, dass das Verbot rechtmäßig ist.<ref>[http://www.sueddeutsche.de/muenchen/blutlabor-in-gruenwald-arzt-darf-krebs-killerzellen-nicht-mehr-herstellen-1.1897272 Arzt darf angebliche Krebs-Killerzellen nicht mehr herstellen. Sueddeutsche.de, 25. Februar 2014]</ref> Ein weiteres Gerichtsverfahren betraf einen
 
Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz. Klehr wurde vorgeworfen, auf seinen Internetseiten nicht erlaubte Versprechungen bezüglich Krebsbehandlungen gemacht zu haben.
 
Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz. Klehr wurde vorgeworfen, auf seinen Internetseiten nicht erlaubte Versprechungen bezüglich Krebsbehandlungen gemacht zu haben.
    
Aus Enttäuschung über seinen Eintrag in der deutschen Wikipedia&nbsp;[http://de.wikipedia.org/wiki/Nikolaus_Klehr] veröffentlichte Klehr auf einer eigens zu diesem Zweck geschaffenen Webseite namens ''wikipedia-warnung.de'' eine Kritik an den Bearbeitungsmöglichkeiten und Bearbeitungsrichtlinien der Wikipedia und an dem mit Quellenangaben versehenen Artikel über ihn. Seiner Meinung nach verstoße die Wikipedia hiermit gegen ein Wettbewerbsgesetz. Auf seiner privaten Webseite bezeichnete er die Wikipedia als "unfreie manipulierte Enzyklopädie".
 
Aus Enttäuschung über seinen Eintrag in der deutschen Wikipedia&nbsp;[http://de.wikipedia.org/wiki/Nikolaus_Klehr] veröffentlichte Klehr auf einer eigens zu diesem Zweck geschaffenen Webseite namens ''wikipedia-warnung.de'' eine Kritik an den Bearbeitungsmöglichkeiten und Bearbeitungsrichtlinien der Wikipedia und an dem mit Quellenangaben versehenen Artikel über ihn. Seiner Meinung nach verstoße die Wikipedia hiermit gegen ein Wettbewerbsgesetz. Auf seiner privaten Webseite bezeichnete er die Wikipedia als "unfreie manipulierte Enzyklopädie".
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Klehr hatte gegen das ZDF wegen eines angeblich rechtswidrigen Beitrags des Verbrauchermagazins WISO geklagt und zunächst eine Unterlassungsklage gegen das ZDF gewonnen. Inzwischen hob jedoch das Oberlandesgericht Hamburg “nach über drei Jahren ertrotzter Unterlassungsverfügung” das Verbot gegen das ZDF auf, den Beitrag zu zeigen: ''"Das OLG Hamburg befand, dass das ZDF inzwischen für seine Behauptung über eine in Deutschland rechtswidrige Arbeitsweise Klehrs genug Glaubhaftmachung aufgeboten hat."''<ref>http://www.kanzleikompa.de/2014/07/16/dr-nikolaus-klehr-klagen-bis-der-arzt-kommt-20-klehr-verliert-gegen-das-zdf/</ref>
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Klehr hatte wegen eines angeblich rechtswidrigen Beitrags des Verbrauchermagazins WISO gegen das ZDF geklagt und zunächst eine Unterlassungsklage gewonnen. “Nach über drei Jahren ertrotzter Unterlassungsverfügung” hob jedoch das Oberlandesgericht Hamburg das Verbot auf, den ZDF-Beitrag über Klehr zu zeigen: ''"Das OLG Hamburg befand, dass das ZDF inzwischen für seine Behauptung über eine in Deutschland rechtswidrige Arbeitsweise Klehrs genug Glaubhaftmachung aufgeboten hat."''<ref>http://www.kanzleikompa.de/2014/07/16/dr-nikolaus-klehr-klagen-bis-der-arzt-kommt-20-klehr-verliert-gegen-das-zdf/</ref>
    
==Literatur==
 
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