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Die '''Bioresonanz''' ist ein [[pseudowissenschaft]]liches Konzept, demzufolge der Mensch ein messbares elektromagnetisches Schwingungsspektrum aussende, welches Auskunft über Krankheiten geben soll. Hierauf basiert die '''Bioresonanztherapie''', die zur [[pseudomedizin]]ischen Behandlung etlicher Krankheiten eingesetzt wird, insbesondere bei Allergien, Schlafstörungen, chronischer Müdigkeit usw. Kern der Methode ist es, "pathologische Schwingungen" mit Hilfe eines Gerätes zu "löschen". Da die behaupteten körpereigenen Schwingungen in Wirklichkeit jedoch nicht existieren, ist die Bioresonanztherapie eine Scheinbehandlung.
 
Die '''Bioresonanz''' ist ein [[pseudowissenschaft]]liches Konzept, demzufolge der Mensch ein messbares elektromagnetisches Schwingungsspektrum aussende, welches Auskunft über Krankheiten geben soll. Hierauf basiert die '''Bioresonanztherapie''', die zur [[pseudomedizin]]ischen Behandlung etlicher Krankheiten eingesetzt wird, insbesondere bei Allergien, Schlafstörungen, chronischer Müdigkeit usw. Kern der Methode ist es, "pathologische Schwingungen" mit Hilfe eines Gerätes zu "löschen". Da die behaupteten körpereigenen Schwingungen in Wirklichkeit jedoch nicht existieren, ist die Bioresonanztherapie eine Scheinbehandlung.
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Entwickelt wurde die Bioresonanztherapie von dem Arzt [[Franz Morell]] (1921-1990) und seinem Schwiegersohn, dem Ingenieur Erich Rasche (1946-2010), und mit dem dazugehörigen Gerät 1977 erstmals vorgestellt. Nach den Anfangsbuchstaben ihrer Namen nannten sie das Verfahren zunächst ''MORA-Therapie''. Es ist außerdem unter den Bezeichnungen ''BRT'', ''biophysikalische Informationstherapie'', ''elektromagnetische Resonanztherapie'' oder ''Multiresonanztherapie'' bekannt. Es ist eine Weiterentwicklung älterer Verfahren wie der [[Radionik]] und vor allem der [[Elektroakupunktur nach Voll]] (EAV), welche der Ausgangspunkt für Morells Überlegungen war.<ref name="mo92">Franz Morell: MORA-Therapie. Patienteneigene und Farblicht-Schwingungen – Konzept und Praxis. 3. Aufl. [[Medizinverlage Stuttgart|Haug]], 1992</ref> Erich Rasche wird nachgesagt Inhaber von [[Titelmühle|gekauften Auszeichnungen und Diplomen]] gewesen zu sein.
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Entwickelt wurde die Bioresonanztherapie von dem Arzt [[Franz Morell]] (1921-1990) und seinem Schwiegersohn, dem Ingenieur Erich Rasche (1946-2010), und mit dem dazugehörigen Gerät 1977 erstmals vorgestellt. Nach den Anfangsbuchstaben ihrer Namen nannten sie das Verfahren zunächst ''MORA-Therapie''. Es ist außerdem unter den Bezeichnungen ''BRT'', ''biophysikalische Informationstherapie'', ''elektromagnetische Resonanztherapie'' oder ''Multiresonanztherapie'' bekannt. Es ist eine Weiterentwicklung älterer Verfahren wie der [[Radionik]] und vor allem der [[Elektroakupunktur nach Voll]] (EAV), welche der Ausgangspunkt für Morells Überlegungen war.<ref name="mo92">Franz Morell: MORA-Therapie. Patienteneigene und Farblicht-Schwingungen – Konzept und Praxis. 3. Aufl. [[Medizinverlage Stuttgart|Haug]], 1992</ref>
    
Wegen des fehlenden wissenschaftlichen Wirksamkeitsnachweises wurde die Bioresonanztherapie vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen von der Erstattungsfähigkeit durch gesetzliche Krankenkassen in Deutschland ausgeschlossen.<ref>[https://www.g-ba.de/downloads/62-492-985/MVV-RL_2014-12-18_iK-2015-03-06.pdf Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung] Fassung vom 17. Januar 2006, zuletzt geändert am 18. Dezember 2014, Anlage II, Nummer 17</ref> Patienten müssen daher selbst für die Kosten aufkommen.
 
Wegen des fehlenden wissenschaftlichen Wirksamkeitsnachweises wurde die Bioresonanztherapie vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen von der Erstattungsfähigkeit durch gesetzliche Krankenkassen in Deutschland ausgeschlossen.<ref>[https://www.g-ba.de/downloads/62-492-985/MVV-RL_2014-12-18_iK-2015-03-06.pdf Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung] Fassung vom 17. Januar 2006, zuletzt geändert am 18. Dezember 2014, Anlage II, Nummer 17</ref> Patienten müssen daher selbst für die Kosten aufkommen.
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