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==Erschreckende Realität einer Eigenblutbehandlungspraxis==
 
==Erschreckende Realität einer Eigenblutbehandlungspraxis==
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[[image:badsaulgau1.jpg|thumb]]
 
Die kriminellen Aktivitäten einer geschäftstüchtigen und skrupellosen [[Homöopathie|Homöopathin]], HNO-Ärztin mit Orientierung zur [[Anthroposophische Medizin|Anthroposophischen Medizin]] aus Bad Saulgau wurden im Jahre 2008 erst durch die Anzeigen zweier Arzthelferinnen aus dem Jahre 2005 bekannt, die ungeheuerliche Einzelheiten zur Eigenbluttherapie und zu fehlenden hygienischen Maßnahmen in der HNO-Praxis meldeten. Die Arzthelferinnen wurden von der Ärztin umgehend ''in Unfrieden'' entlassen, die 56 jährige Ärztin hingegen wurde wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz und fahrlässiger Körperverletzung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einem dreijährigen Berufsverbot verurteilt. In drei Fällen lautete das Urteil auf gefährliche Körperverletzung, weil sich ein Patient nach Eigenblut-Infusionen jeweils mit Keimen aus dem Spritzbesteck infiziert hatte.  
 
Die kriminellen Aktivitäten einer geschäftstüchtigen und skrupellosen [[Homöopathie|Homöopathin]], HNO-Ärztin mit Orientierung zur [[Anthroposophische Medizin|Anthroposophischen Medizin]] aus Bad Saulgau wurden im Jahre 2008 erst durch die Anzeigen zweier Arzthelferinnen aus dem Jahre 2005 bekannt, die ungeheuerliche Einzelheiten zur Eigenbluttherapie und zu fehlenden hygienischen Maßnahmen in der HNO-Praxis meldeten. Die Arzthelferinnen wurden von der Ärztin umgehend ''in Unfrieden'' entlassen, die 56 jährige Ärztin hingegen wurde wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz und fahrlässiger Körperverletzung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einem dreijährigen Berufsverbot verurteilt. In drei Fällen lautete das Urteil auf gefährliche Körperverletzung, weil sich ein Patient nach Eigenblut-Infusionen jeweils mit Keimen aus dem Spritzbesteck infiziert hatte.  
 
Wie sah die Praxis nun aus ? Während der Grichtsverhandlung in ravensburg wurde bekannt, dass die Ärztin in ihren therapeutischen Ansatz Naturheilkunde, Homöopathie sowie Anthroposophische Medizin miteinbezogen hatte. von Januar 2005 bis Oktober 2007 zahlreiche Patienten mit einer Eigenbluttherapie behandelt, ohne über eine dafür erforderliche Erlaubnis nach dem Arzneimittelgesetz zu verfügen. Die Patienten mußten dabei eine Mischung aus Urin und eigenem Blut zu sich nehmen. Spritzen (Einzelpreis: 2 Ct), Mundstücke und Infusionsbestecke wurden mehrfach verwendet und mit einem Geschirrspülmittel lediglich oberflächlich ''gesäubert''. Der Teppich sei ekelerregend ''versifft'' gewesen, und an den Fenstern hätte sich Schimmel angesammelt.
 
Wie sah die Praxis nun aus ? Während der Grichtsverhandlung in ravensburg wurde bekannt, dass die Ärztin in ihren therapeutischen Ansatz Naturheilkunde, Homöopathie sowie Anthroposophische Medizin miteinbezogen hatte. von Januar 2005 bis Oktober 2007 zahlreiche Patienten mit einer Eigenbluttherapie behandelt, ohne über eine dafür erforderliche Erlaubnis nach dem Arzneimittelgesetz zu verfügen. Die Patienten mußten dabei eine Mischung aus Urin und eigenem Blut zu sich nehmen. Spritzen (Einzelpreis: 2 Ct), Mundstücke und Infusionsbestecke wurden mehrfach verwendet und mit einem Geschirrspülmittel lediglich oberflächlich ''gesäubert''. Der Teppich sei ekelerregend ''versifft'' gewesen, und an den Fenstern hätte sich Schimmel angesammelt.
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