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=== Antisemitische Äußerungen ===
 
=== Antisemitische Äußerungen ===
 
Über Israel vertritt Rügemer eindeutig kategorisierbare Meinungen:
 
Über Israel vertritt Rügemer eindeutig kategorisierbare Meinungen:
* ''"So bedeutet die bedingungslose Anerkennung des Existenzrechts des Staates Israel die Anerkennung eines undemokratischen, im Nahen Osten wie weltweit aktiven Staates, der Völker- und Menschenrechte dauerhaft verletzt, demokratische Bewegungen unterdrückt und diktatorische Regimes an der Macht hält oder zur Macht bringt."''    <ref>[https://anonym.to/?http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=21007 ''NRhZ-Online-Flyer Nr. 485 vom 19.11.2014'']</ref>
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* ''"So bedeutet die bedingungslose Anerkennung des Existenzrechts des Staates Israel die Anerkennung eines undemokratischen, im Nahen Osten wie weltweit aktiven Staates, der Völker- und Menschenrechte dauerhaft verletzt, demokratische Bewegungen unterdrückt und diktatorische Regimes an der Macht hält oder zur Macht bringt."''    <ref>[https://anonym.to/?http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=21007 NRhZ-Online-Flyer Nr. 485 vom 19.11.2014]</ref>
 
* ''"Mit der Mauer soll die völkerrechtswidrige, seit 50 Jahren andauernde Besetzung der Westbank verewigt werden. Auch hier dürfen Scharfschützen ungestraft Menschen abknallen."''    <ref name="Ossietzky - Die offene Gesellschaft und ihre Mauern" />
 
* ''"Mit der Mauer soll die völkerrechtswidrige, seit 50 Jahren andauernde Besetzung der Westbank verewigt werden. Auch hier dürfen Scharfschützen ungestraft Menschen abknallen."''    <ref name="Ossietzky - Die offene Gesellschaft und ihre Mauern" />
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Im Oktober 2009 veröffentlichte Adriana Stern im Online-Magazin Hagalil eine Kritik: ''„Mehr als Klüngel und Korruption: Die verschroben antisemitische Weltsicht von Werner Rügemer“'' <ref>[http://archive.is/N3WE1 ''Adriana Stern: "Mehr als Klüngel und Korruption: Die verschroben antisemitische Weltsicht von Werner Rügemer"''] (am 30. Oktober 2009 auf hagalil.com veröffentlicht, inzwischen nur noch als webpage capture auf archive.is verfügbar)</ref>. Anhand von Kriterien der Bundeszentrale für politische Bildung wies sie Rügemer in mehreren Veröffentlichungen und Vorträgen Antisemitismen nach. Zitate daraus:
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Im Oktober 2009 veröffentlichte Adriana Stern im Online-Magazin Hagalil eine Kritik: ''„Mehr als Klüngel und Korruption: Die verschroben antisemitische Weltsicht von Werner Rügemer“'' <ref>[http://archive.is/N3WE1 Adriana Stern: "Mehr als Klüngel und Korruption: Die verschroben antisemitische Weltsicht von Werner Rügemer"] (am 30. Oktober 2009 auf hagalil.com veröffentlicht, inzwischen nur noch als webpage capture auf archive.is verfügbar)</ref>. Anhand von Kriterien der Bundeszentrale für politische Bildung wies sie Rügemer in mehreren Veröffentlichungen und Vorträgen Antisemitismen nach. Zitate daraus:
 
* ''"... Rügemer, dem es auch nicht schwer fällt, den Namen des Literaturkritikers Marcel Reich Ranicki in antisemitischer Manier zu verändern. Da wird dann aus Reich Ranicki ein „Reicher Ranitzki“, was nicht mehr fern ist vom Begriff „Reicher Itzig“, einem Schimpfwort, das bereits im Mittelalter gegen Juden verwendet wurde und gleich zwei antisemitische Einstellungen bedient."''
 
* ''"... Rügemer, dem es auch nicht schwer fällt, den Namen des Literaturkritikers Marcel Reich Ranicki in antisemitischer Manier zu verändern. Da wird dann aus Reich Ranicki ein „Reicher Ranitzki“, was nicht mehr fern ist vom Begriff „Reicher Itzig“, einem Schimpfwort, das bereits im Mittelalter gegen Juden verwendet wurde und gleich zwei antisemitische Einstellungen bedient."''
 
* ''"Um seine These der sich am Nationalsozialismus bereichernden Juden weiter zu untermauern, führt Rügemer in der NRhZ den Industriellen Paul Silverberg an. ... Er war Sohn praktizierender Juden, wird 1876 geboren und evangelisch getauft."''
 
* ''"Um seine These der sich am Nationalsozialismus bereichernden Juden weiter zu untermauern, führt Rügemer in der NRhZ den Industriellen Paul Silverberg an. ... Er war Sohn praktizierender Juden, wird 1876 geboren und evangelisch getauft."''
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Rügemer drohte im Januar 2015 mit einem Rechtsstreit: ''"Gleichzeitig forderte er Stern und die Redakteurin Dr. Livnat der website hagalil.com auf, 14 Passagen des fraglichen Artikels zu unterlassen bzw. den Artikel zu löschen. Stern und Livnat gaben sofort und vollständig eine Unterlassungs-Verpflichtungs-Erklärung ab ... ohne den geringsten Versuch, wenigstens einige der Behauptungen zu verteidigen."'' Quelle: NRhZ-Online-Flyer Nr. 555 vom 30.03.2016 <ref name ="NRhZ Sprockhövel"> [https://anonym.to/?http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=22671 ''NRhZ-Online-Flyer Nr. 555 vom 30.03.2016'']</ref>  
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Rügemer drohte im Januar 2015 mit einem Rechtsstreit: ''"Gleichzeitig forderte er Stern und die Redakteurin Dr. Livnat der website hagalil.com auf, 14 Passagen des fraglichen Artikels zu unterlassen bzw. den Artikel zu löschen. Stern und Livnat gaben sofort und vollständig eine Unterlassungs-Verpflichtungs-Erklärung ab ... ohne den geringsten Versuch, wenigstens einige der Behauptungen zu verteidigen."'' Quelle: NRhZ-Online-Flyer Nr. 555 vom 30.03.2016 <ref name ="NRhZ Sprockhövel"> [https://anonym.to/?http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=22671 NRhZ-Online-Flyer Nr. 555 vom 30.03.2016]</ref>  
    
Dass Adriana Sterns Kritik aufgrund ihrer Unterlassungserklärung vor Gericht nicht mehr zitierbar war, machte es einem Politiker unmöglich, sich juristisch gegen Rügemer zur Wehr zu setzen. Der Bürgermeister von Sprockhövel, Ulrich Winkelmann, hatte im November 2014 im Namen der Stadt der Gewerkschaft verdi nahegelegt, die geplante Veranstaltung Rügemers zum Thema „Arbeitsrechte im Freihandelsabkommen TTIP“ abzusagen. Winkelmann bezog sich dabei auf die Kritik von Adriana Stern. Rügemer verklagte ihn daraufhin auf Schadensersatz.
 
Dass Adriana Sterns Kritik aufgrund ihrer Unterlassungserklärung vor Gericht nicht mehr zitierbar war, machte es einem Politiker unmöglich, sich juristisch gegen Rügemer zur Wehr zu setzen. Der Bürgermeister von Sprockhövel, Ulrich Winkelmann, hatte im November 2014 im Namen der Stadt der Gewerkschaft verdi nahegelegt, die geplante Veranstaltung Rügemers zum Thema „Arbeitsrechte im Freihandelsabkommen TTIP“ abzusagen. Winkelmann bezog sich dabei auf die Kritik von Adriana Stern. Rügemer verklagte ihn daraufhin auf Schadensersatz.
 
Im Februar 2016 gab auch Winkelmann eine Unterlassungserklärung ab: Er werde seine Behauptung, der Publizist Werner Rügemer sei Antisemit, nicht wiederholen.  
 
Im Februar 2016 gab auch Winkelmann eine Unterlassungserklärung ab: Er werde seine Behauptung, der Publizist Werner Rügemer sei Antisemit, nicht wiederholen.  
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Daraufhin beschränkte sich dieses Gericht auf eine so genannte summarische Prüfung, was bedeutet, dass es im wesentlichen dem Vortrag des Klägers folgt und auf eine weitere Beweiserhebung verzichtet:    <ref>[http://rechtsanwael.de/wp-content/uploads/2016/04/12_K_104_15.pdf ''Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg'']</ref> ''"Das Gericht ließ die Angelegenheit ein Jahr liegen und setzte einen öffentlichen Verhandlungstermin für 19. Februar 2016 an. Einige Tage davor ließ Winkelmann durch seinen Referenten namens der Stadt dem Gericht mitteilen, er werde die Äußerungen nicht wiederholen, weil die Gewerkschaft verdi „nach näherer Prüfung zu dem Ergebnis gelangt ist, dass dem Kläger keineswegs Antisemitismus unterstellt werden könne“."'' <ref name="NRhZ Sprockhövel" />
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Daraufhin beschränkte sich dieses Gericht auf eine so genannte summarische Prüfung, was bedeutet, dass es im wesentlichen dem Vortrag des Klägers folgt und auf eine weitere Beweiserhebung verzichtet:    <ref>[http://rechtsanwael.de/wp-content/uploads/2016/04/12_K_104_15.pdf Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg]</ref> ''"Das Gericht ließ die Angelegenheit ein Jahr liegen und setzte einen öffentlichen Verhandlungstermin für 19. Februar 2016 an. Einige Tage davor ließ Winkelmann durch seinen Referenten namens der Stadt dem Gericht mitteilen, er werde die Äußerungen nicht wiederholen, weil die Gewerkschaft verdi „nach näherer Prüfung zu dem Ergebnis gelangt ist, dass dem Kläger keineswegs Antisemitismus unterstellt werden könne“."'' <ref name="NRhZ Sprockhövel" />
    
Rügemers Behauptungen mussten sich erst dann einer genaueren Überprüfung stellen, als er versuchte, von Adriana Stern die Anwaltsgebühren einzuklagen. Zur Frage, ob ihre Kritik an Rügemer als Meinungsäußerung hinreichend begründet und daher zulässig ist, kam das Landgericht Köln zu einem klaren Urteil:  
 
Rügemers Behauptungen mussten sich erst dann einer genaueren Überprüfung stellen, als er versuchte, von Adriana Stern die Anwaltsgebühren einzuklagen. Zur Frage, ob ihre Kritik an Rügemer als Meinungsäußerung hinreichend begründet und daher zulässig ist, kam das Landgericht Köln zu einem klaren Urteil:  
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:„Der Kläger hat gegen die Beklagten keinen Unterlassungsanspruch … hinsichtlich der Äußerung „Die verschroben antisemitische Weltsicht des Werner Rügemer“.
 
:„Der Kläger hat gegen die Beklagten keinen Unterlassungsanspruch … hinsichtlich der Äußerung „Die verschroben antisemitische Weltsicht des Werner Rügemer“.
 
:Denn es handelt sich aufgrund der kritischen Auseinandersetzung mit den Äußerungen des Klägers in seinen Artikeln und während seiner Führungen sowie der Nennung der untersuchten Quellen um eine aufgrund des insofern vorhandenen Sachbezugs nicht schmähende Meinungsäußerung … zumal diese hier streitgegenständliche Meinungsäußerung vor dem Hintergrund dessen, was in dem Artikel übrig bliebe, als zusammenfassende Schlussfolgerung zulässig wäre, selbst wenn alle angegriffenen Äußerungen unzulässig wären. Eingedenk des Umstandes jedoch, dass nach Auffassung der Kammer lediglich drei der inkriminierten Äußerungen von dem Kläger nicht hinzunehmen sind, verbleiben in dem gesamten Artikel ausreichend Anknüpfungspunkte (bspw. ''„Reicher Ranitzki“'' sowie der Abschnitt ''„Der Antisemitismus bei Rügemer anhand der Kriterien der Bundeszentrale für politische Bildung“''), welche die – sicherlich provokante – Äußerung der Beklagten zu tragen geeignet sind.“
 
:Denn es handelt sich aufgrund der kritischen Auseinandersetzung mit den Äußerungen des Klägers in seinen Artikeln und während seiner Führungen sowie der Nennung der untersuchten Quellen um eine aufgrund des insofern vorhandenen Sachbezugs nicht schmähende Meinungsäußerung … zumal diese hier streitgegenständliche Meinungsäußerung vor dem Hintergrund dessen, was in dem Artikel übrig bliebe, als zusammenfassende Schlussfolgerung zulässig wäre, selbst wenn alle angegriffenen Äußerungen unzulässig wären. Eingedenk des Umstandes jedoch, dass nach Auffassung der Kammer lediglich drei der inkriminierten Äußerungen von dem Kläger nicht hinzunehmen sind, verbleiben in dem gesamten Artikel ausreichend Anknüpfungspunkte (bspw. ''„Reicher Ranitzki“'' sowie der Abschnitt ''„Der Antisemitismus bei Rügemer anhand der Kriterien der Bundeszentrale für politische Bildung“''), welche die – sicherlich provokante – Äußerung der Beklagten zu tragen geeignet sind.“
:Quelle: [https://www.psiram.com/de/images/d/d3/Urteil_Landgericht_K%C3%B6ln_R_vs_S.pdf Urteil des Landgerichts Köln vom 28.9.2016, AZ 28 S 3/16 - 131 C 87/15]
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:Quelle: <ref>[https://www.psiram.com/de/images/d/d3/Urteil_Landgericht_K%C3%B6ln_R_vs_S.pdf Urteil des Landgerichts Köln vom 28.9.2016, AZ 28 S 3/16 - 131 C 87/15]</ref>
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Einen Artikel von Rügemer hatte Adriana Stern besonders heftig kritisiert: ''„Ein Besuch in der Kölner Synagoge - Wenn Kipa-Brüder die Woche der Brüderlichkeit feiern"''  <ref>[https://www.psiram.com/de/images/1/1b/Ein_Besuch_in_der_Kölner_Synagoge_-_Wenn_Kipa-Brüder_die_Woche_der_Brüderlichkeit_feiern_-_NRhZ-Online_-_Neue_Rheinische_Zeitung.pdf ''Werner Rügemer: "Ein Besuch in der Kölner Synagoge - Wenn Kipa-Brüder die Woche der Brüderlichkeit feiern"''] (am 8. Juli 2009 in der Neuen Rheinischen Zeitung veröffentlicht, inzwischen nur noch als Sicherungskopie verfügbar)</ref>  Diesen Beitrag ließ Rügemer kommentarlos offline schalten.
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Einen Artikel von Rügemer hatte Adriana Stern besonders heftig kritisiert: ''„Ein Besuch in der Kölner Synagoge - Wenn Kipa-Brüder die Woche der Brüderlichkeit feiern"''  <ref>[https://www.psiram.com/de/images/1/1b/Ein_Besuch_in_der_Kölner_Synagoge_-_Wenn_Kipa-Brüder_die_Woche_der_Brüderlichkeit_feiern_-_NRhZ-Online_-_Neue_Rheinische_Zeitung.pdf Werner Rügemer: "Ein Besuch in der Kölner Synagoge - Wenn Kipa-Brüder die Woche der Brüderlichkeit feiern"] (am 8. Juli 2009 in der Neuen Rheinischen Zeitung veröffentlicht, inzwischen nur noch als Sicherungskopie verfügbar)</ref>  Diesen Beitrag ließ Rügemer kommentarlos offline schalten.
    
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