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Als Rügemer jedoch versuchte, die Anwaltsgebühren von Adriana Stern einzuklagen, wurde vom Landgericht Köln festgestellt, dass elf der 14 von Rügemer beanstandeten Passagen von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. <ref>https://anonym.to/?http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=24071</ref>
 
Als Rügemer jedoch versuchte, die Anwaltsgebühren von Adriana Stern einzuklagen, wurde vom Landgericht Köln festgestellt, dass elf der 14 von Rügemer beanstandeten Passagen von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. <ref>https://anonym.to/?http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=24071</ref>
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Den Artikel, den Adriana Stern besonders heftig kritisiert hatte, ließ Rügemer offline schalten: „Ein Besuch in der Kölner Synagoge - Wenn Kipa-Brüder die Woche der Brüderlichkeit feiern" (veröffentlicht am 30. Oktober 2009 in der Neuen Rheinischen Zeitung“) <ref>https://www.psiram.com/de/index.php/Datei:Ein_Besuch_in_der_K%C3%B6lner_Synagoge_-_Wenn_Kipa-Br%C3%BCder_die_Woche_der_Br%C3%BCderlichkeit_feiern_-_NRhZ-Online_-_Neue_Rheinische_Zeitung.pdf</ref>.
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Den Artikel, den Adriana Stern besonders heftig kritisiert hatte, ließ Rügemer kommentarlos offline schalten: „Ein Besuch in der Kölner Synagoge - Wenn Kipa-Brüder die Woche der Brüderlichkeit feiern" (veröffentlicht am 30. Oktober 2009 in der Neuen Rheinischen Zeitung“) <ref>https://www.psiram.com/de/index.php/Datei:Ein_Besuch_in_der_K%C3%B6lner_Synagoge_-_Wenn_Kipa-Br%C3%BCder_die_Woche_der_Br%C3%BCderlichkeit_feiern_-_NRhZ-Online_-_Neue_Rheinische_Zeitung.pdf</ref>.
    
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