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Eine Sonderform der ECT ist die Kombination mit Zytostatika durch Iontophorese oder Elektroporation.
 
Eine Sonderform der ECT ist die Kombination mit Zytostatika durch Iontophorese oder Elektroporation.
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Nicht zu verwechseln ist diese Methode mit der HF-Chirurgie, bei der hochfrequente Wechselströme zur Gewebsverkochung und Zerstörung eingesetzt werden.
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Nicht zu verwechseln ist diese Methode mit der HF-Chirurgie([[https://www.psiram.com/ge/index.php/Radiofrequenztherapie#Krebsbehandlungen.2FTumore.2FMetastasen| Radiofequenzablation]], bei der hochfrequente Wechselströme zur Gewebsverkochung und Zerstörung eingesetzt werden.
    
Die Kosten der ECT sind in der Bundesrepublik Deutschland weder in der gesetzlichen noch in der privaten Krankenversicherung erstattungsfähig, weil sie keine medizinisch notwendige Heilbehandlung darstellt.<ref>Urteil des OLG Frankfurt vom 25.02.2010, 3 U 168/09; OLG Köln, VersR 2010, 621</ref>. Auch die Kosten für eine im Zusammenhang mit der ECT durchgeführte CT oder MRT Untersuchung sind in der privaten Krankenversicherung aus denselben Gründen nicht erstattungsfähig.<ref>OLG Frankfurt, Urteil vom 20.10.2012, 3 U 278/11</ref>
 
Die Kosten der ECT sind in der Bundesrepublik Deutschland weder in der gesetzlichen noch in der privaten Krankenversicherung erstattungsfähig, weil sie keine medizinisch notwendige Heilbehandlung darstellt.<ref>Urteil des OLG Frankfurt vom 25.02.2010, 3 U 168/09; OLG Köln, VersR 2010, 621</ref>. Auch die Kosten für eine im Zusammenhang mit der ECT durchgeführte CT oder MRT Untersuchung sind in der privaten Krankenversicherung aus denselben Gründen nicht erstattungsfähig.<ref>OLG Frankfurt, Urteil vom 20.10.2012, 3 U 278/11</ref>
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