Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
87 Bytes hinzugefügt ,  19:32, 7. Mär. 2008
Zeile 21: Zeile 21:  
[[image:becker-brüser.jpg|Wolfgang Becker-Brüser im ZDF|thumb]]
 
[[image:becker-brüser.jpg|Wolfgang Becker-Brüser im ZDF|thumb]]
 
[[image:benediktbuchner.jpg|Benedikt Buchner im ZDF|thumb]]
 
[[image:benediktbuchner.jpg|Benedikt Buchner im ZDF|thumb]]
 +
[[image:vitasilver.jpg|umstrittenes Vitasilver-Produkt|thumb]]
 
[[image:vitasilver3.jpg|Erklärung der Firma Vitasilver|thumb]]
 
[[image:vitasilver3.jpg|Erklärung der Firma Vitasilver|thumb]]
Kolloidales Silber wird in manchen Ländern als "OTC over the counter" NEM also Nahrungsergänzungsmittel legal vertrieben. Eine "alte" Zulassung von 1938 gibt es in den USA. In Deutschland ist Kolloidales Silber laut Gutachten des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BFARM) ein Arzneimittel nach den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes <ref>Gutachten des Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte, Sendung WISO (ZDF) am 3.3.2008</ref>. Es kann daher nicht als Nahrungsergänzungsmittel oder ''Experimentierwasser'' angeboten werden. Nach Angaben des Rechtswissenschaftlers Benedikt Buchner vom Institut für Gesundheits- und Medizinrecht der Universität Bremen (IGMR) sind auch Geräte zur Herstellung von kolloidalem Silber (Silbergeneratoren) als Arzneimittel einzuordnen und als eine Verabreichungsform des kolloidalen Silbers anzusehen <ref>Angaben des  Rechtswissenschaftlers Benedikt Buchner vom Institut für Gesundheits- und Medizinrecht der Universität Bremen (IGMR), zitiert in: Sendung WISO (ZDF) vom 3.3.2008</ref>. Eine Zulassung als Arzneimittel, die klinische Prüfungen beinhaltet, wird offenbar wegen der hohen Kosten (und möglicher Unwirksamkeit) von den Vertreibern in Deutschland gescheut. Es ist in Deutschland als Arzneimittel nicht zugelassen. Es wird jedoch immer wieder als Nahrungsergänzungsmittel (ohne Nährwert) oder als ''Pflanzenschutzmittel'' oder ''Experimentierwasser'' angeboten. Als Nahrungsergänzungsmittel würde es rechtlich als Lebensmittel gelten und fällt automatisch unter das LFGB <ref>http://www.gesetze-im-internet.de/lfgb</ref> von 2005. Ferner unterliegt es der NemV von 2004 <ref>http://www.gesetze-im-internet.de/nemv</ref>, die in der Anlage 1 eine Liste erlaubter Substanzen enthält. Silber steht nicht auf dieser Liste. Daher gab es zahlreiche Ermittlungsverfahren, Abmahnverfahren und Durchsuchungsbeschlüsse in diesem Zusammenhang. Im Zusammenhang mit Ermittlungen der Redaktion der Sendung WISO des ZDF im Februar und März 2008 <ref>http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/25/0,1872,1001625,00.html?dr=1</ref> wurde der deutsche Anbieter von Silbergeneratoren names Vitasilver damit konfrontiert dass die angebotenen Produkte Arzneimittel sind. Vitasilver reagierte mit der sofortigen Löschung ihrer Internetseiten.  
+
Kolloidales Silber wird in manchen Ländern als "OTC over the counter" NEM also Nahrungsergänzungsmittel legal vertrieben. Eine "alte" Zulassung von 1938 gibt es in den USA. In Deutschland ist Kolloidales Silber laut Gutachten des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BFARM) ein Arzneimittel nach den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes <ref>Gutachten des Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte, Sendung WISO (ZDF) am 3.3.2008</ref>. Es kann daher nicht als Nahrungsergänzungsmittel oder ''Experimentierwasser'' angeboten werden. Nach Angaben des Rechtswissenschaftlers Benedikt Buchner vom Institut für Gesundheits- und Medizinrecht der Universität Bremen (IGMR) sind auch Geräte zur Herstellung von kolloidalem Silber (Silbergeneratoren) als Arzneimittel einzuordnen und als eine Verabreichungsform des kolloidalen Silbers anzusehen <ref>Angaben des  Rechtswissenschaftlers Benedikt Buchner vom Institut für Gesundheits- und Medizinrecht der Universität Bremen (IGMR), zitiert in: Sendung WISO (ZDF) vom 3.3.2008</ref>. Eine Zulassung als Arzneimittel, die klinische Prüfungen beinhaltet, wird offenbar wegen der hohen Kosten (und möglicher Unwirksamkeit) von den Vertreibern in Deutschland gescheut. Es ist in Deutschland als Arzneimittel nicht zugelassen. Es wird jedoch immer wieder als Nahrungsergänzungsmittel (ohne Nährwert) oder als ''Pflanzenschutzmittel'' oder ''Experimentierwasser'' angeboten. Als Nahrungsergänzungsmittel würde es rechtlich als Lebensmittel gelten und fällt automatisch unter das LFGB <ref>http://www.gesetze-im-internet.de/lfgb</ref> von 2005. Ferner unterliegt es der NemV von 2004 <ref>http://www.gesetze-im-internet.de/nemv</ref>, die in der Anlage 1 eine Liste erlaubter Substanzen enthält. Silber steht nicht auf dieser Liste. Daher gab es zahlreiche Ermittlungsverfahren, Abmahnverfahren und Durchsuchungsbeschlüsse in diesem Zusammenhang. Im Zusammenhang mit Ermittlungen der Redaktion der Sendung WISO des ZDF im Februar und März 2008 <ref>http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/25/0,1872,1001625,00.html?dr=1</ref> wurde der deutsche Anbieter von Silbergeneratoren names Vitasilver damit konfrontiert dass die angebotenen Produkte Arzneimittel sind. Vitasilver reagierte mit der sofortigen Löschung ihrer Internetseiten und stoppte den Verkauf.  
 
Bei Ebay USA ist kolloidales Silber nicht zu verkaufen, in Deutschland gab es Ermittlungsverfahren und Beschlagnahmungen bei Ebay-Händlern.
 
Bei Ebay USA ist kolloidales Silber nicht zu verkaufen, in Deutschland gab es Ermittlungsverfahren und Beschlagnahmungen bei Ebay-Händlern.
  
23.054

Bearbeitungen

Navigationsmenü