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Derzeit können Konzentrate und Extrakte von pflanzlichen Inhaltsstoffen als Lebensmittel vermarktet werden. In der Vergangenheit wurden derartig hergestellte Nahrungsergänzungsmittel, wie auch andere Nahrungsmittel, denen solche Substanzen beigefügt werden, mit Aussagen und Behauptungen zu gesundheitsspezifischen Effekten beworben, die nicht oder nicht ausreichend durch wissenschaftliche Untersuchungen belegt sind.  
 
Derzeit können Konzentrate und Extrakte von pflanzlichen Inhaltsstoffen als Lebensmittel vermarktet werden. In der Vergangenheit wurden derartig hergestellte Nahrungsergänzungsmittel, wie auch andere Nahrungsmittel, denen solche Substanzen beigefügt werden, mit Aussagen und Behauptungen zu gesundheitsspezifischen Effekten beworben, die nicht oder nicht ausreichend durch wissenschaftliche Untersuchungen belegt sind.  
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Gerade im Bereich der Krebserkrankungen wurden diverse Wundermittel angeboten, denen nicht nur eine präventive Wirkung nachgesagt wurde,  sondern die sogar einen Heilungseffekt bewirken sollten. Beispiele sind [[Noni]], die indische Maulbeere, aus deren Frucht Säfte hergestellt werden, aber auch die Katzenkralle (Uncaria tomentosa, Produkt [[N-Tense]]), eine südamerikanische Pflanze, deren Blätter-Extrakt antioxidative und damit krebs-präventive Eigenschaften nachgesagt werden. In beiden Fällen liegt bis heue kein evidenter wissenschaftlicher Nachweis vor     
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Gerade im Bereich der Krebserkrankungen wurden diverse Wundermittel angeboten, denen nicht nur eine präventive Wirkung nachgesagt wurde,  sondern die sogar einen Heilungseffekt bewirken sollten. Beispiele sind [[Noni]], die indische Maulbeere, aus deren Frucht Säfte hergestellt werden, aber auch die Katzenkralle (Uncaria tomentosa, Produkt [[N-Tense]]), eine südamerikanische Pflanze, deren Blätter-Extrakt antioxidative und damit krebs-präventive Eigenschaften nachgesagt werden. In beiden Fällen liegt bis heute kein evidenter wissenschaftlicher Nachweis vor     
    
Um solchen Methoden entgegenzuwirken, wurden im Jahre 2006 die sogenannten Health-Claimes <ref>[http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32006R1924&from=DE Health-Claimes]</ref> geschaffen, in denen festgelegt wurde, dass für Lebensmittel bzw. daraus erzeugte Supplemente nur mit gesundheitsbezogenen Aussagen geworben werden darf, wenn diese auch durch überzeugende wissenschaftliche Belege dokumentiert sind.  
 
Um solchen Methoden entgegenzuwirken, wurden im Jahre 2006 die sogenannten Health-Claimes <ref>[http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32006R1924&from=DE Health-Claimes]</ref> geschaffen, in denen festgelegt wurde, dass für Lebensmittel bzw. daraus erzeugte Supplemente nur mit gesundheitsbezogenen Aussagen geworben werden darf, wenn diese auch durch überzeugende wissenschaftliche Belege dokumentiert sind.  
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