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===Klage gegen Betreiber der Webseite www.aquapol-unzufriedene.at===
 
===Klage gegen Betreiber der Webseite www.aquapol-unzufriedene.at===
 
Die Firma Aquapol versuchte zu verhindern, dass unzufriedene Kunden eine Webseite mit dem Namen ''www.aquapol-unzufriedene.at'' betreiben. Das Oberlandesgericht Wien wies 2009 die Klage von Aquapol ab und erlaubte den Betreibern ausdrücklich die Namensführung der Domain.<ref>http://www.aquapol-unzufriedene.at/sites/default/files/ogh-aquapol-unzufriedene-18s.pdf</ref>
 
Die Firma Aquapol versuchte zu verhindern, dass unzufriedene Kunden eine Webseite mit dem Namen ''www.aquapol-unzufriedene.at'' betreiben. Das Oberlandesgericht Wien wies 2009 die Klage von Aquapol ab und erlaubte den Betreibern ausdrücklich die Namensführung der Domain.<ref>http://www.aquapol-unzufriedene.at/sites/default/files/ogh-aquapol-unzufriedene-18s.pdf</ref>
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===Urteil Landgericht Cottbus 2010===
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Im Februar 2010 verurteilte das Landgericht Cottbus (Az. 11 O 48/09) einen gewerblichen Vertreiber von Aquapol (Aquapol-Vertriebszentrale Deutschland Ost) in der Werbung die Aussagen ''mit einer mauerentfeuchtenden Wirkung, Mauertrockenlegung innovativ mit umweltfreundlicher Technologie, Trockenlegungs…garantie, Funktions- und Trockenhaltungsgarantie bei Einhaltung der Betriebsanleitung mindestens 20 Jahre, Mauertrockenlegungs- und Mauertrockenhaltungssystem'' und ''Aquapol Gebäudetrockenlegungssystem'' zu unterlassen. Bei Zuwiderhandlung droht eine Strafe von 250.000 Euro.<ref>https://openjur.de/u/281915.html</ref>
    
===Oberlandesgericht Frankfurt, 2013===
 
===Oberlandesgericht Frankfurt, 2013===
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