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OLG Hamburg - 3 W 18/12 - Beschl. v. 05.11.12  
 
OLG Hamburg - 3 W 18/12 - Beschl. v. 05.11.12  
 
Die Bewerbung eines Therapieverfahrens (hier: manuelle Therapie, insbesondere Osteopathie) zur Behandlung des sog. KISS-Syndroms, das zu Störungen der Körperhaltung im Säuglings- und Kleinkindalter, wie z. B. Schiefhaltung des Kopfes, Gesichtsasymmetrie, unterschiedlicher Benut-zung von Armen und Beinen sowie Schlafstörungen und zu einer Reihe von Verhaltensstörungen führen soll, durch einen Arzt in einer Art und Weise, die bei den angesprochenen Verkehrskreisen den Eindruck erweckt, dass das Krankheitsbild wirksam behandelt werden könne, ist zur Irreführung geeignet, sofern weder die Existenz des Krankheitsbildes KISS noch die Wirksamkeit der Behandlung dieses Krankheitsbildes im Wege manueller Medizin, insbesondere Osteopathie, hin-reichend wissenschaftlich belegt sind.  
 
Die Bewerbung eines Therapieverfahrens (hier: manuelle Therapie, insbesondere Osteopathie) zur Behandlung des sog. KISS-Syndroms, das zu Störungen der Körperhaltung im Säuglings- und Kleinkindalter, wie z. B. Schiefhaltung des Kopfes, Gesichtsasymmetrie, unterschiedlicher Benut-zung von Armen und Beinen sowie Schlafstörungen und zu einer Reihe von Verhaltensstörungen führen soll, durch einen Arzt in einer Art und Weise, die bei den angesprochenen Verkehrskreisen den Eindruck erweckt, dass das Krankheitsbild wirksam behandelt werden könne, ist zur Irreführung geeignet, sofern weder die Existenz des Krankheitsbildes KISS noch die Wirksamkeit der Behandlung dieses Krankheitsbildes im Wege manueller Medizin, insbesondere Osteopathie, hin-reichend wissenschaftlich belegt sind.  
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Das vollständige Urteil ist abgedruckt in der Zeitschrift Magazindienst (MD), welche Sie über den Verband Sozialer Wettbewerb e. V., Kantstr. 100, 10627 Berlin beziehen können.
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LG Münster - 25 0 22/12 - Urt. v. 09.10.12
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Die Bewerbung einer sogenannten Manualtherapie zur Behandlung des Krankheitsbildes "KISS-Syndrom" - bei dem es sich um eine geburtsbedingte Fehlstellung handeln soll, die zu einem sogenannten Schiefhals, zu Gesichtsasymmetrien sowie asymmetrischen und unnatürlichen Überdehnungen und Überstreckungen in der Körperhaltung führen kann - mit der Behauptung, die Therapie könne bei entsprechenden Beschwerden wirksam Abhilfe verschaffen, ist zur Irreführung geeignet, sofern es den Wirkungsbehauptungen an einer hinreichenden wissenschaftlichen Absicherung ermangelt.
    
Das vollständige Urteil ist abgedruckt in der Zeitschrift Magazindienst (MD), welche Sie über den Verband Sozialer Wettbewerb e. V., Kantstr. 100, 10627 Berlin beziehen können.
 
Das vollständige Urteil ist abgedruckt in der Zeitschrift Magazindienst (MD), welche Sie über den Verband Sozialer Wettbewerb e. V., Kantstr. 100, 10627 Berlin beziehen können.
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