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==Juristische Bewertung==
 
==Juristische Bewertung==
Die Beihilfe bei der Durchführung einer Hausgeburt kann bei Komplikationen strafrechtliche Konsequenzen für die Hebamme haben. Im November 2013 verurteilte ein österreichisches Gericht eine Hebamme wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 7.200€. Obwohl der Mutter aufgrund eines bei ihrem ersten Kind vorgenommenen Kaiserschnittes von einer Hausgeburt abgeraten wurde, hatte die Hebamme sie in diesem Wunsch bestärkt. Als bei der Geburt Komplikationen auftraten, reagierte die Hebamme laut Gericht "Überstürzt und traf Fehlentscheidungen". Das Kind erstickte daraufhin während der Geburt.<ref>http://derstandard.at/1288660268838/Graz-Baby-starb-bei-Hausgeburt-Hebamme-verurteilt</ref>
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Die Beihilfe bei der Durchführung einer Hausgeburt kann bei Komplikationen strafrechtliche Konsequenzen für die Hebamme haben. Im November 2013 verurteilte ein österreichisches Gericht eine Hebamme wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 7.200€. Obwohl der Mutter aufgrund eines bei ihrem ersten Kind vorgenommenen Kaiserschnittes von einer Hausgeburt abgeraten wurde, hatte die Hebamme sie in diesem Wunsch bestärkt. Als bei der Geburt Komplikationen auftraten, reagierte die Hebamme laut Gericht "überstürzt und traf Fehlentscheidungen". Das Kind erstickte daraufhin während der Geburt.<ref>http://derstandard.at/1288660268838/Graz-Baby-starb-bei-Hausgeburt-Hebamme-verurteilt</ref>
    
Im Oktober 2014 würde die deutsche Hebamme Anna Rockel-Loehnhoff vom Landgericht Dortmund wegen Totschlags zu 6 Jahren und 9 Monaten ohne Bewährung und einem lebenslangen Berufsverbot verurteilt.<ref>http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-129568335.html</ref> Das Urteil wurde 2016 vom Bundesgerichthof bestätigt.<ref>http://openjur.de/u/739937.html</ref> Zusätzlich wurden die Zahlungen an die Eltern in fünfstelliger Höhe bestätigt. Bei mehreren von Rockel-Loehnhoff zuvor begleiteten Hausgeburten waren Kinder tot oder schwerstbehindert zur Welt gekommen. Die Schuld dafür wies sie jedesmal von sich. Medizinische Hilfe wurde dennoch nie in Anspruch genommen. Die Schuld am Tod des letzten Kindes versuchte sie den Eltern zuzuschieben, die sie angeblich zu einer Hausgeburt genötigt hätten. Die Komplikationen bei einer [https://de.wikipedia.org/wiki/Beckenendlage Beckenendlage] bezeichnete sie als schulmedizinische Propaganda. <ref>http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-129568335.html</ref> Der Bundesgerichtshof begründete die Bestätigung des Urteils unter anderem damit, dass die Verurteilte den Tod von Kindern durch ihre Fehlbehandlung billigend in Kauf nehme und als Schicksal bezeichne. (''"Den Inhalt ihrer Veröffentlichungen kann man teilweise so verstehen, dass ein - ihr natürlich grundsätzlich unerwünschter - Tod eines Kindes im Rahmen eines Geburtsvorgangs vor dem Hintergrund einer Einstellung, dass Tod und neues Leben zusammen gehören, und auch Geburt und Tod zusammen fallen können, als tragischer Ausgang im Einzelfall und als schicksalhaftes Geschehen im Rahmen eines natürlichen Vorgangs zu akzeptieren sei."'').
 
Im Oktober 2014 würde die deutsche Hebamme Anna Rockel-Loehnhoff vom Landgericht Dortmund wegen Totschlags zu 6 Jahren und 9 Monaten ohne Bewährung und einem lebenslangen Berufsverbot verurteilt.<ref>http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-129568335.html</ref> Das Urteil wurde 2016 vom Bundesgerichthof bestätigt.<ref>http://openjur.de/u/739937.html</ref> Zusätzlich wurden die Zahlungen an die Eltern in fünfstelliger Höhe bestätigt. Bei mehreren von Rockel-Loehnhoff zuvor begleiteten Hausgeburten waren Kinder tot oder schwerstbehindert zur Welt gekommen. Die Schuld dafür wies sie jedesmal von sich. Medizinische Hilfe wurde dennoch nie in Anspruch genommen. Die Schuld am Tod des letzten Kindes versuchte sie den Eltern zuzuschieben, die sie angeblich zu einer Hausgeburt genötigt hätten. Die Komplikationen bei einer [https://de.wikipedia.org/wiki/Beckenendlage Beckenendlage] bezeichnete sie als schulmedizinische Propaganda. <ref>http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-129568335.html</ref> Der Bundesgerichtshof begründete die Bestätigung des Urteils unter anderem damit, dass die Verurteilte den Tod von Kindern durch ihre Fehlbehandlung billigend in Kauf nehme und als Schicksal bezeichne. (''"Den Inhalt ihrer Veröffentlichungen kann man teilweise so verstehen, dass ein - ihr natürlich grundsätzlich unerwünschter - Tod eines Kindes im Rahmen eines Geburtsvorgangs vor dem Hintergrund einer Einstellung, dass Tod und neues Leben zusammen gehören, und auch Geburt und Tod zusammen fallen können, als tragischer Ausgang im Einzelfall und als schicksalhaftes Geschehen im Rahmen eines natürlichen Vorgangs zu akzeptieren sei."'').
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