Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
Zeile 51: Zeile 51:  
Das nicht zugelassene Arzneimittel wird von den Vermarktern als GcMAF der zweiten Generation bezeichnet, welches patentiert sei. Es handelt sich dabei um GcMAF, das mit Ölsäure zubereitet wird. In medizinischen Datenbaken findet sich im September 2015 kein Eintrag zu GOleic oder Goleic.
 
Das nicht zugelassene Arzneimittel wird von den Vermarktern als GcMAF der zweiten Generation bezeichnet, welches patentiert sei. Es handelt sich dabei um GcMAF, das mit Ölsäure zubereitet wird. In medizinischen Datenbaken findet sich im September 2015 kein Eintrag zu GOleic oder Goleic.
   −
GOleic wird von den entsprechenden Therapeuten, die die gesetzlichen Vorgaben nicht beachten wollen, mit Verstäubern als Inhalation verabreicht oder als Zäpfchen zugeführt. Ölsäure hat das Potential Lungenödeme auszulösen.
+
GOleic wird von den entsprechenden Therapeuten, die die gesetzlichen Vorgaben nicht beachten wollen, mit Verstäubern als Inhalation verabreicht oder als Zäpfchen zugeführt. Ölsäure hat das Potential, Lungenödeme auszulösen.
    
==MAFActive==
 
==MAFActive==
8.396

Bearbeitungen

Navigationsmenü