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Tepperwein wurde wegen ''Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen'' (§132a StGB)
 
Tepperwein wurde wegen ''Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen'' (§132a StGB)
am 16. August 2005 vom Amtsgericht Memmingen rechtskräftig zu einer [[Geldstrafe]] von 6000 Euro verurteilt (Az: 2 Cs 23 Js 17488/04), weil er für ein kommezielles Seminar als "Prof. Dr. phil." geworben hatte.
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am 16. August 2005 vom Amtsgericht Memmingen rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt (Az: 2 Cs 23 Js 17488/04), weil er für ein kommezielles Seminar als "Prof. Dr. phil." geworben hatte.
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